Bauantrag zum Abbruch eines Gebäudes und Neuerrichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Kastenseeon 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses Glonn, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 25.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Kastenseeon im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Kastenseeon“. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 30 Abs. 1 BauGB.

Das Grundstück ist mit mehreren Wohnhäusern bebaut. Das südliche Wohnhaus (Haus-Nr. 14) soll beseitigt und durch einen Neubau ersetzt werden. Dabei handelt es sich um ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten, bestehend aus einer Einliegerwohnung und einer Wohneinheit mit integrierter gewerblicher Büronutzung.

Wohnhaus

- E+1+DG
- GR: 11,60 m x 14,25 m = 165,30 m²
- WH: 6,13 m
- FH: 8,85 m
- Satteldach mit 29°

Das Vorhaben widerspricht in folgenden Punkten den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplanes:

  1. Die zulässige Grundfläche von max. 140 m² wird durch das beantragte Vorhaben um ca. 25 m² überschritten.

  1. Die zulässige Geschossfläche von max. 280 m² wird durch das beantragte Vorhaben um ca. 40 m² überschritten.

  1. Die östliche Baugrenze wird durch das Hauptgebäude um ca. 1,75 m überschritten.

  1. Die max. zulässige Gebäudelänge von 13 m wird um 1,25 m überschritten.

  1. Die max. Wandhöhe von 6,0 m wird um 0,13 m überschritten.

Der Antragsteller hat dazu die entsprechenden Befreiungsanträge gestellt und diese mit dem erhöhten Flächenbedarf wegen der Errichtung einer barrierefreien Wohnung begründet.

Die Verwaltung empfiehlt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kastenseeon“ zuzustimmen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und sich die Abweichungen summarisch in einem ortsgestalterisch bzw. städtebaulich vertretbaren Maß bewegen. Darüber hinaus sind sie mit den geschützten nachbarlichen Belangen im Sinne der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften vereinbar.

Für das Vorhaben sind insgesamt 4 Kfz-Stellplätze herzustellen. Der Antragsteller weist vier offene Stellplätze an der östlichen Gebäudeseite nach.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt und den beantragten Befreiungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2022 11:56 Uhr