Schaffung einer Radschnellverbindung Aschafftal: Sachstandsbericht mit Projektvorstellung sowie Erläuterung der bisherig durchgeführten Planungsschritte; Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Fortführung des Planungsprozesses


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 54. Sitzung des Marktgemeinderates 14.06.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Der Landkreis Aschaffenburg plant gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg den Bau eines Radschnellwegs von Aschaffenburg nach Hösbach und im weiteren Verlauf des Aschafftals. 
Radschnellwege sind Radverkehrsverbindungen, die direkt geführt und qualitativ
hochwertig, Zentrum und Umland miteinander verknüpfen. Ihr besonderes Merkmal ist die
Möglichkeit einer gleich bleibenden Fahrgeschwindigkeit mit relativ geringem Energiebedarf, was durch Kreuzungsfreiheit, Geradlinigkeit bzw. große Kurvenradien, durch gute Oberflächenbeschaffenheit und größere Radwegbreiten erreicht wird. 
Als Muster dienen entsprechende Entwicklungen aus den Niederlanden, Dänemark und dem
Ruhrgebiet.

Maßgebliche Eigenschaften dieser Radschnellwege sind:

– Ausreichende Breite, ca. 2 Meter in jede Fahrtrichtung(!), also 4 Meter im Querschnitt,
– Asphaltiert, mit Winterdienst,
– Andere Asphaltfarbe zur klaren Unterscheidung,
– Weitgehend Geraden, Kurven nur mit großen Radien,
– Beleuchtung an unsicheren Stellen,
– Kreuzungsfreiheit herstellen durch Unter- und Überführungen,
– Sinnvolle Ortsverbindungen für Pendler,
– Anbindung vieler Ortsteile und Orte; keine isolierte Lösung
– In Ortsdurchfahrten: Gestaltung als Fahrradstraße mit Vorfahrt für den Radverkehr

Der Trend ist klar wahrnehmbar. Immer mehr Pendler wählen das Fahrrad als
Verkehrsmittel, um täglich in die Arbeit oder zur Schule zu kommen. Die Distanzen, die
dabei zurückgelegt werden, reichen von einigen Kilometern bis hin zu 25 Kilometern. Mit einem Pedelec stellen solch große Entfernungen, auch für weniger geübte Radfahrer, mittlerweile
kein Problem mehr dar. 

Die Vorteile zur Schaffung einer Radschnellverbindung „Aschafftal“ stellen sich insbesondere wie folgt dar:

  • Der Fahrtzeit- und Sicherheitsgewinn durch eine solche Verbindung wäre für
    Radfahrer erheblich. Sämtliche Konflikt- und Gefahrensituationen innerhalb der
    Ortsgebiete Goldbach und Hösbach würden umgangen. Die Situation, ständig die
    Richtung oder die Fahrtseite wählen zu müssen, würde entfallen.
  • Die Gemeinden des Aschafftales würden wesentlich einfacher erreicht werden.
  • Anbindung zahlreicher Gewerbegebiete in Hösbach-Ost und in Aschaffenburg
    würde das Fahrrad zu einer brauchbaren Alternative im Berufsverkehr machen, mit
    einer entsprechenden Entlastungswirkung auf den im Aschafftal deutlich belasteten
    Straßen.
  • Die Kommunen entlang der Route haben ein deutliches Potential, dieses liegt in
    Summe bei deutlich über 100.000 Einwohner bei bis zu ca. 15 km Entfernung:

Direkte Anlieger: 

- Aschaffenburg        72.400
- Goldbach                 10.300
- Hösbach                 13.300

Im weiteren Verlauf angebunden (exemplarisch)

- Laufach        5.300
- Bessenbach         5.700
- Sailauf-Ort          2.900         (Sailauf gesamt: 3.600)
- Waldaschaff         4.200

Ebenso wird der Kahlgrund über die neue Route entlang der Staatsstraße 2307
nach Schimborn angebunden. 

Zum Radschnellweg „Aschafftal“ wurde durch den Landkreis Aschaffenburg bereits eine Machbarkeitsstudie, eine Potentialabschätzung sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse (Planungsphase 1) zur Realisierung der Radschnellverbindung in Auftrag gegeben. Dabei wurden grundsätzlich zwei Routen; „Variante Süd“ und „Variante Nord“ definiert. Der Verlauf der Streckenführungen wurde mittels Planunterlagen der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Im Rahmen der bisherigen Studien wurden insbesondere folgende Punkte beleuchtet bzw. folgende Datengrundlagen ermittelt:

  • Anlass, Ziel und Darlegung der Aufgabenstellung
  • Ermittlung von Datengrundlagen; Verkehrszellen, Steigungen im Untersuchungsbereich, etc. 
  • Darstellung der Streckenvarianten Nord / Süd
  • Durchführung einer Kosten- Nutzen- Analyse
  • Modal Split; Beschreibung des Mobilitätsverhaltens, Verkehrsangebot, Anteil Radverkehr am gesamten Verkehrsaufkommen
  • Aufstellung Reisezeiteinsparungen mit dem Radschnellweg
  • Etc.

Weiter wurde bei einer ersten Vorerhebung des Ministeriums zur Erstellung eines Ausbauplans Radschnellverbindungen in Bayern das Projekt angemeldet. Im Februar dieses Jahres wurde die Technische Hochschule Darmstadt, Herr Professor Dr. Jürgen Follmann, mit einer wissenschaftlichen Begleitung beauftragt. 

Eine erste Maßnahme die in diesem Zusammenhang geplant wird, ist eine Exkursion zu bereits fertiggestellten Teilstücken der RSV Frankfurt – Darmstadt, um einen Eindruck einer Radschnellverbindung zu bekommen. 

Im Rahmen der weiteren Planungsphase könnte für die Abschnitte Aschaffenburg, Goldbach und Hösbach die Objekt- und Fachplanung, Leistungsphase 1 bis 3 sowie die Genehmigungsplanung, Leistungsphase 4, stufenweise vergeben werden.

Das vorgenannte Projekt wird im Rahmen der Sitzung näher erläutert sowie der Sachstand präsentiert.

Der Sachvortrag wird in zwei Teilbereiche gegliedert:

Teil A; Fachvortrag; Landratsamt Aschaffenburg; Kreisstraßenverwaltung 
Teil B; Wissenschaftlicher Vortrag; Herr Professor Dr. Jürgen Follmann

Beschlussvorschlag

Beschluss 1: 
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachstandsbericht sowie die bisher durchgeführten Planungsschritte zum Projekt „Radschnellverbindung Aschafftal“ zustimmend zur Kenntnis. Die Fortführung des Planungsprozesses wird grundsätzlich befürwortet und weiterhin mitgetragen. 

Beschluss 2:
Vorbehaltlich einer möglichen Aufnahme des Projekts „Radschnellverbindung Aschafftal“ in den Ausbauplan Radschnellwege gemäß dem Bayerischen Radgesetz (Art. 2, BayRadG) stellt der Markt Goldbach den Antrag auf Übernahme der Sonderbaulast für diese Radschnellverbindung (gemäß Art. 6 BayRadG) durch den Freistaat Bayern. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte der Antragstellung und der Abstimmung über die Ausgestaltung der Sonderbaulast einzuleiten. Der konkrete Inhalt und Umfang einer möglichen Sonderbaulastregelung sowie der finale Abschluss einer Sonderbaulastvereinbarung wird nach Abstimmung mit den betroffenen Behörden und der Nachbarkommune in einer der kommenden Sitzungen gesondert beraten. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

BayRadG

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand. Anschließend stellte sie Herrn Prof. Dr. Jürgen Follmann von der TU Darmstadt, Frau Bettina Eckart und Herrn Thomas Frieß vom Landratsamt Aschaffenburg Fachbereich 13 – Kreistiefbauamt – vor und übergab ihnen das Wort. 

Herr Frieß stellte das Projekt Radschnellverbindung Aschafftal anhand der angefügten Präsentation dem Gremium vor. 

Frau Eckart führte weiter aus, dass der nächste Schritt die Genehmigungsplanung sei. Man habe Prof. Dr. Follman der Hochschule Darmstadt für das Projekt mit einbeziehen können. Herr Prof. Dr. Follmann würde dieses nun wissenschaftlich begleiten. 

Sie gab an, dass man sich für den Ausbauplan der Radschnellverbindungen (RSV) der Landesbaudirektion Bayern beworben habe und erfreulicherweise in diesen aufgenommen wurde. 

Weiter wiesen Frau Eckart und Herr Frieß auf die kommende gemeinsame Fahrradexkursion der RSV Darmstadt-Frankfurt mit Herrn Prof. Dr.-Ing. Follmann hin wozu alle Gemeinderatsmitglieder herzlich eingeladen seien. 

Folgend wurde das Wort an Herrn Prof. Dr.-Ing. Follmann übergeben. 

Er freue sich, dass das Projekt RSV Aschafftal in den Ausbauplan aufgenommen wurde. Weiter stellte er die RSV Darmstadt-Frankfurt und dessen Umsetzung mit der Hochschule Darmstadt vor. 

Er gab an, dass entlang der dortigen RSV Solar-Laternen mit Bewegungssensoren angebracht seien. Durch den Klima- und Umweltschutz verändere sich die Art und Weise der Fortbewegung. Hier müsse bei der Umsetzung auch auf die diversen Fortbewegungsmittel (z.B. Lastenräder, Padelegs, Rolatoren) geachtet werden. Für diese Fortbewegungsmittel gebe es bisher noch wenig Infrastruktur, welche jedoch durch den Bau eines RSV verbessert werden könne.  

Durch den Bau eines RSV könne ebenso die Verkehrssicherheit verbessert werden. Die Sicherstellung der Sicherheitsräume für Radfahrer sei hier von besonderer Bedeutung, weshalb die RSV mit einer Mindestbreite von vier Metern gebaut werden würden. 

Wichtig sei laut Herrn Prof. Dr.-Ing. ebenfalls zu nennen, dass die Anschlussstellen des Gemeindegebiets zum Radschnellweg attraktiv gestaltet werden müssten, um eine hohe Nutzung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Das Angebot eines RSV müsse Menschen dazu motivieren, öfter auf das Fahrrad umzusteigen. 

Zu jeder Eröffnung eines neuen Abschnitts des RSV Darmstadt-Frankfurt würde ein großes Bürgerfest veranstaltet werden, um die Bevölkerung von Beginn an für den RSV zu begeistern/mitzunehmen. 

Bei der Planung und Umsetzung des RSV würde eine Anknüpfung an Fahrradstaßen im eigenen Gemeindegebiet beachtet und wenn möglich in die Planungen mit einbezogen werden. 

Häufig käme es zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung des RSV, wenn für die RSV Parkflächen entfernt werden müssten. Hier sei eine besonders frühe Einbindung der betroffenen Bürger besonders wichtig. Es müsse zunächst die Parkordnung geklärt/geändert werden bevor die Planungen des RSV beginnen könnten. Es sei von besonderer Bedeutung die Bevölkerung von Beginn an für das Projekt mitzunehmen. Die RSV bringe Mobilität für alle. 

Zudem sei zu beachten, dass an vereinzelten Stellen die Abgrenzung des Gehweges für Sehbehinderte besonders hervorgehoben werden müssten. 

Die Vorsitzende bedankte sich für die Vorträge und eröffnete die Fragerunde an das Gremium. 

MGR Martin Scheiner teilte mit, dass es ihn erfreute mit Herrn Prof. Dr.-Ing. Follmann zusammenarbeiten zu können und bedankte sich für sein Engagement. Er empfinde eine Umsetzung der Südvariante als nicht möglich. Es sei die Projektierung der Nordvariante wünschenswert. Die Bevölkerung von Goldbach würde größtenteils nördlich der Autobahn ansässig sein. Er mache sich für eine Umsetzung der Nordvariante stark. 

Herr Frieß erwiderte, dass die Machbarkeit der Nordvariante geringer ausfalle. Die Zubringer auf den RSV seien hier schlechter zu gestalten. Es sei jedoch keine Variante ausgeschlossen und seine Aussage würde im weiteren Vorgang berücksichtigt werden. 

Die Vorsitzende gab an, dass die Aufnahme in den Ausbauplan mit der damit verbundenen Sonderbaulast die Umsetzung des RSV realisierbarer mache. 

Herr Frieß ergänzte, dass durch die Aufnahme in den Ausbauplan Bayern der Freistaat Bayern die Planung und den Bau der RSV-Strecke übernehme. Man könne heute beschließen, dass man den Ausbau beantrage. Es werde jedoch weiterhin ein Gemeinschaftsprojekt indem die Unterstützung der Gemeinde benötigt. Der Landkreis Aschaffenburg werde sich weiterhin beteiligen. 

MGR Heinrich Schmitt wies daraufhin, dass nicht viele RSV-Projekte in den Ausbauplan des Freistaats Bayern aufgenommen werden würden. Die RSV seien in Bayern bisher noch nicht stark etabliert. Die Aufnahme müsse als Zeichen gesehen werden und für eine finale Umsetzung müsse tatkräftig mitgewirkt werden. Die Grundlagen seien erarbeitet, nun müsse das Projekt realisiert werden. 

MGR Paul Mann stimmte der Aussage der 1. Bürgermeisterin zu. Alleine sei der Ausbau einer RSV nicht finanzierbar gewesen. Er fragte nach, ob es derzeit schon eine Kostenaufstellung gebe. 

Herr Frieß antwortete, dass für die Strecke Aschaffenburg bis zur Straßenbaumeisterei in Hösbach mit ca. 10 Mio. € gerechnet werden könne. Genau Zahlen könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorlegen. 

MGRin Cindy Reißing und MGRin Maria Maidhof sprachen sich jeweils beide positiv zur Umsetzung des Projekts RSV Aschafftal aus. 

Anschließend erfolgte die Beschlussfassung. 


Präsentation Herr Eyring/Frau Eckart:

















Beschluss 1

Beschluss 1: 
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachstandsbericht sowie die bisher durchgeführten Planungsschritte zum Projekt „Radschnellverbindung Aschafftal“ zustimmend zur Kenntnis. Die Fortführung des Planungsprozesses wird grundsätzlich befürwortet und weiterhin mitgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Vorbehaltlich einer möglichen Aufnahme des Projekts „Radschnellverbindung Aschafftal“ in den Ausbauplan Radschnellwege gemäß dem Bayerischen Radgesetz (Art. 2, BayRadG) stellt der Markt Goldbach den Antrag auf Übernahme der Sonderbaulast für diese Radschnellverbindung (gemäß Art. 6 BayRadG) durch den Freistaat Bayern. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte der Antragstellung und der Abstimmung über die Ausgestaltung der Sonderbaulast einzuleiten. Der konkrete Inhalt und Umfang einer möglichen Sonderbaulastregelung sowie der finale Abschluss einer Sonderbaulastvereinbarung wird nach Abstimmung mit den betroffenen Behörden und der Nachbarkommune in einer der kommenden Sitzungen gesondert beraten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2024 08:30 Uhr