Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung für den Markt Goldbach; Durchführung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Markt Hösbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 55. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2024 ö beschließend 3

Sachdarstellung

Mit Ausfertigung des Wärmeplanungsgesetzes vom 20.12.2023 (WPG) hat sich Deutschland zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. 
Mit rund 60 % des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung einen Großteil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Die Wärmewende ist damit der größte Hebel innerhalb der Energiewende. Das entscheidende Instrument für das Anstoßen der Wärmewende ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP). 

Gemäß § 1 Satz 1 WPG ist Ziel dieses Gesetzes, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. 

§ 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 WPG besagt, dass in bestehenden Gemeindegebieten, in denen zum 01.01.2024 weniger als 100.000 Einwohner gemeldet sind, bis zum Ablauf des 30.06.2028 ein Wärmeplan zu erstellen ist. 

Im Rahmen des Klimaschutznetzwerks „DieKlima10“, erfolgte am 15.09.2023 die Einreichung des Förderantrags zur kommunalen Wärmeplanung. Als förderfähige Kosten wurden Mittel in Höhe von 71.676,00 € brutto eingereicht. 

Mit Bescheid vom 29.04.2024 erhielt der Markt Goldbach die Anerkennung der förderfähigen Kosten in Höhe von 100 %. 
Dies entspricht bei einem Fördersatz von 90 % einer Zuwendung in Höhe von 64.508 € brutto.

Am 14.06.2024 fand ein erstes Gespräch zwischen dem Markt Goldbach, dem Markt Hösbach sowie dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG statt. 
Bedingt durch die geografische Lage sowie die unmittelbar aneinandergrenzenden Gemarkungen, gepaart mit einem gemeinsamen Energieversorgungsunternehmen sowie möglichen Synergien zu überplanender Flächen, wurde über eine gemeinsame Realisierung der Kommunalen Wärmeplanung beraten. Dabei wird eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Hösbach unter Beteiligung des Elektrizitätswerks Goldbach – Hösbach angestrebt. 

Den Grundstein zum Auftakt der Erstellung der Planungen gemäß WPG bildet der kommunalpolitische Beschluss zur Durchführung der KWP durch den Marktgemeinderat. 

Als nächsten Schritt bedarf es eines Vergabeverfahrens zur Auftragserteilung der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, in Zusammenarbeit mit einem entsprechend qualifizierten Planungsbüro. 
Dazu nahm die Verwaltung Kontakt mit der Vergabestelle der Regierung von Unterfranken auf, um ein förderunschädliches und gesetzeskonformes Vergabeverfahren zu wählen.
Demnach soll die Vergabe im Rahmen einer Verhandlungsvergabe gem. § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO und Nr. 1.2.5 i. V. m. 1.2.11 IMBek, mit Aufteilung in zwei Lose (Goldbach / Hösbach) stattfinden.
Im Anschluss fand ein weiterer Abstimmungstermin mit dem Markt Hösbach sowie dem Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach statt. Dabei wurden die möglichen weiteren Schritte zur Vergabe der Leistung an ein qualifiziertes Planungsbüro eruiert.

Der weitere Zeitplan stellt sich unter Vorbehalt des Fördermittelgebers zum derzeitigen Stand wie folgt dar:

  • Beratung und ggf. Beschlussfassung im Marktgemeinderat Goldbach am 12.07.2024; öffentlicher Teil
    • Ermächtigung Verwaltung zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung
    • Bestätigung interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Hösbach
    • Ermächtigung Verwaltung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens
  • Erstellung des Leistungsverzeichnisses samt Anlagen in Abstimmung mit dem Markt Hösbach; 2 Lose bis Mitte August 2024
    • Die Positionen des Muster-LVs der Kommunalrichtlinie sollen nicht verändert werden. Sollten darüberhinausgehende Planungsaufgaben hinzukommen, sind diese über ein gesondertes Nachtragsangebot zu beauftragen
  • Durchführung des Vergabeverfahrens durch den Markt Goldbach; Versand LV im Rahmen einer Verhandlungsvergabe; Mindestens drei Bieter werden angefragt; Versand ist durch den Markt Hösbach mit dem Fördermittelgeber abzustimmen, da noch kein Bewilligungsbescheid für Hösbach vorliegt
  • Voraussichtlich Vergabe im BUA Markt Goldbach am 16.09.2024
  • Voraussichtlich Vergabe im BUA Markt Hösbach am 17.09.2024
  • Formale Auftragserteilung in der 39. Kalenderwoche unter Vorbehalt der Vorlage des Bewilligungsbescheides des Marktes Hösbach
  • Nach Abschluss des Vergabeverfahrens soll der Einstieg in die Hauptphasen der KWP erfolgen (Siehe Anhang):
    • Bestandsanalyse
    • Potenzialanalyse
    • Zielszenario
    • Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen
    • Dokumentation der Ergebnisse

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung des Marktes Goldbach zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung sowie der Erstellung eines Wärmeplans gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 WPG. 

Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat trägt die interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Markt Goldbach, dem Markt Hösbach sowie dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG mit. 

Beschluss 3:
Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung des Marktes Goldbach zur Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. geltendem Vergaberecht zur Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§ 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 WPG
§ 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO und Nr. 1.2.5 i. V. m. 1.2.11 IMBek

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung würden noch viele Fragen offenstehen. Es sei wichtig, von Beginn an eine gute Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten – die Bürger müssten frühzeitig einbezogen werden. 
Sie fügte hinzu, dass das Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach im Bereich Öffentlichkeitsarbeit assistiert und die Wärmeplanung zusammen mit dem Markt Hösbach voranbringen könne. 

MGR Herbert Rettinger fragte, ob für beide Kommunen ein Planungsbüro zur Unterstützung bei der Erstellung des Wärmeplans ausgeschrieben werde. 

Die Vorsitzende stimmte dem zu. Das Vergabeverfahren würde in zwei Lose für die jeweiligen Kommunen aufgeteilt werden.

Weiter teilte die Vorsitzende mit, dass sie sich erhoffe, die kommunale Wärmeplanung zeitnah auf den Weg zu bringen.

Nachdem es keine weiteren Anmerkungen aus dem Gremium gab, erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung des Marktes Goldbach zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung sowie der Erstellung eines Wärmeplans gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 WPG. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat trägt die interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Markt Goldbach, dem Markt Hösbach sowie dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG mit. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung des Marktes Goldbach zur Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. geltendem Vergaberecht zur Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.08.2024 10:16 Uhr