Daten angezeigt aus Sitzung:
56. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.08.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Die Jahresabschlüsse wurde durch Herrn Dipl.-Kfm. (Univ.) Georg Höfling vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband München erstellt.
Diese bestehen aus den Betrieben „Sportanlagen“ mit Bäderbetrieb (Frei- und Hallenbad) und Schulturnhalle (St. Nr.: 204/114/50121) und Sportstätten mit Sporthalle Weberborn, Kunstrasenplatz Unterafferbach und Außensportanlage „Am Dormes“ (St. Nr.: 204/114/50806).
Sportplätze Am Dormes und Unterafferbach mit Sporthalle Weberborn
Seit 2012 werden die Sportplätze Am Dormes und Unterafferbach nach den Feststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes Aschaffenburg nicht mehr im steuerlichen Querverbund geführt. In der letzten Betriebsprüfung wurde nun auch die Sporthalle Weberborn aus dem steuerlichen Querverbund herausgelöst. Körperschaft- und umsatzsteuerlich gelten sie jedoch weiterhin als Betriebe gewerblicher Art. Die GuV der Sportstätten ist als Anlage beigefügt. Diese weist einen Jahresverlust in Höhe von -357.866,38 € für 2022 (2021 = -401.347,18 €) aus.
Sportanlagen Bäderbetriebe mit Schulturnhalle
Im Betrieb gewerblicher Art (BgA) Sportanlagen wird der Gewinn aus dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG (EWG) versteuert.
Die GuV der Sportanlagen ist als Anlage beigefügt. Diese weist einen Jahresverlust für das Jahr 2022 in Höhe von -197.415,52 € (2021 = 878.132,40 €) aus.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Das gegenüber dem Vorjahr wesentlich schlechtere Ergebnis resultiert vor allem aus der Inbetriebnahme des Waldschwimmbades und den damit verbundenen hohen laufenden Kosten.
Hinzuweisen ist auch auf die Generalsanierung des Waldschwimmbades mit Kosten über 12 Mio. €. Die Maßnahme wurde im Jahr 2022 abgeschlossen und ist damit abschreibungswirksam. Sie ist auch Ursache der deutlichen Bilanzausweitung.
Steuerliche Verhältnisse
Im Jahr 2022 ist mit der Schwimmbaderöffnung und der Aktivierung des neuen Waldschwimmbades in der Anlagenbuchhaltung wieder ein Verlust, wie im Jahr 2019, ausgewiesen worden. Nachdem im Jahr 2020 und 2021 ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde. Aufgrund der Jahresverluste 2009 bis 2011, die im Wesentlichen auf die Sanierung der Dreifachturnhalle zurückzuführen sind (Aufwand über 1,6 Mio. €) und aufgrund der im Jahr 2011 begonnen Sanierung des Hallenbades, die im Jahr 2012 weitgehend abgeschlossen war, sind lange Jahre Verlustvorträge entstanden. Im Jahr 2014 haben sie sich durch die Sanierung der Gaststätte in der Sporthalle Weberborn erhöht. Im Jahr 2018 ergab sich ein geringes Defizit. Dieses kam auch durch die gesunkene Gewinnzuweisung der EWG zustande.
Im Übrigen wird auf den umfangreichen Schriftverkehr mit dem Finanzamt zum steuerlichen Querverbund und den von Herrn Höfling gemachten Erläuterungen vor Ort verwiesen. Auf die Festlegungen der steuerlichen Betriebsprüfung der Jahre bis 2003 (= Anerkennung des steuerlichen Querverbundes) wird hingewiesen, die entsprechende Vorgehensweise der Zusammenrechnung wurde auch für 2011 angewandt. Aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung soll ab dem Jahr 2012 jedoch nur noch der steuerliche Querverbund zwischen Mitunternehmeranteil EWG und Hallenbad mit Schulturnhalle seitens der Finanzverwaltung akzeptiert werden. Maßnahmen um den Querverbund wurden mittlerweile eingeleitet um den bisherigen steuerlichen Querverbund (insbesondere das Waldschwimmbad) beizubehalten.
Aufgrund der Erneuerung der BHKW, dem Einbau zweier Brennstoffzellen und der organisatorischen Verzahnung von Hallen- und Freibad einerseits und Schulturn- und Dreifachturnhalle anderseits wird der steuerliche Querverbund hier weiter als gegeben angesehen.
Ab der Betriebsprüfung 2014 bis 2017 wurde auch die Sporthalle Weberborn aus dem steuerlichen Querverbund herausgelöst, da hier keine technische-wirtschaftliche Verflechtung mehr vorliegt. Somit besteht der Querverbund nach Feststellungen der Betriebsprüfung nur noch aus dem Bäderbetrieb und der Schulturnhalle. Organisatorisch sind die beiden Bäder eng verflochten (gemeinsames Personal, eine Jahreskarte für beide Bäder usw.).
Die Marktgemeinderatsmitglieder erhalten folgende Unterlagen zu ihrer Information:
Bilanz zum 31.12.2022, Gewinn- u. Verlustrechnungen und Anlagenachweise
Beschlussvorschlag
- Der Jahresabschluss 2022 der Sportplätze mit Weberbornhalle wird mit einem Verlust über 357.866,38 € festgestellt.
- Der Jahresverlust 2022 über 357.866,38 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Jahresabschluss 2022 der Sportanlagen wird mit folgenden Summen festgestellt:
Bilanz in Aktiva und Passiva 28.698.859,02 €
Jahresverlust 197.415,52 €
- Der Jahresverlust 2022 der Sportanlagen Bäderbetriebe mit Schulturnhalle über 197.415,52 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin mit 3% über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor und übergab das Wort an Herrn Wachter von der Verwaltung, welcher die Bilanz der Sportanlagen für das Jahr 2022 näher erklärte.
Herr Wachter wies auf den steuerlichen Querverbund mit dem E-Werk Goldbach-Hösbach hin.
Die Vorsitzende gab an, dass die Sportanlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten.
Es gab keine weiteren Anmerkungen aus dem Gremium.
Anschließend erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Der Jahresabschluss 2022 der Sportplätze mit Weberbornhalle wird mit einem Verlust über 357.866,38 € festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Der Jahresverlust 2022 über 357.866,38 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3
Beschluss 3:
Der Jahresabschluss 2022 der Sportanlagen wird mit folgenden Summen festgestellt:
Bilanz in Aktiva und Passiva 28.698.859,02 €
Jahresverlust 197.415,52 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 4
Beschluss 4:
Der Jahresverlust 2022 der Sportanlagen Bäderbetriebe mit Schulturnhalle über 197.415,52 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 5
Beschluss 5:
Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin mit 3% über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.09.2024 21:32 Uhr