Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung ab 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 56. Sitzung des Marktgemeinderates 02.08.2024 ö beschließend 25

Sachdarstellung

Die Wassergebühr wurde zum 01.01.2013 von 2,20 € netto auf 2,50 € netto erhöht. Zum 01.01.2016 wurde die Grundgebühr der Wasserversorgung auf netto 48 €/Jahr (bis 6 cbm/Std.) angepasst.

Der Kalkulationszeitraum von 2019 bis 2021 schließt mit einer Unterdeckung von insgesamt 319.178,71 € ab. Diese Unterdeckung fließt in den neuen Kalkulationszeitraum 2022 – 2024 ein.

Um diese massive Unterdeckung auszugleichen, wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 11.06.2021 die Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2022 auf 3,00 € angehoben.

Durch diese Gebührenerhöhung konnten die Einnahmen von 1.082.278,48 € auf 1.302.462,55 € gesteigert werden. Allerdings sind auch die Ausgaben im Jahr 2022 um 412.879,26 € von 1.193.726,76 € (2021) auf 1.606.606,02 € gestiegen.
Das Jahr 2022 schließt trotz Gebührenerhöhung zum 01.01.2022 mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von 304.143,47 € ab.
Im Jahr 2023 wurden Einnahmen über 1.236.394,09 € erzielt. Die Ausgaben lagen bei 1.584.041,28 €, was eine Unterdeckung von 347.647,19 € bedeutet.

Dies liegt in erster Linie an den gestiegenen Unterhaltskosten der Wasserversorgungseinrichtungen von 353.255,26 € (2021) über 459.765,27 € (2022) auf 414.468,32 € in 2023 und den Betriebskosten des Wasserzweckverbandes von 230.411,41 € (2021) über 323.714,30 € (2022) auf 403.626,98 € in 2023.

Diese gestiegenen Kosten wurden durch vermehrte Wasserrohrbrüche in Verbindung mit den erhöhten Baukosten verursacht. Der Unterdeckungsanteil aus dem Kalkulationszeitraum 2019-2021 über 319.178,71 € wird ebenfalls noch in das Ergebnis 2022-2024 mit ca. 107.000 € miteingerechnet. 

Daher wurden die Grundgebühren der Wasserversorgung zum 01.04.2024 von netto 48 €/Jahr auf 75 €/Jahr für Standardwasseruhren angehoben. Wie sich das Ergebnis in 2024 gestaltet, lässt sich zurzeit noch nicht voraussagen. 
Allerdings steht schon jetzt fest, dass die aufgelaufene Unterdeckung aus 2022 über 304.143,47 €, 347.647,19 € aus 2023 und noch 106.658,89 € verbleibende Unterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2019-2021, also insgesamt 758,449,55 € in 2024 nicht ausgeglichen wird.

Um diese sehr hohe Unterdeckung einzudämmen, schlägt die Verwaltung vor, die Wasserverbrauchsgebühr von bisher 3,00 €/m³ netto auf 4,00 €/m³ netto zum 01.01.2025 anzupassen. 
Dies bedeutet jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. 382.000 €, wenn der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre zugrunde gelegt wird. Im Jahr 2021 wurden 382.182 m³, 2022 = 392.120 m³ und 2023 = 371.380 m³ abgerechnet. Im 3-Jahresmittel 381.892 m³. Mit dieser Gebührenerhöhung sollte die Unterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2022-2024 im neuen Kalkulationszeitraum 2025-2027 ausgeglichen werden.

Der jährliche Verbrauch je Einwohner liegt im Durchschnitt bei rund 30 m³. Dies bedeutet eine Mehrbelastung je Einwohner von rund 30,00 €.

Hierbei ist zu beachten, dass gem. Art 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) die Benutzungsgebühren die ansatzfähigen Kosten decken sollen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Goldbach setzt die Wasserverbrauchsgebühren ab dem 01.01.2025 auf 4,00 €/m³ Netto fest. Die Grundgebühr wird nicht erhöht.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin trug den Sachstand vor. Es gebe Grundgebühren und Verbrauchsgebühren. Sie vertrat die Meinung, die Verbrauchsgebühr zu erhöhen, da die Bürger den Wasserverbrauch selbst beeinflussen könnten. 

Sie erklärte, dass die Kostensteigerungen aufgrund der Inflation vor allem in den Unterhaltskosten der Wasserversorgungseinrichtungen enorm bemerkbar seien. 

MGR Heinrich Schwind bat im Beschluss zu ergänzen, dass die Wasserverbrauchsgebühren nur im Hauptort neu festgesetzt würden. 

Die Vorsitzende nahm den Anpassungsvorschlag an. 

MGR Oliver Binz bemerkte, dass Familien durch die Erhöhung der Grundgebühr weniger belastet würden – bei Familien sei der Verbrauch meist höher. Durch den Beschluss würde eine Mehrbelastung durch höhere Verbrauchsgebühren entstehen. 

Er erfragte nach einer Berechnung für eine Erhöhung der Grundgebühr. 

Herr Wachter von der Verwaltung gab an, dass die Grund- und Verbrauchsgebühren immer abwechselnd erhöht werden. Zum 01.01.2024 sei zuletzt die Grundgebühr erhöht worden, folglich müsste jetzt die Verbrauchsgebühr angepasst werden. 

Die Vorsitzende bemerkte, dass die Grund- und Wassergebühren für Unterafferbach durch den Zweckverband Fernwasserversorgung Spessartgruppe bereits massiv erhöht wurden. 

Anschließend erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Markt Goldbach setzt die Wasserverbrauchsgebühren ab dem 01.01.2025 auf 4,00 €/m³ Netto fest. Die Grundgebühr wird nicht erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.09.2024 21:32 Uhr