Die Wassergebühr wurde zum 01.01.2013 von 2,20 € netto auf 2,50 € netto erhöht. Zum 01.01.2016 wurde die Grundgebühr der Wasserversorgung auf netto 48 €/Jahr (bis 6 cbm/Std.) angepasst.
Der Kalkulationszeitraum von 2019 bis 2021 schließt mit einer Unterdeckung von insgesamt 319.178,71 € ab. Diese Unterdeckung fließt in den neuen Kalkulationszeitraum 2022 – 2024 ein.
Um diese massive Unterdeckung auszugleichen, wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 11.06.2021 die Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2022 auf 3,00 € angehoben.
Durch diese Gebührenerhöhung konnten die Einnahmen von 1.082.278,48 € auf 1.302.462,55 € gesteigert werden. Allerdings sind auch die Ausgaben im Jahr 2022 um 412.879,26 € von 1.193.726,76 € (2021) auf 1.606.606,02 € gestiegen.
Das Jahr 2022 schließt trotz Gebührenerhöhung zum 01.01.2022 mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von 304.143,47 € ab.
Im Jahr 2023 wurden Einnahmen über 1.236.394,09 € erzielt. Die Ausgaben lagen bei 1.584.041,28 €, was eine Unterdeckung von 347.647,19 € bedeutet.
Dies liegt in erster Linie an den gestiegenen Unterhaltskosten der Wasserversorgungseinrichtungen von 353.255,26 € (2021) über 459.765,27 € (2022) auf 414.468,32 € in 2023 und den Betriebskosten des Wasserzweckverbandes von 230.411,41 € (2021) über 323.714,30 € (2022) auf 403.626,98 € in 2023.
Diese gestiegenen Kosten wurden durch vermehrte Wasserrohrbrüche in Verbindung mit den erhöhten Baukosten verursacht. Der Unterdeckungsanteil aus dem Kalkulationszeitraum 2019-2021 über 319.178,71 € wird ebenfalls noch in das Ergebnis 2022-2024 mit ca. 107.000 € miteingerechnet.
Daher wurden die Grundgebühren der Wasserversorgung zum 01.04.2024 von netto 48 €/Jahr auf 75 €/Jahr für Standardwasseruhren angehoben. Wie sich das Ergebnis in 2024 gestaltet, lässt sich zurzeit noch nicht voraussagen.
Allerdings steht schon jetzt fest, dass die aufgelaufene Unterdeckung aus 2022 über 304.143,47 €, 347.647,19 € aus 2023 und noch 106.658,89 € verbleibende Unterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2019-2021, also insgesamt 758,449,55 € in 2024 nicht ausgeglichen wird.
Um diese sehr hohe Unterdeckung einzudämmen, schlägt die Verwaltung vor, die Wasserverbrauchsgebühr von bisher 3,00 €/m³ netto auf 4,00 €/m³ netto zum 01.01.2025 anzupassen.
Dies bedeutet jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. 382.000 €, wenn der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre zugrunde gelegt wird. Im Jahr 2021 wurden 382.182 m³, 2022 = 392.120 m³ und 2023 = 371.380 m³ abgerechnet. Im 3-Jahresmittel 381.892 m³. Mit dieser Gebührenerhöhung sollte die Unterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2022-2024 im neuen Kalkulationszeitraum 2025-2027 ausgeglichen werden.
Der jährliche Verbrauch je Einwohner liegt im Durchschnitt bei rund 30 m³. Dies bedeutet eine Mehrbelastung je Einwohner von rund 30,00 €.
Hierbei ist zu beachten, dass gem. Art 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) die Benutzungsgebühren die ansatzfähigen Kosten decken sollen.