Aufstellung des Bebauungsplans "Erweiterung Sternberg" des Marktes Hösbach im OT Wenighösbach; Beteiligung des Marktes Goldbach nach § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitige Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 56. Sitzung des Marktgemeinderates 02.08.2024 ö beschließend 27

Sachdarstellung

Da die Nachfrage nach verfügbarem Wohnraum in Hösbach und seinen Ortsteilen vom Markt nicht bedient werden kann, ist neben der vorrangig zu behandelnden, strategischen Innenverdichtung auch die Ausweisung von neuen Bauflächen erforderlich.

Für den Ortsteil Wenighösbach wurde das Potenzialgebiet „Erweiterung Sternberg“ am nordöstlichen Ortsrand durch den Markt Hösbach grundsätzlich festgelegt. Im Jahr 2021 wurde daher zunächst ein Bebauungskonzept erarbeitet und nach Änderungen im Oktober 2021 im Marktgemeinderat gebilligt. Auf Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfs, wurde ein Bebauungsplan entwickelt.  

Für die „Erweiterung Sternberg“ haben alle betroffenen Grundstückseigentümer ihre Mitwirkungsbereitschaft erklärt. Die Grundstücksgeschäfte im sog. Ankaufmodell sind nahezu abgeschlossen, sodass dem Markt Hösbach die einschlägigen Flurstücke in naher Zukunft zur Verfügung stehen. Das geplante Baugebiet soll am Ende der Sternbergstraße, nordwestlich der Friedhofstraße in Wenighösbach entstehen.

Im gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Hösbach, sind die vorgenannten Grundstücke bereits als Potenzialflächen für ein künftiges Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Der Markt Hösbach hat somit bereits seine grundsätzliche Planungsabsicht zur künftigen Entwicklung dieses Bereichs dargelegt und die Fläche als geeignet benannt (Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch –BauGB). Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist demnach nicht erforderlich. Die künftige Baugebietsfläche umfasst dabei nur einen Teilbereich der im Flächennutzungsplan dargestellten „WA-Fläche“ bzw. der Potentialfläche.

Die Aufstellung des zugehörigen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)) für das geplante Neubaugebiet „Erweiterung Sternberg“ wurde am 24.11.2022 vom Marktgemeinderat beschlossen und erfolgt im Regelverfahren gem. § 2 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erweiterung Sternberg“ liegt am nordöstlichen Ortsrand von Wenighösbach und wird im Süden und Südwesten von der Sternbergstraße und angrenzender Wohnbebauung begrenzt. Im Nordwesten über Norden bis Osten schließen sich Wiesen und landwirtschaftliche Flächen an. Östlich begrenzt ein Feldweg das Plangebiet, der im Südosten an die Friedhofstraße anschließt.

Die städtebaulichen Kenndaten wurden ermittelt. Geplant sind 35 Grundstücke für Einfamilienhäuser bzw. Doppelhaushälften und ein Grundstück, auf dem eine Hausgruppe (max. vier Hauseinheiten) errichtet werden kann. Abgerundet wird das Angebot durch fünf Parzellen, auf denen Geschosswohnungsbauten möglich sind. Hier sind jeweils vier bis fünf Wohneinheiten (á rd. 100-120 m² Wohnfläche) möglich. Im Ergebnis entstehen durch dieses Baugebiet überschlägig rd. 78 neue Wohneinheiten.

Die Verkehrliche Situation wurde anhand eines Verkehrsgutachtens ermittelt. Dabei kam man zum Ergebnis, dass das in Rede stehende Vorhaben im Markt Hösbach, im Ortsteil Wenighösbach aus verkehrlicher Sicht positiv zu bewerten ist; dessen Realisierung wird keine unangemessen
hohen oder unzumutbaren Verkehrsbelastungen generieren. Die mit den neuen Nutzungen
verbundenen Verkehrsströme, können stets in der sehr guten Leistungsfähigkeitsqualitätsstufe A abgewickelt werden.

Als betroffener Träger öffentlicher Belange wird der Markt Goldbach über das Planverfahren informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Der Beschlussvorlage wurden folgende Anlagen beigefügt:

  • Bebauungsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Städtebaulicher Gestaltungsplan
  • Übersichtskarte
  • Umweltbericht
  • Verkehrsuntersuchung

Beschlussvorschlag

Seitens des Marktes Goldbach bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Erweiterung Sternberg“ in der Fassung vom 18.06.2024 keine Bedenken. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§§ 4 Abs. 1 und 30 BauGB

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachstand dar. 

Es folgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Seitens des Marktes Goldbach bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Erweiterung Sternberg“ in der Fassung vom 18.06.2024 keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2024 21:32 Uhr