Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ab 01.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Marktgemeinderates, 13.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 57. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Krippen- und Kindergartengebühren
In der Sitzung vom 07.08.2024 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss die finanzielle Lage des St. Johannisvereins e. V., dem Träger der kirchlichen Kindertageseinrichtungen, vorgestellt. Demnach wird den KiTa´s im Jahr 2024 voraussichtlich ein Defizit von ca. 400.000 € entstehen. 

Aufgrund dessen fasste der Ausschuss den folgenden Beschluss: 
Der Bericht des St. Johannisvereins e. V. zur finanziellen Lage der katholischen Kindertageseinrichtungen wird zur Kenntnis genommen. 
Die Verwaltung soll aufgrund der künftigen Defizite der Kindertageseinrichtungen eine mögliche Gebührenerhöhung mit den Goldbacher Trägern der KiTa`s abstimmen und dem Marktgemeinderat vorstellen

Laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) betragen die staatlichen Zuschüsse gut 60 Prozent der tatsächlichen Betriebskosten. 
Der Rest ist laut Gesetzeskommentar "über Elternbeiträge, Trägermittel, Spenden" zu decken. 
Der Basiswert für die staatliche Förderung wird jedes Jahr angepasst. Hier wird jedoch deutlich, dass diese Erhöhungen nicht mit den gegenstehenden Ausgaben zusammenpassen, wodurch die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben in KiTa`s immer weiter auseinander geht. 

Jahr
Basiswert
Steigerung zum Vorjahr
2020
1.229,11 €
2,6 %
2021
1.237,03 €
0,6 %
2022
1.288,48 €
4,2 %
2023
1.375,88 €
6,8 %
2024
1.449,71 €
5,3 %

Allein in den Tarifverhandlungen für 2023/2024 wurden deutlich höhere Gehaltssteigerungen festgesetzt. Beispielsweise ergab sich für eine*n Erzieher*in in der Entgeltgruppe S 8a Stufe 5 eine langfristig wirkende Gehaltssteigerung um etwa 11,1 %.

Die Kindergartengebühren in Goldbach wurden zuletzt zum 01.09.2023 an die Preisentwicklungen angepasst. 
Dennoch können die entstehenden Defizite der Einrichtungen nicht allein durch eine weitere Erhöhung der Kindergartengebühren getragen werden. Aufgrund dessen ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, den Eltern keine extreme Steigerung zuzumuten, sondern die Gebühren weiterhin moderat anzupassen.

In der Anlage wurden Entwürfe der Verwaltung zur Gebührenanpassungen eingefügt.
Demnach ergäbe sich bei dem 1. Entwurf eine Erhöhung der Gebühren von rund 22 % und beim 2. Entwurf eine Erhöhung von rund 27 %.  
Nach Rücksprache mit den Trägervereinen der katholischen und der evangelischen Kindergärten, wäre der 1. Entwurf ein guter Kompromiss, um höhere Einnahmen generieren zu können, aber gleichzeitig den Eltern keine zu starke Gebührenerhöhung zumuten zu müssen. 

Um außerdem noch einige Vergleichswerte zu haben, sind nachfolgend noch die Beiträge einiger Einrichtungen aus den Nachbargemeinden am Beispiel von 5-6 Buchungsstunden aufgeführt:

Einrichtung
Krippenbeitrag  (5-6 Stunden)
Entwurf Goldbach Krippenbeitrag
(5-6 Stunden)
KiGa-Beitrag
(5-6 Stunden)
Entwurf Goldbach
KiGa-Beitrag
(5-6 Stunden)
Amtswichtel 
(Betriebskrippe LRA)
255,00 €
210,00 €
-
162,00 €
Burgkindergarten Haibach
252,00 €

168,00 €

KiGa St. Martin 
Hösbach
190,00 €

120,00 €

205,00 €

132,00 €

KiTa Schneckenhaus
Komm. KiTa A`burg
191,00 €

310,00 €



Schülergruppe im Waldkindergarten
Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde die Schaffung einer Schülergruppe im Waldkindergarten „Waldbande“ beraten.
Bei positiver Beschlussfassung ist es sinnvoll, die Teilnahmegebühr dieser Schülergruppe gleich in die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung mit aufzunehmen. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Dem 1. Entwurf der Verwaltung zur Erhöhung der Krippen- und Kindergartengebühren ab dem 01.01.2025 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Gebühren der Kindertageseinrichtungen im nächsten Jahr erneut auf Aktualität zu prüfen. 

Beschluss 2:
Die Teilnahmegebühren für die Schülergruppe im Waldkindergarten in Höhe von 50,00 € pro Monat werden zur Kindertageseinrichtungsgebührensatzung unter § 7 hinzugefügt. 

Beschluss 3:
Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird in der vorgelegten Form beschlossen. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Der 2. Bürgermeister Frank Meidhof legte den Sachstand dar. Frau Behl von der Verwaltung führte diesen weiter aus.

MGR Marius Mann fragte, was mit den erwirtschafteten Überschüssen sei. 

Frau Behl sagte, dass die positiven Ergebnisse aus den Vorjahren bei dem vorgelegten Defizit nicht berücksichtigt werden.

MGR Peter Bieber warf die Frage auf, warum der Gewinn der Vorjahre nicht mit dem diesjährigen Defizit verrechnet werde.
Des Weiteren sprach er sich zunächst für eine Erhöhung um 22 % aus. Es werde trotz der Erhöhung ein Defizit entstehen. Im Laufe des nächsten Jahres solle geschaut werden, wie sich die Zahlen entwickeln und ob man nochmal eine moderate Erhöhung der Kindergartengebühren beschließe müsse.

Frau Behl erörterte, dass der Basiswert der sich aus dem BayKiBiG ergebe das Problem sei. Dieser Wert müsste durch den Freistaat angepasst werden. Nur eine Erhöhung dieses Wertes könne das Defizit in den kommenden Jahren geringer ausfallen lassen. 
Grundsätzlich wurde die Defizitübernahme 2018 beschlossen. Inwieweit diese Vereinbarung verbessert werden könne und ob es Handlungsbedarf gebe, werde durch die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung geklärt.

Der Vorsitzende Frank Meidhof ergänzte, dass natürlich der Anstellungsschlüssel reduziert werden könnte. Somit müsste weniger Personal angestellt werden und dementsprechend würden die Kosten sinken. Allerdings würde darunter die Qualität leiden und durch geringeres Personal würden zwangsläufig die Schließtage zunehmen.

MGRin Maria Maidhof sagte, dass alle umliegende Kommunen ebenfalls ihre Gebühren erhöht haben und deren monatliche Betreuungskosten grundsätzlich höher seien als vom Markt Goldbach. Daher sprach sie sich für die Erhöhung von 27% aus. Auch mit der Erhöhung von 27% sei das Defizit immer noch sehr hoch.

MGR Heinrich Schwind betonte, dass der Markt Goldbach eine soziale Verpflichtung habe. Familien werden in allen Bereichen mehr belastet. Daher sollten die Gebühren zunächst um 22% erhöht werden. Im kommenden Jahr könne erneut darüber beraten werden. 
Wichtig sei, dass die Qualität der Betreuung weiterhin auf einem sehr hohen Niveau bleibe. Allerdings müsse die Betriebsträgervereinbarung auf ihre Richtigkeit geprüft werden. 

MGR Marius Mann stimmte MGR Heinrich Schwind zu, dass der Markt Goldbach eine soziale Verpflichtung habe, allerdings werde durch eine Erhöhung um 27% immer noch ein sehr hohes Defizit erzielt. Im Vergleich zum Markt Hösbach sei die Erhöhung geringer und dass trotz eines besseren Anstellungsschlüssels. Folglich sollten die Gebühren um 27% erhöht werden.
Die Betriebsträgervereinbarung müsse sofort angepasst werden, da Gewinne mit dem Defizit verrechnet werden müssen.

MGR Martin Scheiner erklärte, dass es erschreckend sei, dass ein gemeinnütziger Verein Rücklagen bilden könne und diese nicht mit dem Defizit verrechnet werde. Hier müsse umgehend die Betriebsträgervereinbarung angepasst werden. Er sprach sich auch für eine Erhöhung von 27 % aus. Die umliegende Kommunen erhöhen ebenfalls ihre Gebühren und der Markt Goldbach müsse dies auch zwingend tun. Jedes Jahr sei die Genehmigung des Haushalts gefährdet und somit müsse alles getan werden, um Einnahmen zu generieren.

MGR Herbert Rettinger äußerte, dass dies wieder eine schmerzhafte Erhöhung auf Kosten der Familien sei. Somit sollten die Gebühren zunächst nur um 22 % steigen. Im Zuge dessen könne man im folgenden Jahr schauen, wie sich die Lage entwickelt habe. 

MGRin Katja Bieber sagte, dass man die relative Erhöhung betrachten müsse und nicht nur die prozentuale Erhöhung. Bei einer Buchung von 4-5 Stunden am Tag sei es eine Erhöhung um 30 € im Monat. Das dafür notwendige Personal sei deutlich kostenintensiver. Daher sprach sich sie auch für eine Erhöhung der Gebühren um 27 % aus. 

MGRin Karina Tippe fragte, wie die vorgeschlagenen Prozente zustande kamen. Vielleicht könne man auch einen Mittelweg finden.

Frau Behl antwortete, dass es bei der Erhöhung um gerade Zahlen der Monatsbeiträge ging, daher kamen jetzt die Erhöhung der Betreuungsgebühren um 22% bzw. 27% heraus.

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Dem 2. Entwurf der Verwaltung zur Erhöhung der Krippen- und Kindergartengebühren von rund 27 % ab dem 01.01.2025 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Gebühren der Kindertageseinrichtungen im nächsten Jahr erneut auf Aktualität zu prüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Betriebsträgervereinbarung wird durch die Verwaltung inhaltlich auf Aktualität und Verbesserungen überprüft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Die Teilnahmegebühren für die Schülergruppe im Waldkindergarten in Höhe von 50,00 € pro Monat werden zur Kindertageseinrichtungsgebührensatzung unter § 7 hinzugefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird in der vorgelegten Form unter Berücksichtigung des Beschlusses 1 beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2024 11:34 Uhr