Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Vergabe der Betriebsträgerschaft eines Hortes im Dammer Weg und Bericht zur möglichen Nutzung der übrigen Räumlichkeiten des Gebäudes


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Marktgemeinderates, 13.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 57. Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2024 ö beschließend 6

Sachdarstellung

Betriebsträgerschaft Hort:
In seiner Sitzung vom 17.05.2024 fasste der Marktgemeinderat den folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt den obigen Ausschreibungstext an die o. g. örtlichen Träger der Jugendhilfe zu übersenden und ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren zur Betriebsträgerschaft eines Hortes im Dammer Weg 47 durchzuführen. Die Bewerbungen der Träger sind nach Auswertung dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzustellen. 

Im Zuge dessen hat die Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung zur Vergabe der Betriebsträgerschaft durchgeführt. Alle örtlichen Träger der Kindertageseinrichtungen wurden kontaktiert und über die Möglichkeit einer Bewerbung informiert.

Es wurde jedoch von allen kontaktierten Trägern, mit Ausnahme der B4 gGmbH, entweder kein Interesse angezeigt oder sofort eine mündliche Absage erteilt. Lediglich der Träger B4 gGmbH hat eine schriftliche Bewerbung eingereicht. Ein Teil der umfangreichen Bewerbungsunterlagen des Trägers B4 gGmbH sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Da die B4 gGmbH über die notwendigen fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, ist es sachgerecht, die Trägerschaft an diesen Träger zu vergeben. 
So wie auch bei allen anderen Kindertageseinrichtungen, würde mit dem Träger eine Betriebsträgervereinbarung für den Betrieb eines Hortes geschlossen werden. In dieser können auch bestimmte Rahmenbedingungen, wie beispielsweise ein Mindestanstellungsschlüssel, etc. festgesetzt werden. 

Demnach wäre die B4 gGmbH ein sehr gut geeigneter Träger für die neue Horteinrichtung im Dammer Weg 47. Für den Betrieb eines Hortes mit drei Gruppen, wären die Räumlichkeiten des Erdgeschosses und des 1. Obergeschosses des Gebäudes grundsätzlich ausreichend. Die Räume des 2. Obergeschosses könnten für die Hausaufgabenbetreuung genutzt werden. 

Nutzung der übrigen Räumlichkeiten des Gebäudes:
Da die B4 gGmbH die Räume des 2. OG`s täglich nur zeitweise für die Hausaufgabenbetreuung benötigt, ist es möglich eine weitere Nutzung in dem Gebäude unterzubringen. 
Hier wäre darauf zu achten, dass die Räume hauptsächlich am Vormittag gebraucht werden würden, da über den Nachmittag dann der Hortbetrieb stattfinden würde. 

Aufgrund dessen kontaktierte die Verwaltung die Dr. Albert-Liebmann-Schule und deren Träger, die Caritas Schulen gGmbH. 
Die Albert-Liebmann-Schule betreibt in Goldbach im Gebäude der Alten Schule eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE). In der SVE werden sprachentwicklungsverzögerte Kinder im Alter zwischen vier und sechs Jahren in den Bereichen Sprachentwicklung, Wahrnehmung, Motorik und sozial-emotionale Entwicklung spielerisch gefördert und auf den erfolgreichen Besuch der Grundschule vorbereitet.

Neben der SVE betreibt die Schule an anderen Standorten u. a. auch Klassen zur Sprachförderung. Dort erhalten Kinder in den Jahrgangsstufen eins bis vier ein schulisches Förderangebot, das den Prinzipien sprachheilpädagogischen Unterrichts folgt. 
Nach Rückmeldung der Schulleiterin, Frau Katrin Schöffel, hat die Schule genau in diesem Bereich einen großen Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten. 

Nach ersten Besichtigungen der Räume, zeigte die Caritas Schulen gGmbH großes Interesse an einer Anmietung des 2. Obergeschosses. Dort könnten drei Schulklassen mit dem Schwerpunkt der Sprachförderung beschult werden.
Aufgrund dessen wurde bereits beim Kostenträger der Schule, bei der Regierung von Unterfranken, angefragt, ob eine Anmietung der Räume möglich sei. Hier steht aktuell noch die Rückmeldung der Regierung aus. 
Mit dem Eigentümer des Gebäudes wurde bereits abgestimmt, dass der Markt Goldbach nicht benötigte Räume untervermieten könnte. 

Außerdem wären mit den beiden Nutzern, der Dr. Albert-Liebmann-Schule und der B4 gGmbH viele Synergien möglich, da die B4 gGmbH neben dem Aufgabenschwerpunkt der Schulkindbetreuung auch einen großen Stellenwert auf Inklusion und Integration in ihren Einrichtungen legt. 
Dieser Aspekt kann bei der künftigen Nutzung des Gebäudes im Dammer Weg von großem Vorteil sein. Bei Bedarf der Dr. Albert-Liebmann-Schule könnten dann auch mögliche freie Plätze im Hort mit den Kindern aus den Sprachförderklassen aufgefüllt werden. 

Weitere Vorgehensweise:
Bei positiver Beschlussfassung zur Vergabe der Trägerschaft, könnte die Verwaltung mit der B4 gGmbH einen Entwurf für eine Betriebsträgervereinbarung erstellen und dem Marktgemeinderat vorstellen. Außerdem könnten Fragen zur Erstausstattung der Räumlichkeiten, zum Anmeldeverfahren, etc. besprochen werden und die B4 könnte in den kommenden Monaten bereits auf Personalsuche gehen. 

Parallel hierzu steht noch eine finale Zusage der Dr. Albert-Liebmann-Schule (bzw. der Regierung von Unterfranken) aus. Sobald hier klar ist, ob die Schule die Räume des 2. OG`s vom Markt Goldbach anmietet, kann auch hier gemeinsam mit dem Hortträger weiter geplant werden.  

Beschlussvorschlag

Der Markt Goldbach überträgt infolge der durchgeführten Ausschreibung die Betriebsträgerschaft für den neu entstehenden Hort im Dammer Weg 47 in Goldbach ab dem Schuljahr 2025/26 an den gemeinnützigen Träger „B4 gGmbH“. Die Verwaltung wird beauftragt mit der B4 gGmbH eine Betriebsträgervereinbarung zu erstellen und diese dem Marktgemeinderat zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzustellen.  

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende legte den Sachstand dar. Frau Behl von der Verwaltung führte diesen weiter aus. 

MGRin Birgit Schneider sprach sich positiv für die B4 gGmbH aus.

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Der Markt Goldbach überträgt infolge der durchgeführten Ausschreibung die Betriebsträgerschaft für den neu entstehenden Hort im Dammer Weg 47 in Goldbach ab dem Schuljahr 2025/26 an den gemeinnützigen Träger „B4 gGmbH“. Die Verwaltung wird beauftragt mit der B4 gGmbH eine Betriebsträgervereinbarung zu erstellen und diese dem Marktgemeinderat zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2024 11:34 Uhr