Bebauungsplan "Östlich der Karl- Matti- Straße - Änderung 2": Vorstellung des Vorentwurfs


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 58. Sitzung des Marktgemeinderates 11.10.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 21.09.2020 wurde durch den Markt Goldbach in Abstimmung mit der Kirchenstiftung St. Maria Immaculata, ein Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 an das Büro Cirillo/ Naumann- Legler, 63768 Hösbach, vergeben. Aufgabenstellung war die Erstellung eines städtebaulichen Konzepts zur Schaffung einer dreigruppigen Krippeneinrichtung sowie von sozialverträglichem Wohnraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 11472/25, Sudetenlandstraße. Im weiteren Ablauf wurde auf Grundlage der Kita-Bedarfsplanung, Vorstellung im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.01.2022, die Aufgabenstellung um die Erweiterung einer Kindergartengruppe im Obergeschoss geändert. Damit sollen im Rahmen des vorgenannten Projekts drei Krippengruppen und eine Kindergartengruppe realisiert werden. 

Das beauftragte Architekturbüro entwickelte auf Basis dieser Aufgabenstellung, ein mit den Vertretern der Kirchenverwaltung abgestimmtes Gesamtkonzept (Alternative 2), das insbesondere aus folgenden Bausteinen besteht:
  • Schaffung einer dreigruppigen Kinderkrippe (36 Plätze)
  • Schaffung einer Kindergartengruppe (25 Plätze)
  • Schaffung von sozialverträglichem Wohnraum / Schaffung von Bauland

Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.01.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 1:
Entgegen der vorgenannten Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.01.2016 wird die Verwaltung beauftragt, das Bauleitplanverfahren für eine Überarbeitung des gesamten Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Östlich der Karl- Matti- Straße Erweiterung / Änderung 1“ vorzubereiten. 

Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat befürwortet die weitere Planung zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Fl. Nr. 11472/25. 

Der Planungsauftrag zur Bauleitplanung wurde am 25.01.2022 an das Büro Richter/Schäffner, 63741 Aschaffenburg vergeben.

Im weiteren Verfahren fanden diverse Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung und der vorgenannten Kirchenstiftung unter Einbeziehung der Stiftungsaufsicht, Diözese Würzburg, statt. Im Rahmen eines Verhandlungstermins vom 11.07.2024 konnte eine erste und grundsätzliche Einigung erzielt werden, die im Weiteren beschlussmäßig durch den Marktgemeinderat bestätigt wurde.  

Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.08.2024 wurde dazu im nichtöffentlichen Teil ein Beschluss gefasst; Beschlussbuchauszug siehe Anhang. Grundlage des Beschlusses waren die nachfolgenden Eckpunkte:
  • Umwidmung der Teilfläche 2b (400 m²), 2c (884 m2) des Flurstücks Nr. 11472/25 (Sudetenlandstr. 6) und des Flurstücks Nr. 11472/36 (875 m² bestehende Flüchtlingsunterkunft „Sudetenlandstr. 2) von Gemeinbedarfsfläche in Bauland.
  • Verkauf der Gesamtfläche aus 2a (1.650 m2) und 2b (400 m2) des Flurstücks Nr. 11472/25 (Sudetenlandstr. 6) von der Kirchenstiftung St. Christophorus an den Markt Goldbach. 
  • Die Teilfläche 2a (1.650 m2) wird nicht umgewidmet und besteht weiterhin uneingeschränkt als Gemeinbedarfsfläche.

Weiter wurde die Verwaltung durch den Marktgemeinderat beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des vorgenannten Konzepts einzuleiten.

Auf Basis der vorgenannten Anforderungen sowie auf Grundlage der Beschlussfassung, hat das vom Markt Goldbach beauftragte Architekturbüro Richter/Schäffner einen Vorentwurf zum Bebauungsplan erarbeitet. Dieser wurde der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt; Plan- und Textteil. Die Fraktionssprecher erhielten jeweils eine Fassung in Papierform. 

Der Bebauungsplanvorentwurf wird in der heutigen Sitzung durch Frau Christine Richter vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlich der Karl- Matti- Straße, Änderung 2“ in der Fassung vom 11.10.2024 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser städtebaulichen Grundlage, das Bauleitplanverfahren fortzuführen.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§§ 1, 30 Abs. 1 BauGB

Diskussionsverlauf

Die 1.Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt vor. 

Frau Richter vom Büro Richter/Schäffner führte den Sachvortrag weiter aus. 
Ausgehend von der Einigung zwischen der Kirchenstiftung St. Maria Immaculata und der politischen Gemeinde werden Teile der Gemeinbedarfsfläche nicht mehr benötigt, sodass diese im Bebauungsplan (B-Plan) künftig als Wohnbaufläche (WA) festgesetzt werden können. 

Im Übrigen wurden dann auch sämtliche Festsetzungen auf ihre Aktualität überprüft und den heutigen Standards entsprechend überarbeitet; dies betrifft die Dachgeschossausbauten und Aufstockungen sowie vor allem die Freiflächengestaltungen mit Grünflächen und wasserdurchlässigen Belägen und Baumpflanzungen; sogenannte „Schottergärten“ sollen ausgeschlossen werden. Auch die Zisternen und PV-Anlagen wurden in den textlichen Festsetzungen neu mit aufgenommen.

Hinsichtlich der Dachformen erklärte Frau Richter, dass lediglich zwischen der Kita St. Christophorus und dem Übergangswohnheim für Geflüchtete ein Gebäude mit Flachdach möglich sei; im Übrigen sei als Dachform das im Gebiet vorherrschende Satteldach vorgesehen. 

Frau Richter erläuterte weiter, dass neben der B-Planänderung auch der Flächennutzungsplan (FNP) angepasst werden müsse, da auch hier aus der Gemeinbedarfsfläche teilweise eine Wohnbaufläche (WA) werden müsse. 
Im aktuellen Entwurf sei für die verbleibende Gemeinbedarfsfläche die Zweckbestimmung „Krippe/Kita“ vermerkt. 
Im Rahmen der Diskussion kam die Frage auf, ob die Zweckbestimmung für die verbleibende Gemeinbedarfsfläche nicht weitergefasst werden könne. Mit der Bezeichnung „Krippe / Kita“ schränke sich die Gemeinde zu sehr ein; eine Bebauung mit einer Seniorentagesstätte sei demnach schon nicht möglich. Daher wurde übereinstimmend festgelegt, dass der Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden müsse, dass die Gemeinbedarfsfläche eine weitergehende Formulierung für die Zweckbestimmung („Soziale Zwecke“) erhalten soll. 

MGR’in Cindy Reißing bemerkte, dass im nördlichen Bereich des Bebauungsplans östlich der Karl-Matti-Str. hinter der kleinen Parkplatzfläche auch Wohngebäude stehen, für die aber keine Baugrenzen eingezeichnet seien. 
Die Verwaltung sichert eine Überprüfung der in diesem Bereich erteilten Baugenehmigungen bzw. Nutzungsänderungen zu. 

MGR’in Katja Bieber fragte, ob die Festsetzung über die Anzahl der Wohnungen je m² Grundstücksfläche berücksichtigt ist. Dies wurde von Frau Richter bestätigt. Eine Wohnung verlange mind. 175 m² Grundstücksfläche. 

MGR Marius Mann warf die Frage auf, ob der relativ kleine Erschließungs-Stich für die verbleibende Gemeinbedarfsfläche ausreichend groß sei; schließlich müssten Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge hierüber zufahren können. 
Hierzu entgegnete Herr Brückner von der Bauverwaltung, dass die Breite dieser Zufahrt vom Büro Naumann-Legler/Cirillo im Wege der städtebaulichen Studien zur Gesamtnutzung des Areals geprüft wurde; die Zufahrtsbreite wurde als ausreichend bemessen. 

MGR Birgit Schneider sprach die Festsetzungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen an. Im südöstlichen Randbereich sei ein Fußweg ausgewiesen. Es handele sich aber um eine Zufahrt zu dahinterliegenden Wohngrundstücken, sodass eine Festsetzung als „Straße“ erfolgen müsse, damit dieser Weg auch befahrbar sei. Die Verwaltung sicherte auch hier eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und der straßen- und wegerechtlichen Widmung zu. Dies gelte ebenso für den Wirtschaftsweg entlang der Bahnlinie.    

Beschluss

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlich der Karl- Matti- Straße, Änderung 2“ in der Fassung vom 11.10.2024 wird mit der Maßgabe gebilligt, dass die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Zwecke“ definiert wird. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser städtebaulichen Grundlage, das Bauleitplanverfahren fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.01.2025 08:47 Uhr