Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Überarbeitung des Bebauungsplans "Wingert 4. Änderung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 58. Sitzung des Marktgemeinderates 11.10.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2024 wurden insbesondere folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1:
Der durch die Verwaltung vorgestellte Entwurfsplan samt Kostenschätzung in der Fassung vom 28.08.2024 zur Erweiterung des Spielplatzes in der Wiesenstraße, OT Unterafferbach; Fl. Nr. 1520/101 wird gebilligt. Die Schaffung eines Spielbereichs für U6- Kinder im nordöstlichen Bereich wird mitgetragen.

Beschluss 2:
Der bestehende Spielplatz im Bereich Dr. – Kraus – Straße, Fl. Nr. 1600/78 soll aufgegeben und zurückgebaut werden. Die vorgenannte Fläche soll künftig einer Nutzung als Baufläche zugeführt werden. Die damit einhergehende Änderung des Bauleitplans „Wingert 4. Änderung“ wird mitgetragen. Das Vergabemodell zur künftigen Baufläche wird im Rahmen einer Sitzung des Marktgemeinderates festgelegt. 

Beschluss 3:
Der seitens der Verwaltung vorgeschlagene Zeitplan zur baulichen Umsetzung der geplanten Erweiterung des Spielplatzes Wiesenstraße wird befürwortet.

Der Beschlussbuchauszug aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2024 wurde der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Des Weiteren wurde ein erster Entwurf zur möglichen künftigen Bebauung des Grundstücks Spielplatz im Bereich Dr. – Kraus – Straße, Fl. Nr. 1600/78 zur Verfügung gestellt. 

Der Bebauungsplan „Wingert 4. Änderung“ ist aus dem Jahr 2015. 

Eine Änderung des vorgenannten Bauleitplans für lediglich ein Flurstück ist gesetzeskonform nicht möglich. Eine sogenannte Gefälligkeitsplanung ist in der Stadtplanung die unzulässige, ungerechtfertigte Begünstigung Einzelner oder eines Einzelvorhabens, abweichend von den sonst angelegten Kriterien; § 1 Abs. 5 BauGB.

Demnach strebt die Verwaltung eine ganzheitliche Überarbeitung der städtebaulichen Leitlinie an.  Die Festsetzungen sollten insgesamt angepasst und den aktuellen städtebaulichen Ansprüchen angepasst werden. Festsetzungen zu erneuerbaren Energien sowie zum Klimaschutz sind zu integrieren; Solar- und Photovoltaikpflicht, Schaffung von Gründächern, Installation von Zisternen, Verbot von „Steingärten“, etc.  

Das Aufstellungsverfahren könnte nach den Vorgaben des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) ablaufen.

Der Geltungsbereich soll nicht verändert werden. 

Beschlussvorschlag

Der Bebauungsplan „Wingert 4. Änderung“ soll angepasst und inhaltlich überarbeitet werden; Aufstellungsbeschluss.  

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, 13 a und 30 BauGB

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor.
 
Frau Richter erläuterte anhand des B-Plans, dass eine Bebauung des freiwerdenden Grundstücks in der Dr. Kraus-Str. erfolgen könne. Im Übrigen sollen die Festsetzungen des noch aktuellen B-Plans inhaltlich überarbeitet und den aktuellen städtebaulichen Leitlinien (Freiflächengestaltung, Zisternen, PV-Anlagen etc.) angepasst werden. 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen kamen, erfolgte die Beschlussfassung.

Beschluss

Der Bebauungsplan „Wingert 4. Änderung“ soll angepasst und inhaltlich überarbeitet werden; Aufstellungsbeschluss.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.01.2025 08:47 Uhr