In der Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH und der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG am 04.11.2024 sind u.a. folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen:
Vorlage der von der BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsges. geprüften und vom Aufsichtsrat verabschiedeten Jahresabschlüsse 2023
Feststellung der Jahresabschlüsse 2023
Beschlussfassung über die Verwendung der Jahresüberschüsse 2023
Beschlussfassung über die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates
Vergabe der Prüfungsaufträge für die Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2024
Gemäß des § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags für die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH, § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags für die Elektrizitätswerk Goldbach- Hösbach GmbH & Co. KG und § 42 a Abs. 1 und 2 des GmbHG unterliegen die gegenständlichen Tagesordnungspunkte der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung. Nach Art. 93 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 9 der Geschäftsordnung des Marktes Goldbach vertritt die erste Bürgermeisterin den Markt in den Unternehmen in Privatrechtsform und somit in deren Gesellschafterversammlungen. Für alle, für die Gesellschaft bedeutenden Entscheidungen, wie u. a. auch die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung, die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers benötigt die erste Bürgermeisterin die Zustimmung des Marktgemeinderates, da diese Aufgaben nicht zu den laufenden Angelegenheiten des ersten Bürgermeisters nach Art. 37 Abs. 1 GO gehören.
Feststellung der Jahresabschlüsse 2023
Das Geschäftsjahr 2023 der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH und der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. Die fristgerecht aufgestellten Jahresabschlüsse beider Gesellschaften, bestehend aus Bilanz, Jahresabschluss und Anhang wurden von der BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsges. geprüft. Diese erteilte für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2023 der Verwaltung GmbH und der GmbH & Co. KG den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Geschäftsführung der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH und der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG hat die Jahresabschlüsse 2023 gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags für die Verwaltung GmbH und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrags für die GmbH & Co. KG dem Aufsichtsrat der Verwaltung GmbH und der GmbH & Co. KG in der Sitzung am 19.08.2024 zur Prüfung und Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung vorgelegt. Der Aufsichtsrat der Verwaltung GmbH und der GmbH & Co. KG hat die Jahresabschlüsse 2023 und die Lageberichte unter Hinzuziehung des Abschlussprüfers eingehend beraten. Aufgrund der dem Aufsichtsrat in dieser Beratung vorgetragenen Informationen sowie der vom Abschlussprüfer erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerke hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, den Gesellschaftern zu empfehlen, die Jahresabschlüsse 2023 wie folgt festzustellen:
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Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH
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Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG
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Bilanzsumme
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46.137,80 €
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53.518.394,39 €
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Jahresüberschuss
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724,28 €
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2.085.184,62 €
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Verwendung der Jahresüberschüsse 2023
Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach Verwaltung GmbH:
Einstimmig empfiehlt der Aufsichtsrat den Gesellschaftern, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 724,28 € in den Gewinnvortrag einzustellen.
Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH & Co. KG:
Einstimmig empfiehlt der Aufsichtsrat den Gesellschaftern den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 2.085.184,62 € wie folgt zu verwenden:
650.000,00 € dem Gesellschafter – Verrechnungskonto des Marktes Goldbach und
650.000,00 € dem Gesellschafter – Verrechnungskonto des Marktes Hösbach
gutzuschreiben u. von dort durch jede Gesellschaftergemeinde zu entnehmen.
392.592,31 € dem Rücklagenkonto des Marktes Goldbach und
392.592,31 € dem Rücklagenkonto des Marktes Hösbach
gutzuschreiben.
Der Markt Goldbach beantragte in der Aufsichtsratssitzung vom 19.08.2024 je Gesellschafter eine Gewinnausschüttung in Höhe von 750.000,00 €. Der Verkauf des BayWa-Geländes wirkt sich mit ca. 1 mil. € im Jahresüberschuss aus. Hier sollte eine Sonderausschüttung an die Gesellschafter mit je 500.000 € erfolgen. Der Gewinn aus dem regulären Geschäft von ca. 1 mil. € sollte zu 50% im EWG verbleiben und je ¼, sprich 250.000 € an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Der Prüfungsauftrag umfasste auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Dementsprechend erstreckte sich die Prüfung auch darauf, ob die Geschäfte der Gesellschaft mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, dem Gesellschaftsvertrag und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind. Der Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 gegeben war.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und Vergabe des Prüfungsauftrags
Die Wirtschaftsprüfer des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) haben sich zur BKWP Wiedemann & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammengeschlossen. Die Wirtschaftsprüfer des BKPV prüfen seit 2008 die Jahresabschlüsse der EWG. Einstimmig empfiehlt der Aufsichtsrat den Gesellschaftern, die Prüfung des Geschäftsjahres 2024 an die BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu einem Preis von 1.260,00 € für die GmbH und 17.955,00 € für die GmbH & Co. KG netto zu vergeben.