Trinkwassernutzung aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung; Beschränkung für bestimmte Nutzungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 58. Sitzung des Marktgemeinderates 11.10.2024 ö beschließend 7

Sachdarstellung

Bei den Verbandsausschusssitzungen des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Aschafftalgemeinden (ZWA) ist mit den zu trockenen Jahren (2016-2022) regelmäßig die Diskussion nach Regulierungsmaßnahmen bezüglich der Wasserentnahme aufgekommen. Der maximale Konsens innerhalb der Mitgliedsgemeinden war bisher der Aufruf zum freiwilligen Wassersparen in den jeweiligen Amtsblättern.

Als "schärfere" Alternative gibt es die Möglichkeit einer Allgemeinverfügung. Eine solche Allgemeinverfügung geht über den reinen Aufruf zum Wassersparen hinaus und beinhaltet z.B. das Verbot von: 
  • Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Gärten, Rasen- und Grünflächen
             sowie Spiel- und Sportplätzen,
  • Füllen von Schwimmbecken (Pools, Planschbecken etc.) und
  • Waschen und Abspritzen von Kraftfahrzeugen aller Art.

Die Allgemeinverfügung ordnet ein Zwangsgeld bei Zuwiderhandlung an (z.B. i.H.v. 250 €).

Der ZWA befürwortet die Möglichkeit einer Allgemeinverfügung, da sich der Aufruf zum Wassersparen bisher als wirkungslos erwiesen hat.

Eine Allgemeinverfügung muss jedoch von den jeweiligen Mitgliedsgemeinden erlassen werden und ist somit letztendlich im Gemeinderat zu entscheiden.

In der Verbandsversammlung des ZWA am 18.03.2024 wurde mehrheitlich (21 : 10 Stimmen) folgender Beschluss gefasst: 
"Die Allgemeinverfügung wird vom ZWA als geeignetes regulatorisches Mittel bei Hitzeperioden befürwortet. Ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedsgemeinden soll angestrebt werden. Die Mitgliedsgemeinden werden gebeten, sich in den entsprechenden Gremien mit der Allgemeinverfügung zu befassen."

Im Falle eines durch länger andauernde Trockenheit drohenden Versorgungsengpasses bei der Trinkwasserversorgung gilt es, möglichst schnell und kurzfristig zu reagieren. Sollte die entsprechende Warnmeldung des ZWA an die Mitgliedsgemeinden aber z.B. in der Sommerpause des Gemeinderates eingehen, bzw. da nur eine Sitzung im Monat – direkt nach einer Sitzung, kann wegen fehlender Beschlussfassung im Gemeinderat eine oben beschriebene Allgemeinverfügung nicht umgesetzt werden. Daher sollte der Bürgermeister bevollmächtigt werden, kurzfristig zu handeln und eine Allgemeinverfügung zu erlassen.

Angeregt wird die Einführung einer Wasserampel, d.h. der Grad der Wasserknappheit wird über ein Ampelsystem mit unterschiedlichen Farben optisch angezeigt (grün- kein Wassermangel, orange - geringfügiger Wassermangel, rot - erheblicher Wassermangel, violett – drastischer Wassermangel).

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgemeinden Bessenbach, Hösbach, Laufach, Sailauf, Waldaschaff, Heinrichsthal und dem ZWA eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erarbeiten und diese im Marktgemeinderat abschließend zu behandeln.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1.Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt vor. 
Sie erinnerte an die trockenen Sommer der letzten Jahre; erst die letzten beiden Jahre haben wieder zu einer Entspannung bei den Grundwasserständen geführt. 
Da sie auch Verbandsvorsitzende des ZWA sei, wisse sie, dass es bisher keine rechtlichen Beschränkungen für den Wasserverbrauch gebe.  Eine solche Regelung könne auch nicht der Zweckverband schaffen, sondern nur jede Gemeinde mit einer Allgemeinverfügung für ihr Hoheitsgebiet. Neben den rechtlichen Beschränkungen müsse auch eine sogenannte Wasser-Ampel eingeführt.
 
Im Gremium bestand Einigkeit über einen Handlungsbedarf an dieser Stelle.      

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgemeinden Bessenbach, Hösbach, Laufach, Sailauf, Waldaschaff, Heinrichsthal und dem ZWA eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erarbeiten und diese im Marktgemeinderat abschließend zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.01.2025 08:47 Uhr