Beratung und ggf. Beschlussfassung über einen Nachtrag zum Sondertarifvertrag mit der Kahlgrund Verkehrsgesellschaft (KVG)
Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 16.09.2024 informierte die Kahlgrund Verkehrs-Gesellschaft (KVG) über einen notwendigen Nachtrag zum Sondertarifvertrag vom 13.10.2017 (sog. 1€-Ticket):
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Rußmann,
die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) hat eine Vereinheitlichung der Sondertarife ab dem Jahr 2025 beschlossen, die gleichzeitig auch zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen führt. Diese Entscheidung basiert auf dem Gutachten des Büros econex verkehrsconsult GmbH (econex), welches wir Ihnen zusammen mit dem Schreiben der VAB GmbH als Anlage beifügen.
Im Zuge dieser Änderung wird für den bestehenden Sondertarifvertrag ein Nachtrag erforderlich, der die neue einheitliche Tarifstruktur sowie den angepassten Abrechnungsprozess festhält. Der Vertragspartner für den Sondertarifvertrag bleibt unverändert die KVG. Den Nachtrag werden Sie rechtzeitig von der KVG erhalten.
Sollten Sie mit den Änderungen des Nachtrags nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag bis zum 30.09.2024 zu kündigen. Zusätzlich gewähren wir Ihnen aufgrund der Kurzfristigkeit der Änderung ein Sonderkündigungsrecht, von dem Sie bis zum 20.10.2024 Gebrauch machen können.
Aufgrund der dargestellten Änderungen werden wir Ihnen zeitnah einen Nachtrag zum Sondertarifvertrag vom 13.10.2017 zwischen dem Markt Goldbach und der KVG zukommen lassen.
Wir danken Ihnen für die bisherige angenehme Zusammenarbeit und Ihre tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung der Sondertarife. Auf die weitere Kooperation in dem Projekt freuen wir uns sehr und stehen Ihnen bei Rückfragen oder für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Bichtemann
Geschäftsführer
Der Beschlussvorlage beigefügt sind folgende Dokumente:
- Schreiben der VAB – Tarifstrategie VAB „Sondertarife Kommunen“ ab 2025
- Vereinbarung „Sondertarife VAB“ zwischen Goldbach – Hösbach – KVG (2017)
Gemäß VAB Info-Schreiben werden durch die neuen Beförderungstarife die Zuschussbedarfe für die Kommunen ab 2025 um ca. 20% - 30% sinken.
Beschlussvorschlag
Der Markt Goldbach billigt den Nachtrag zum Sondertarifvertrag vom 13.10.2017 mit der Kahlgrund Verkehrsgesellschaft mbH; vom Sonderkündigungsrecht wird entsprechend kein Gebrauch gemacht.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die 1.Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt vor; anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Der Markt Goldbach billigt den Nachtrag zum Sondertarifvertrag vom 13.10.2017 mit der Kahlgrund Verkehrsgesellschaft mbH; vom Sonderkündigungsrecht wird entsprechend kein Gebrauch gemacht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.01.2025 08:47 Uhr