Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Neuregelung des Verkaufs von Monatsfahrkarten für Goldbacher Schüler*innen ab 01.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 3

Sachdarstellung

Der Marktgemeinderat beriet in seiner Sitzung vom 13.10.2024 über die Anpassung des Sondertarifvertrags mit der Kahlgrund Verkehrsgesellschaft (KVG).
Demnach gelten in Goldbach ab 01.01.2025 die folgenden Sondertarife:


bisher
ab 01.01.2025
Einzelkarte Erwachsene
1,00 €
1,50 €
Einzelkarte Kind
0,50 €
1,00 €
Tageskarte Erwachsene
2,00 €
2,50 €
Tageskarte Kind
1,00 €
1,50 €

Aufgrund der Anpassung der Tages- und Einzelfahrpreise sollten auch die Preise für die Monatsfahrkarten der Goldbacher Schülerinnen und Schüler überdacht werden.

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SchBefV (Schülerbeförderungsverordnung) besteht für alle Grundschülerinnen und Grundschüler eine kostenfreie Beförderungspflicht, wenn diese mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Für Mittelschülerinnen und Mittelschüler liegt die Grenze bei einem Schulweg von mehr als drei Kilometern.

Für alle Kinder, die außerhalb dieser Kilometergrenzen wohnen und somit Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung haben, bezieht der Markt Goldbach Monatsfahrkarten. Hier werden jeweils die günstigsten Tarife gebucht. Beispielsweise nutzen die Unterafferbacher Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket für 49,00 € pro Monat.

Für die Kinder, die innerhalb der Kilometergrenzen wohnen, bietet der Markt Goldbach den Eltern an, vergünstigte Monatsfahrkarten zu erwerben. Dies betrifft vor allem Kinder, die im unteren Teil des Kugelbergs oder auch in der Nähe des Waldschwimmbads wohnen. Auch Schülerinnen und Schüler, die im Hauptort wohnen und die Mittelschule Hösbach (M-Zweig) besuchen, nutzen oft die Monatsfahrkarten. Im Schuljahr 2024/25 haben ca. 25 Familien eine kostenpflichtige Monatsfahrkarte über den Markt Goldbach bestellt. 

Die vergünstigten Monatsfahrkarten werden u. a. angeboten, damit die Verkehrsgesellschaft besser planen und die Fahrgastzahlen besser einschätzen kann. Hierdurch können die Fahrzeiten besser eingehalten werden und es kommt zu weniger Verspätungen.

Der Markt Goldbach bietet den Eltern aktuell Monatsfahrkarten für 16,00 €/Monat an und zahlt demnach einen erheblichen Zuschuss zu den Karten. Bei einem Preis von 16,00 € für die Monatskarte, während der reguläre Preis bei 44,60 € liegt, beträgt der Zuschuss 28,60 € pro Monat und Schüler. 

Dem gegenüber steht die Möglichkeit zum Erwerb der o. g. Sondertarife (Einzel- oder Tageskarten). 

Ab 01.01.2025 können die Kinder Tageskarten für 1,50 € erwerben. Bei durchschnittlich 15 Schultagen im Monat ergeben sich dadurch Kosten von 22,50 € pro Schüler. Da die Gemeinde auch hier den Differenzbetrag zum regulären Tarif (2,60 €) übernimmt, ergibt sich ein Zuschuss von 16,50 € im Monat pro Schüler (2,60 € x 15 Tage = 39,00 € - 22,50 € = 16,50 €).

  1. Möglichkeit: Anpassung der Monatsfahrkarten

Die Verwaltung schlägt vor, die Monatsfahrkarten für Goldbacher Schülerinnen und Schüler von bisher 16 € auf 20 € zu erhöhen, um den Zuschuss wenigstens etwas zu verringern, ohne die Attraktivität der Monatskarten für die Eltern zu gefährden. Bei diesem Preis bleibt die Monatskarte günstiger als der Gesamtpreis von 22,50 € (= 15 Schultage x 1,50€) für die Tagesfahrkarten und bietet den Eltern eine langfristige Kostensicherheit und einfacherer Handhabung.

Eine Preisanpassung wäre beispielsweise ab 01.01.2025 möglich. Sollte sich der Marktgemeinderat für den Verzicht von kostenpflichtigen Monatsfahrkarten entscheiden, wäre es sinnvoll dies erst zum neuen Schuljahr 2025/26 umzusetzen, da die Schülerinnen und Schüler bereits alle Fahrkarten für das gesamte Schuljahr erhalten haben. 

  1. Möglichkeit: Verzicht auf Monatsfahrkarten

Eine Option, die der Markt Goldbach in Betracht ziehen könnte, wäre der Verzicht auf die Bereitstellung von Monatsfahrkarten für Kinder, die keiner Beförderungspflicht unterliegen. 

Vor- und Nachteile
  • Vorteile:
    • Finanzielle Entlastung: Der monatliche Zuschuss von 28,60 € für die Monatsfahrkarten würde komplett entfallen. Dafür würde der Markt Goldbach einen um 16,50 € erhöhten Zuschussbedarf beim Sonderticket haben. 
    • Weniger Verwaltungsaufwand: Wenn Kinder keiner Beförderungspflicht unterliegen, würden die Eltern auf die ebenfalls günstigen Tageskartenpreise verwiesen werden, wodurch der Verwaltungsaufwand für die Bestellung und Abrechnung der Monatsfahrkarten wegfallen würde.

  • Nachteile:
    • Unpraktisch für Eltern: Eltern bzw. Schüler müssten für jeden Schultag Tagesfahrkarten kaufen.
    • Negative Auswirkungen auf die Verkehrsgesellschaft: Eine geringere Nutzung von Monatskarten könnte dazu führen, dass die Busse ihre Fahrzeiten nicht mehr einhalten können.
    • Verkehrsaufkommen: Eltern könnten sich in der Praxis gegen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entscheiden und auf andere Transportmittel (z. B. „Elterntaxis“) zurückgreifen, was die Verkehrssituation vor der Schule verschärfen würde.

Beschlussvorschlag

Alternative 1:
Allen Schülerinnen und Schülern, welche keiner Beförderungspflicht unterstehen, werden ab 01.01.2025 weiterhin Monatsfahrkarten für den Schulweg angeboten. Pauschal werden hierfür 20,00 € (zzgl. 7 % USt.) im Monat verlangt. Die übersteigenden Kosten der jeweiligen Tarifpreise übernimmt der Markt Goldbach. 

Alternative 2:
Ab dem Schuljahr 2025/26 werden den Schülerinnen und Schülern, die keiner Beförderungspflicht unterstehen, keine vergünstigten Monatsfahrkarten durch den Markt Goldbach mehr angeboten. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin erläuterte den Sachstand. 

MGRin Cindy Reißing erklärte, dass die Anpassung notwendig sei. Es solle aber weiterhin eine Bezuschussung durch den Markt Goldbach geben. Die Zahlen der ÖPNV-Nutzer dürfe nicht zurückgehen, da sonst mit einer Reduzierung oder sogar mit Streichung von Fahrten gerechnet werden müsse.

MGR Heinrich Schwind sagte, dass aufgrund des sozialen Aspekts es weiterhin eine Bezuschussung geben müsse.

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Allen Schülerinnen und Schülern, welche keiner Beförderungspflicht unterstehen, werden ab 01.01.2025 weiterhin Monatsfahrkarten für den Schulweg angeboten. Pauschal werden hierfür 20,00 € (zzgl. 7 % USt.) im Monat verlangt. Die übersteigenden Kosten der jeweiligen Tarifpreise übernimmt der Markt Goldbach. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2024 16:19 Uhr