Kooperationsvereinbarung mit dem Tierheim Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Der Tierschutzverein Aschaffenburg hat sein Einverständnis damit erklärt, dass die hier relevanten vertraglichen Angelegenheiten und die Finanzdaten des Vereins in öffentlicher Sitzung erörtert werden können.

Nach § 967 BGB ist der Finder eines Tieres berechtigt, das gefundene Tier bei der zuständigen Behörde abzuliefern. Nach § 2 der Fundverordnung (FundV) sind in Bayern für die Entgegennahme und Unterbringung von Fundtieren die Gemeinden zuständig. Um eine tierschutzgerechte Unterbringung der Fundtiere zu gewährleisten, haben die Stadt Aschaffenburg und verschiedene Gemeinden des Landkreises Aschaffenburg den „Tierschutzverein Aschaffenburg und Umgebung e.V.“ damit betraut, die Fundtiere ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches im Tierheim des Tierschutzvereins in Aschaffenburg unterzubringen. 

Die Stadt Aschaffenburg hat dem Tierschutzverein das Grundstück, auf dem das Tierheim errichtet ist, in Erbpacht überlassen. Die jährlich zu zahlende Erbpacht in Höhe von rund 11.000 € wird als Zuschuss gewährt. Zudem zahlt die Stadt Aschaffenburg einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 0,50 €/Einwohner, also rund 36.000 €. Darüber hinaus hat die Stadt zugesagt, dass im Falle eines Defizits das Defizit des Tierheimes bis zu einer Höhe von weiteren 0,50 €/Einwohner gedeckt wird. 

Alle anderen Landkreisgemeinden zahlen für die Unterbringung von Fundtieren auf Basis eines Fundtierkostenpauschalvertrages nach der Zahl der unterzubringenden Tiere. Dies gilt auch für den Markt Goldbach. Im Haushaltsjahr 2023 sind für die Unterbringung von Fundtieren Kosten in Höhe von 5.090,95 € angefallen.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Tierheim generell nur mit Verlust betrieben wird. Das strukturelle Defizit beläuft sich auf 500.000 bis 600.000 € pro Jahr. Es wird dadurch gemildert, dass der Tierschutzverein jährlich 200.000 bis 300.000 € an Spenden einwirbt. Das Restdefizit wird durch den Anfall von Erbschaften abgedeckt; das sind dann die Jahre, in denen der Verein „Gewinn“ erwirtschaftet.  Gibt es keine Erbschaft, muss das Defizit aus den Rücklagen beglichen werden.
In den letzten Jahren konnte der Verein durch einige Erbschaften Rücklagen ansammeln. Diese wurden zum Teil für Modernisierungen verwendet. Es steht nunmehr die Modernisierung des Wohnhauses mit einem Investitionsvolumen von rund 900.000 € an. Zuschüsse dafür gibt es nicht. Der Verein ist bereit, diese Investition aus seinen Rücklagen zu finanzieren. Dazu müsste aber sein Defizitrisiko gemindert werden.

Nach einigen Gesprächen des Vereins mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern scheint sich bei einer größeren Anzahl von Gemeinden – vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte - eine Bereitschaft abzuzeichnen, zusätzlich zu den Fundtierpauschalvertragskosten eine Pauschale von 0,50 €/Einwohner zu zahlen. Zur Übernahme von Defiziten gibt es nach wie vor keine Bereitschaft. Die Kostenpauschalen nach dem Fundtiervertrag werden in Zukunft auf Basis des Verbraucherpreisindexes indexiert. Die Stadt Aschaffenburg würde auch auf dieses Finanzierungssystem umstellen. Der Erbpachtzuschuss der Stadt würde entfallen.
Damit eine spürbare Entlastung des Vereins eintreten kann, ist es erforderlich, dass Gemeinden mit mindestens 125.000 Einwohnern (= ca. die Hälfte der Einwohner von Stadt und Landkreis) bereit sind, entsprechende Zusagen abzugeben. Diese Zusage soll für 10 Jahre gelten. Bei den Gemeinden, die solche Zusagen nicht eingehen, ist der Tierschutzverein bereit, mindestens das dreifache der bisherigen Fundtierpauschalen zu verlangen. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch mit der zusätzlichen Sockelbetragsförderung ein Defizit des Vereins nicht zu vermeiden ist, wenn ihm nicht außerordentliche Erträge aus Erbschaften oder Sonderzuwendungen zufließen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die beigefügte Kooperationsvereinbarung nebst Anlagen verwiesen.
Für die jährliche Zahlung der Pauschale von 0,50 €/Einwohner sollten die Bevölkerungszahlen des statistischen Landesamts herangezogen werden.

Dies würde einen fixen jährlichen Zuschussbetrag in Höhe von 5.100,00 € (bei 10.200 Einwohner) für den Markt Goldbach bedeuten. Sollte der Markt Goldbach nicht beitreten, würden die Fundtierkosten um 300% steigen. Legt man den Betrag von 2023 zugrunde, bedeutet dies eine Steigerung der Fundtierkosten zwischen 5.000,00 € bis 10.000,00 €.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kooperationsvereinbarung mit dem Tierheim Aschaffenburg einzugehen und diese zu unterschreiben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung mit dem Tierschutzverein Aschaffenburg zu.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin legte dem Plenum den Sachstand dar. 

MGR Heinrich Schwind erklärte, dass das Tierheim Aschaffenburg mit dem Rücken zur Wand stehe. Während Corona haben sich viele Haustiere angeschafft und viele dieser Haustiere werden nun wieder ausgesetzt bzw. ins Tierheim gebracht. Somit sei die maximale Belegungskapazität des Tierheims erreicht. Neben dem Platzmangel, sei das Tierheim auch sanierungsbedürftig. 
Somit sei eine Unterstützung durch die Landkreis Kommunen zwingend notwendig.

MGR Herbert Rettinger und auch MGRin Elke Brandl sprachen sich ebenfalls für eine jährliche Pauschale pro Einwohner aus. 

Anschließend erfolgte Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung mit dem Tierschutzverein Aschaffenburg zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2024 16:19 Uhr