Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Anpassung der Entgeltordnung der Bäderbetriebe mit Waldschwimmbad und Hallenbad


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 7

Sachdarstellung

Die massiv gestiegenen Personal- und Energiekosten betreffen nicht nur das Hallenbad, sondern auch das Waldschwimmbad. 

Im Jahr 2023 konnten 672.076,72 € an Einnahmen erzielt werden, die Ausgaben betrugen 2.906.343,64 € (inkl. 935.369,00 € kalk. Kosten). Ohne kalk. Kosten betrug die Unterdeckung somit 1.298.897,92 €. Für den laufenden Betrieb gibt es keinerlei Zuschüsse, weder vom Landkreis noch vom Freistaat oder dem Bund. Es wird immer schwieriger für eine Kommune unserer Größenordnung einen Bäderbetrieb aufrecht zu erhalten. Zumal es sich abzeichnet, dass die Kreisumlage weiter erhöht werden soll.

In der MGR-Sitzung vom 10.02.2023 wurden die Freibadentgelte und am 16.09.2022 die Hallenbadentgelte letztmalig angepasst.
Die Entgelte im Freibad sollen um 20% angehoben werden. Für auswärtige Schulklassen um 66%, da die umliegenden Kommunen von unserem Freibad profitieren, ohne an den Kosten beteiligt zu werden. Im Hallenbad sollen die Aquakurse und die Schwimmkurse moderat angepasst werden.

Die neue Entgeltordnung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Die vorgeschlagenen Änderungen in der Entgeltordnung sind gelb hinterlegt.

Entgeltordnung
der Bäderbetriebe des Marktes Goldbach

§ 1
Allgemeines

Für die Benutzung der Schwimmbäder des Marktes Goldbach sind Entgelte entsprechend dieser Entgeltordnung zu entrichten. Die Eintrittsgelder werden als privatrechtliche Entgelte erhoben und enthalten die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.

§ 2
Entgelte

Preisblatt
Freibad
Vorverkauf
Hallenbad
Tageskarte

 01.04.-30.04.

-Erwachsene
5,00 4,00 €
 
2,50 €
-Rentner, Student
4,00 3,00 €
 
2,00 €
-Kinder ab 6 Jahre, Schüler, Jugendliche, Schwerbehinderte
3,50 2,50 €
 
2,00 €
-Familie
10,00 8,00 €
 
 
-Abend(Einzel)karte ab 19:00 Uhr
2,50 2,00 €
 
 
ab 01.09. des Jahres ab 18:00 Uhr



-Abendkarte für Familien ab 19:00 Uhr
6,50 5,00 €
 
 
ab 01.09. des Jahres ab 18:00 Uhr



-Auswärtige Schulklassen, je Schüler
2,50 1,50 €
 
 
-Kioskkarte
2,50 2,00 €
 
 
12er-Karte
 
 
 
-Erwachsene
50,00 40,00 €
 
25,00 €
-Rentner, Student
40,00 30,00 €
 
20,00 €
-Kinder ab 6 Jahre, Schüler, Jugendliche, Schwerbehinderte
35,00 25,00 €
 
20,00 €
Dauer-/Saisonkarte
 
 
 
-Erwachsene
100,00 80,00 €
90,00 72,00 €
 
-Rentner, Student
80,00 60,00 €
72,00 54,00 €
 
-Kinder ab 6 Jahre, Schüler, Jugendliche, Schwerbehinderte
70,00 50,00 €
63,00 45,00 €
 
-Alleinerziehende (inkl. Kinder bis 18 Jahre)
100,00 80,00 €
90,00 72,00 €
 
-Familien (inkl. Kinder bis 18 Jahre)
200,00 160,00 €
180,00 144,00 €
 
Kurse
 
 
 
Aquakurs je Person – 10 Einheiten
 
 
130,00 110,00 €
Schwimmkurs je Person – 10 Einheiten
 
 
160,00 140,00 €
Vereine / Gruppen / Schulklassen
 
 
60 Min. je Übungsstunde
-Goldbacher Vereine
 
 
35,00 €
-Auswärtige Vereine
 
 
60,00 €
-Auswärtige Schulen, karitative/soziale Nutzer
 
 
45,00 €
-Private / gewerbliche Nutzer
 
 
60,00 €
§ 3
Sonderregelungen

  1. Zu den Jugendlichen, Schülern und Kindern ab 6 Jahren zählen alle Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  2. Rentner, Schüler ab 18 Jahre, Studenten und Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis zahlen den jeweils ermäßigten Eintrittspreis.
  3. Die Familienkarte gilt für Eltern (2 Erwachsene) mit deren leiblichen und/oder adoptierten Kindern.
  4. Die Kioskkarte berechtigt lediglich für den Aufenthalt bzw. Verzehr am Kioskbereich, nicht zur Benutzung der Schwimmbecken.
  5. Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten eine Ermäßigung von 20% auf alle Entgelte.
§ 4
Ausnahmen von Regelungen dieser Entgeltordnungen

  1. Ausnahmen von dieser Entgeltordnung können auf Antrag von Seiten der Verwaltung genehmigt werden.
  2. Vereine, auswärtige Schulen und Gruppen im Hallenbad schließen mit dem Markt Goldbach einen Nutzungsvertrag ab.
§ 5
Badesaison, Eintrittskarten

  1. Die Badesaison der Bäderbetriebe Goldbach erstreckt sich über den Zeitraum 01.05. eines jeden Jahres bis 30.04. des Folgejahres.
  2. Einzel- bzw. Tageskarten berechtigen nur zum einmaligen sofortigen Eintritt am Tag der Ausgabe der Karte. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen.
  3. Der vergünstigte Vorverkauf von Dauer- bzw. Saisonkarten findet von 01.04. – 30.04. eines jeden Jahres statt. Dauer- bzw. Saisonkarten gelten für die Zeit der Badesaison und werden mit einem amtlichen Lichtbildausweis versehen.
  4. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte für verlorene Dauer- bzw. Saisonkarten wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben.
  5. 12er-Karten können an der Kasse erworben werden und gelten für das jeweilige Bad und die Badesaison entsprechend. 12er-Karten sind ab dem Kaufdatum 24 Monate gültig.
  6. Vor der Badbenutzung sind die 12er-Karten und die Dauer- bzw. Saisonkarten sowie sonstige Ausweise, die zum ermäßigten Eintritt berechtigen, an der Kasse unaufgefordert vorzulegen. Unberechtigte Benutzung des Bades führt zur Entrichtung des zehnfachen Eintrittspreises.
§ 6
Inkrafttreten

Die Entgeltordnung der Bäderbetriebe des Marktes Goldbach tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 10.02.2023 außer Kraft.

Markt Goldbach, den 11.10.2024        
Sandra Rußmann                                
1. Bürgermeisterin

Beschlussvorschlag

Die Entgeltordnung für die Bäderbetriebe des Marktes Goldbach wird in der vorgelegten Fassung vom 11.10.2024 beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin legte den Sachstand dar.
 
MGRin Maria Maidhof, welche selbst an der Kasse des Waldschwimmbads arbeitet, erklärte, dass die Familienkarte oft ein Ärgernis sei. Die Familienkarte sei grundsätzlich nur für Familien gedacht. Um den Eintrittspreis zu reduzieren, werden oft offensichtlich falsche Familienverhältnisse angegeben und im Zuge dessen, gebe es Diskussionen mit dem Kassenpersonal. 
Um künftig dies zu vermeiden, sollte die Tageskarte für Familien ersatzlos gestrichen werden. 

Der Leiter der Bäderbetriebe Herr Kissel sagte, dass es ein Alternativangebot für Familien geben müsse, falls die Tageskarte für Familien gestrichen werde. Aktuell koste eine Tageskarte für Familien 10 €. Bei einem Wegfall des Angebots würde der Preis bei einer Familie mit 2 Kindern auf 18 € steigen. Dies sei deutlich zu teuer und entsprechend müsse es eine Alternative geben.

MGRin Karina Tippe befürwortete die Abschaffung der Familientageskarte. Im Gegenzug solle die Dauerkarte für Familien mehr beworben werben. Bei der Beantragung dieser Karte müssen alle entsprechenden Unterlagen vorgehalten werden und es könne nicht betrogen werden. 

MGR Peter Bieber stimmte MGRin Karina Tippe zu. Die Dauerbadekarte für Familien solle in den Goldbacher Medien mehr beworben werden und somit werden dann vor allem auch die Goldbacher Familien gefördert bzw. angesprochen.

MGRin Birgit Schneider könne sich ihren Vorredner anschließen. Entsprechend solle die Tageskarte für Kinder bzw. Schüler unter 18 Jahren nicht erhöht werden. Die Kosten für die Abendkarte für Kinder und Schüler sollen auch bei 1 € bleiben.

MGRin Cindy Reißing stimmte MGRin Birgit Schneider zu. Die Eintrittspreise ab 19.00 Uhr sollen unverändert bleiben.

Herr Kissel antwortete, dass die Abendkarte nicht oft genutzt werde. Er plädierte weiterhin für eine Alternative zur Familiendauerbadekarte. Es gebe einige Familien die sich keine Dauerbadekarte für 200 € leisten können. Vor allem machen die Tageskarten den Hauptumsatz und nicht die Dauerbadekarten.

Die Vorsitzende äußerte, dass durch den Wegfall der Tageskarte für Familien möglicherweise der Umsatz bei den Dauerbadekarten für Familien steigen könnte. Daher soll diese noch mehr beworben werden.

Im Gremium bestand Einvernehmen darüber, dass die Familientageskarte gestrichen werde und dafür die Dauerbadekarte für Familien mehr beworben werde.

MGR Marius Mann stellte fest, dass in der Entgeltordnung keine Angaben zu den benötigten Nachweisen zur Beantragung z.B. einer Familiendauerbadekarte aufgenommen seien. Dies solle ergänzt werden.

Herr Kissel machte folgenden Vorschlag zur Ergänzung der Entgeltordnung:
„Familiendauerbadekarten erhalten gegen Nachweis: Ein in häuslicher Gemeinschaft lebendes Elternpaar oder Alleinerziehende und deren unterhaltspflichtige Kinder, wenn diese Kinder in deren häuslicher Gemeinschaft leben“. 

Beschluss

Die Entgeltordnung für die Bäderbetriebe des Marktes Goldbach wird in der vorgelegten Fassung vom 11.10.2024 beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2024 16:19 Uhr