Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Die Finanz- und Haushaltslage des Marktes Goldbach bleibt weiterhin sehr angespannt. Neben den diversen bereits geführten Diskussionen zum Thema Einsparpotential im Rahmen vergangener Marktgemeinderatssitzungen hat das Landratsamt Aschaffenburg mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 angemerkt, dass mögliche Einsparpotentiale dringend genutzt werden sollten. Es wurde festgestellt, dass „weiterhin freiwillige Leistungen in erheblichem Umfang gewährt werden. Gegebenenfalls sollten Ausgabensätze bei den freiwilligen Leistungen reduziert werden.“
Im Rahmen des Prüfungsprozesses wurden folgende freiwilligen Leistungen/Zuschüsse durch die Verwaltung als streichungswürdig definiert (Basis „Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach“):
- § 27 Bezuschussung einer Energieberatung
Im Rahmen dieses Paragraphen wird ein Zuschuss i.H.v. 50 % der angefallenen Kosten (maximal 250,00 €) gewährt.
Da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist über die BAFA Zuschüsse von 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern möglich sind, ist der Zuschuss des Marktes Goldbach obsolet und kann aus Sicht der Verwaltung ohne negative Auswirkungen für den Bürger gestrichen werden.
- § 28 Förderung von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen
Dieser Zuschuss prämiert den Einsatz nachwachsender, Kohlenstoff speichernder Baustoffe, die langfristig im Gebäude verbaut werden. Die Höhe des Zuschusses, beträgt 10 % der angefallenen Kosten (maximal 1.000,00 €).
Da oben genannte Baustoffe zwischenzeitlich zur Standardbauausführung bei Neubauten / Sanierungen (Holzfaserdämmplatten) zu zählen sind, entfaltet dieser Paragraph in der Praxis keine Lenkungswirkung mehr und kann daher aus Verwaltungssicht gestrichen werden.
Ein Ausgleich oben genannter Streichungen beispielsweise durch die Förderung durch Balkonkraftwerke erscheint der Verwaltung nicht zielführend. Der Vergleich mit Kommunen, die Balkonkraftwerke fördern, zeigt, dass diese Förderung mit erheblichem Prüfungsaufwand/Bürokratismus verbunden ist. Es müssen z.B. technische & rechtliche Mindestanforderungen geprüft werden (genormte und geprüfte Module sowie rechtliche Zustimmung bei Vermietern oder mehreren Wohnungseigentümern). Des Weiteren amortisiert sich ein Balkonkraftwerk in ca. drei Jahren).
- Anpassung bzw. Ergänzung des Paragraphen 10 „Zuschüsse zum Betrieb einer gemeinnützigen Sporthalle und Nutzung gemeindlicher Sporteinrichtungen“.
Dieser Paragraph sollte im Unterpunkt (4) „Erhalt einer kostenfreien Saisonbadekarte für die Bäderbetriebe“ ab dem 01.01.2025 um die BRK-Bereitschaft ergänzt werden.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1
§ 27 „Bezuschussung einer Energieberatung“ der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 aufgehoben.
Beschluss 2
§ 28 „Förderung von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen“ der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 aufgehoben.
Beschluss 3
Paragraph 10 (4) der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 um die BRK-Bereitschaft ergänzt.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand.
Bezuschussung Energieberatung
MGRin Katja Bieber sagte, dass eine Energieberatung nicht mehr vom Landratsamt Aschaffenburg bezuschusst werde. Es werde lediglich ein Erstgespräch im Wert von ca. 30 € bezuschusst. Dies sei aber nicht mit einer Energieberatung vergleichbar.
Da eine Doppelförderung grundsätzlich nicht möglich sei, sollte diese Förderung gestrichen werden.
Förderung von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen
Herr Wachter von der Verwaltung äußerte, dass bei jedem Neubau mittlerweile Holzfaserdämmplatten im Dachausbau verwendet werden und somit jeder Neubau mit 1.000 € bezuschusst werde. Der Zuschuss hat demnach keine Lenkungswirkung mehr und sollte entsprechend gestrichen werden.
Die Vorsitzende gab zu bedenken, dass wenn der Zuschuss gestrichen werde, möglicherweise weniger nachhaltige Rohstoffe verwendet werden.
MGR Heinrich Schwind fände es wünschenswert, wenn die Summe der gezahlten Zuschüsse in der Beschlussvorlage enthalten gewesen wäre. Einen Zuschuss zu streichen, ohne dass man wisse, wie oft dieser ausgezahlt wurde, sei sehr schwierig. Der Punkt mit den Holzfaserdämmplatten sollte genauer beschrieben werden. Zum Beispiel, ob ein gewisser prozentualer Anteil notwendig sei, damit man diesen Baustoff bezuschusst bekäme.
MGRin Birgit Schneider erklärte, dass im Dachausbau die Holzfaserdammplätten mittlerweile Standard seien. Es gebe auch noch Mineralfaserplatten, diese aber werden aufgrund der fehlenden Nachhaltigkeit kaum noch verwendet.
Die Vorsitzende ergänzte, dass in dem Zeitraum von 2021 bis 2024 der Zuschuss insgesamt 15-mal ausgezahlt wurde.
MGR Herbert Rettinger antwortete, dass der Zuschuss nicht zu oft in Anspruch genommen werde. Daher sollte er nicht gestrichen werden. Es sei immer noch sehr gut, wenn der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffe durch den Markt Goldbach gefördert werde.
MGRin Cindy Reißing ergänzte, dass der Einbau von Holzfaserdämmplatten zusätzlich von der Bafa und der KFW gefördert werde.
MGRin Katja Bieber sagte, dass es sich bei dem Zuschuss vom Markt Goldbach nicht um eine Doppelförderung handle und der Zuschuss nicht gestrichen werden sollte.
Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss 1
§ 27 „Bezuschussung einer Energieberatung“ der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 2
§ 28 „Förderung von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen“ der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19
Beschluss 3
Paragraph 10 (4) der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 um die BRK-Bereitschaft ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2024 16:19 Uhr