Tektur: Umbau/ Nutzungsä. Wohnhaus zu Hort mit 50 Kindern, Errichtung einer Außentreppe, Hauptstr. 458, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 19
Daten angezeigt aus Sitzung:
49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 13.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist demnach gem. § 34 BauGB zu bewerten.
Geplant sind der Umbau sowie die Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einem Hort (50 Kinder), mit Errichtung einer Außentreppe.
Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den Festlegungen des Flächennutzungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO zugeordnet werden.
In einem Allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) ist gemäß § 17 BauNVO eine GRZ von 0,40 und eine GFZ von 1,20 festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf gemäß § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,60.
In einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind die GRZ sowie GFZ an die umliegende Bebauung anzupassen. Die gemäß §§ 17, 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO festgesetzten Maße stellen Orientierungswerte dar.
Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,21, eine GRZ 2 von 0,46 und eine GFZ von 0,42 auf.
Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach sind für dieses Vorhaben 7 Stellplätze zu schaffen.
Der Bauherr weist 8 Stellplätze auf dem Grundstück nach.
Die Bauherren beantragen für dieses Vorhaben folgende Abweichungen:
- Lichte Raumhöhe mind. 2,20 – 2,30 m statt 2,40 m (ASR) bzw. 2,50 m (Landesbaurecht)
- Lichte Mindesthöhe von Durchgängen und Türen im Verlauf von Hauptfluchtwegen 1,90 m statt mind. 2,10 m bzw. 1,95 m (ASR)
- Grenzabstand gem. BayBO aufgrund der Fluchttreppe 2,63 m, auf einer Überschreitungsfläche von 0,16 m², statt mind. 3,0 m
Die Prüfung dieser Abweichungsanträge obliegt der Bauaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
MGR Oliver Binz erkundigt sich nach der Anordnung der Stellflächen, da den Planunterlagen lediglich sechs Plätze zu entnehmen sind.
Des Weiteren fragt er nach der Barrierefreiheit des Gebäudes, besonders im Hinblick auf die Inklusion zu betreuender Kinder.
Die Verwaltung informiert, dass sich zwei der acht Stellplätze in einer Garage innerhalb des Gebäudes befinden.
Die Barrierefreiheit ist bei diesem Gebäude nicht gegeben. Sollte der Bedarf bestehen, erfolgt die Betreuung im Rahmen der KombiKids in Goldbach.
Anschließend folgt die Beschlussfassung.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.06.2024 15:21 Uhr