Bauantrag: Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Bahnhofstr. 30a, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 4568


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 13.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 13.05.2024 ö beschließend 3.5

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist demnach gemäß § 34 BauGB zu bewerten.

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. 

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den Festlegungen des Flächennutzungsplans einem Mischgebiet gem. § 6 BauNVO zugeordnet werden. 
In einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) ist gemäß § 17 BauNVO eine GRZ von 0,60 und eine GFZ von 1,20 festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf gemäß § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,80.
In einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind die GRZ sowie GFZ an die umliegende Bebauung anzupassen. Die gemäß §§ 17, 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO festgesetzten Maße stellen Orientierungswerte dar.  

Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,24, eine GRZ 2 von 0,43 und eine GFZ von 0,45 auf. 

Die Realteilung der Fl.Nr. 4568 wird seitens des Landratsamtes Aschaffenburg als Auflage, Bestandteil der Baugenehmigung. 

Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach sind für dieses Vorhaben 2 Stellplätze zu schaffen.

Der Bauherr weist 2 Stellplätze auf dem Grundstück nach. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2024 15:21 Uhr