Antrag der Goldbacher Musikanten auf Bezuschussung von Dirigentenkosten, Beschaffungen des kurzlebigen Gebrauchs sowie Grundförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales, 03.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 21. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 03.04.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Mit Antrag vom 22.02.2024 stellten die Goldbacher Musikanten einen Antrag auf Bezuschussung von Dirigentenkosten, Beschaffungen des kurzlebigen Gebrauchs sowie Grundförderung für 2023.

1. Dirigentenkosten 2023:
Der Markt Goldbach gewährt nach Buchst. C §14 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien an förderungsberechtigte Vereine und Organisationen zu den Kosten für qualifizierte Dirigenten, Chor- und Ausbildungsleiter einen Zuschuss pauschal 
bis zu 1.000,00 € pro Kalenderjahr und Dirigent. 
Die Musikanten verfügen über zwei Dirigenten, einen für das Hauptorchester und einen für das Jugendorchester. Hier wäre somit eine Zuschussgewährung von 2.000,00 € möglich. 

2. Beschaffungen des kurzlebigen Gebrauchs 2023:
Nach Buchst. B § 7 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien erhalten Vereine einen Zuschuss für die Beschaffung von Vereinszwecken dienenden Gegenständen, die einem kurzlebigen Gebrauch dienen. Die Zuschusshöhe beträgt 25 % des Aufwands, jedoch höchstens 500,00 € Gesamtzuschuss pro Kalenderjahr. 
Laut Antrag haben die Goldbacher Musikanten Notenmaterial und Notenpultbehänge für insgesamt 2733,52 € gekauft. 25 % hieraus ergeben einen möglichen Zuschuss in Höhe von 683,38 €

Beschaffung 2023
Preis
Förderung in %
Zuschuss
Notenkauf
1.234,57 €
25
308,64
60 Ringbücher
217,32 €
25
54,33
30 Notenpultbehänge
1.281,63 €
25
320,41
Gesamt
683,38

Da die Zuschussgewährung bei Beschaffungen des kurzlebigen Gebrauchs auf 500,00 € pro Kalenderjahr begrenzt ist, ist eine Zuschussgewährung in Höhe von 500,00 € möglich.

3. Grundförderung 2023

Nach Buchst. B § 5 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien soll die Grundförderung sicherstellen, dass möglichst alle förderungsberechtigten Vereine und Organisationen, insbesondere aber Kleinvereine (d. h. Vereine mit geringerer Mitgliederzahl), die keine zweckgebundenen Zuschussmittel erhalten können, in ihrer allgemeinen Vereinsarbeit durch eine finanzielle Zuwendung ohne besondere Zweckbindung gefördert und unterstützt werden. 
Jeder förderungsberechtige Verein erhält als Grundförderung für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 5,50 € für Jugendliche (bis 26 Jahre) und in Höhe von 1,10 € für Erwachsene (ab 27 Jahre). 
Laut Antrag verfügten die Goldbach Musikanten im Jahr 2023 über 55 Mitglieder bis 26 Jahre und 54 Mitglieder ab 27 Jahre.
Es ergibt sich somit folgende Zuschussgewährung:

55 Jugendliche bis 26 Jahre
 x 5,50 € =
302,50 €
54 Erwachsene ab 27 Jahre
 x 1,10 € =
59,40 €
Gesamt:

361,90 €

Gesamtzuschuss: 
Insgesamt ergibt sich folgende Zuschussgewährung:

1.) Dirigentenkosten
2.000,00 €
2.) Beschaffungen kurzl. Gebrauch 2023
500,00 €
3.) Grundförderung 
361,90 €
Gesamtzuschuss
2.861,90 €

Beschlussvorschlag

Die Goldbacher Musikanten erhalten einen Zuschuss in Höhe von 2.861,90 €.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Buchst. B § 5 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien
Buchst B § 7 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien
Buchst. C §14 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stelle die Beschlussvorlage vor. Nachdem es keine Rückfragen gab, trat Diese in die Beschlussfassung ein.

Beschluss

Die Goldbacher Musikanten erhalten einen Zuschuss in Höhe von 2.861,90 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2024 15:19 Uhr