Zuschuss an den TV Goldbach zu den Unterhaltsaufwendungen der TV-Halle für die Jahre 2024-2026
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales, 12.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Laut § 3 der Ergänzungsbestimmungen zum Pachtvertrag vom 10./11.04.1995 gewährt der Markt Goldbach dem TV Goldbach einen Zuschuss zu den Unterhaltsaufwendungen, der jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren anhand der Nutzung der Halle und den angefallenen Kosten des vorangegangenen Dreijahreszeitraum, sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung berechnet wird.
Für den vergangenen Dreijahreszeitraum 2021 bis 2023 wurde ein jährlicher Zuschuss über 85.000 € geleistet. In den Jahren 2018-2020 in Höhe von 72.000,- € und 2015 – 2017 in Höhe von 66.000,- € geleistet.
Am 10.05.2024 wurde bei einem Gesprächstermin mit Herrn Wenzel und Herr Zenglein vom TV Goldbach über die weitere Bezuschussung des Marktes Goldbach zu den Unterhaltskosten für die TV-Halle an der Mühlstraße für die Jahre 2024 – 2026 beraten.
Dabei legte der TV eine Aufstellung der Kosten für die Jahre 2021 – 2023 vor. Daraus ergaben sich im Schnitt gerundete Kosten von 98.500 € jährlich, abzgl. Mieteinnahmen des TV Goldbach von 1.300 € (gerundet), zzgl. eines freiwilligen Zuschuss für den Unterhalt der Außenanlage über 5.000 € und abzüglich des Eigenanteiles für Hallennutzung in Höhe von 21.500 €. Es ergibt sich somit ein Ergebnis von 80.700 € (inkl. Eigenleistungen) an jährlichen Kosten.
Die Verwaltung schlägt nach Rücksprache mit dem TV Goldbach vor, die Zuschüsse für die Jahre 2024 bis 2026 von 85.000 € beizubehalten. Den gestiegenen Unterhaltskosten (im Jahr 2023 = 116.592,17 € = Massiv gestiegene Energiekosten), steht der Wegfall der 50% Ermäßigung für Hallennutzung ab dem 01.01.2022 für Goldbacher Vereine entgegen, dadurch erhöht sich der Eigenanteil für Hallennutzung von 13.000,-€ auf 26.000,-€ jährlich (siehe Anlage).
Der TV Goldbach hat inzwischen ein Defizit von 60.609,51 € (bis 2020 = 73.963,75 €) an Hallenunterhaltsleistungen selbst aufgebracht. Um diese Schieflage nicht noch weiter zu verschärfen, sollte der Zuschuss auf 85.000 € beibehalten werden.
Beschlussvorschlag
Der Zuschuss an den TV Goldbach zu den Unterhaltsaufwendungen der TV-Halle für die Jahre 2024 – 2026 wird auf jährlich 85.000 € festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende schilderte den Sachverhalt.
MGR Martin Scheiner stellte eine Frage zu letztem Satz des Sachverhalts, in Bezug auf die Unterhaltsleistungen des TV Goldbach, welche sie selbst aufgebracht haben.
MGR Paul Mann wies darauf hin, dass ein Beschluss für die nächsten 3 Jahre gefasst wurde, es aber doch wünschenswert sei die Beschlussfassung auf jährlich zu terminieren.
Er dachte an die steigenden Einnahmen durch die wieder aufkommende Nutzung der TV-Halle/-Gelände.
Die Vorsitzende lehnte diesen Vorschlag mit folgender Begründung ab. Wenn der Markt Goldbach die Halle selbst gebaut hätte und nun unterhalten müsste, wären die Kosten pro Jahr viel höher.
Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Der Zuschuss an den TV Goldbach zu den Unterhaltsaufwendungen der TV-Halle für die Jahre 2024 – 2026 wird auf jährlich 85.000 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.10.2024 15:35 Uhr