Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Goldbach auf Bezuschussung für den Besuch der Partnergemeinde Courseulles sur Mer - Anlass ist das 80-jährige Jubiläum des "d-Day"


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales, 12.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 22. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 12.06.2024 ö beschließend 6

Sachdarstellung

Der Markt Goldbach gewährt Goldbacher Gruppen für Besuche in der Gemeinde Courseulles Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln als freiwillige Leistung. Dabei müssen die Besuche der Völkerverständigung dienen. Sie sollen zum Verstehen der sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Fragen Frankreichs und Deutschlands allgemein und der Partnerschaft beitragen. Touristische oder private Reise- und Ferienfahrten werden nicht bezuschusst. Gefördert werden Gruppen bestehend aus Goldbacher Einwohnern und aktiven Mitgliedschaften in Goldbacher Vereinen. Die Reisedauer soll bei Besuchen und Gegenbesuchen drei Tage nicht unterschreiten.

Mit Schreiben vom 13.05.2024 stellte die Freiwillige Feuerwehr Goldbach einen Zuschussantrag bezüglich des Besuches der Partnergemeinde Courseulles sur Mer zum 80-jährigen D-Day Jubiläum. Der Aufenthalt fand im Zeitraum vom 04.06.-09.06.2024 statt. 

Gemäß dem Antrag nahmen 22 Goldbacher Bürgerinnen und Bürger teil, davon waren   vier Teilnehmer unter 25 Jahren. 

Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Reiseantritt angezeigt werden und folgende Angaben enthalten: 

-Reisedauer, Programm
-französische Partner
-Zahl, Alter und Wohnort der Teilnehmer, Goldbacher Vereinszugehörigkeit
-Kosten und Finanzierung
-den verantwortlichen Leiter und Veranstalter

Der Antrag wurde nicht firstgereicht eingereicht, enthält bis auf die Gesamtkosten alle weiteren Angaben. Die Gesamtkosten waren zu dem Zeitpunkt der Antragsstellung nicht abschließend ermittelt. Über die Zuschussgewährung nach diesen Richtlinien entscheidet der Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales. Über Maßnahmen zur Förderung der Partnerschaft, die nicht mit diesen Richtlinien abgedeckt sind, entscheidet der Marktgemeinderat.

Nach Buchst. F § 25 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien beträgt die Zuschusshöhe für Fahrten von Goldbacher Gruppen pro Teilnehmer pauschal 38,00 € und für Personen ab vollendetem 25. Lebensjahr pauschal 28,00 €.

Somit ergibt sich hier folgende Förderung 
18 erwachsene Teilnehmer x 28,00 €
504,00 €
4 jugendliche Teilnehmer x 38,00 €
152,00 €
Gesamt
656,00 €

Beschlussvorschlag

Dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr auf Zuschuss für eine Fahrt nach Courseulles sur Mer wird stattgegeben. Die Gesamtförderung in Höhe von 656,00 € wird ausbezahlt.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Buchst. F § 25 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien. 

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende trug den Sachverhalt vor und klärte auf, was in den Zuschussrichtlinien niedergeschrieben sei.
Die freiwillige Feuerwehr solle das abgehandelte Programm aus Courseulles vorlegen, damit eine Freizeitveranstaltung ausgeschlossen werden könne und somit dem Wunsch der Bildungsreise nachgekommen wurde.
MGRin Eva Rußmann hatte an der Reise teilgenommen und berichtete den Anwesenden, dass öffentliche Termine stattgefunden haben.
Die Gesamtkosten werden noch ermittelt.


Dem Antrag wurde stattgegeben, anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr auf Zuschuss für eine Fahrt nach Courseulles sur Mer wird stattgegeben. Die Gesamtförderung in Höhe von 656,00 € wird ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2024 15:35 Uhr