Vorlage des Berichtes über die Beteiligungen des Marktes Goldbach an Unternehmen in der Privatrechtsform für das Geschäftsjahr 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Sitzung des Marktgemeinderates, 13.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Aufgrund der zum 01.09.1998 durch das „Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 24.07.1998 (GVBl. S. 424 ff.) in Kraft getretenen Neuregelungen bei der Beteiligung von Gemeinden an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts, haben Gemeinden, denen mindestens der zwanzigste Teil der Anteile an einem solchen Unternehmen gehört, einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung zu erstellen (Art. 94 Abs. 3 Satz 1 GO).
Der Beteiligungsbericht soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz der Ausgliederung in Gesellschaften des Privatrechts für die Kommune und für den Bürger transparent bleibt. Er muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Folgende Beteiligungen sind im Beteiligungsbericht aufgeführt:
Beteiligung an der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH
Beteiligung an der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG
Mittelbare Beteiligung über die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG an der „City-Use“ GmbH & Co. KG
Mittelbare Beteiligung über die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG an der „City-Use“ Verwaltungs GmbH
Beteiligung an der Wohnungsbaugesellschaft Landkreis Aschaffenburg mbH
Näheres kann aus dem anhängenden Beteiligungsbericht 2023 entnommen werden.
Ausfertigungen vom Beteiligungsbericht bekommen auch das Landratsamt Aschaffenburg sowie das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zur Kenntnis. Außerdem wird im gemeindlichen Mitteilungsblatt auf die Einsichtnahme im Rathaus hingewiesen.
Beschlussvorschlag
Der Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Zur Förderung der Transparenz der Verwaltung sei man jährlich dazu verpflichtet einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts zu erstellen und der Öffentlichkeit mitzuteilen.
Es folgte die Beschlussfassung.
Beschluss
Der Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2025 08:24 Uhr