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50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 26.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
In der Marktgemeinderatssitzung vom 14.10.2022 wurde die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Sanierung der Ortsstraßen „Am Geisberg“ und „Bergweg“ vorgestellt und beschlossen.
Mit Abschluss der Bauarbeiten wird sich folgender Ausbauzustand ergeben:
- Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Borngasse bis zur Einmündung Bergweg
- einseitiger gepflasterter Gehweg auf der Straßenseite mit den geraden Hausnummern
- auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern befindet sich ein gepflasterter Seitenstreifen mit einer Breite von ca. 0,85 bis 2,55 m je nach Standort
- Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Bergweg bis zur Einmündung Altmutterweg
- beidseitig gepflasterter Gehweg
- Am Geisberg – östliche Stichstraße
- kein Trennprinzip, nur Mischverkehrsfläche
- Am Geisberg – westliche Stichstraße
- niveaugleicher Ausbau ohne separat ausgewiesenen Gehweg
- auf der nördlichen Straßenseite wird sich ein gepflasterter Seitenstreifen befinden mit einer Breite von ca. 2,50 m
- auf dem Seitenstreifen werden an drei Stellen jeweils Parkstände durch andersfarbiges Pflaster ausgewiesen
- Bergweg – gesamter Abschnitt
- einseitiger gepflasterter Gehweg auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern
- auf der Seite mit den geraden Hausnummern befindet sich ein gepflasterter Seitenstreifen mit einer Breite von ca. 1,25 bis 1,45 m je nach Standort
Im Januar 2018 wurden flächendeckend eine Vielzahl der Ortsstraßen als Tempo 30-Zonen ausgewiesen, so u. a. auch die beiden Ortsstraßen „Am Geisberg“ und „Bergweg“.
Eine Tempo 30-Zone kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Tempo 30-Zonen kommen daher insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf in Betracht.
Beide Ortsstraßen sollten grundsätzlich weiterhin Bestandteil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen-Konzeptes bleiben. Da die beiden unselbstständigen Stichstraßen (Stich-Ost und Stich-West) der Ortsstraße Am Geisberg jeweils einen anderen Ausbauzustand besitzen werden, könnte bei den Stichstraßen auch eine andere Verkehrsregelung angeordnet werden.
An den Einmündungen der östlichen und westlichen Stichstraßen werden jeweils durchlaufende abgesenkte Bordsteine verbaut, sodass der aus den Stichstraßen einfahrende Verkehr wartepflichtig ist und keine Rechts-vor-links-Regel greift (§ 10 StVO).
An der Einmündung Bergweg/Am Geisberg findet die Rechts-vor-links-Regelung Anwendung (§ 8 Abs. 1 StVO). Zur besseren Verdeutlichung für den Verkehrsteilnehmer sollten an der Einmündung Bergweg/Am Geisberg in Fahrtrichtung Am Geisberg sowie an der Einmündung Am Geisberg/Bergweg in Fahrtrichtung Borngasse jeweils sogenannte Haifischzähne (Zeichen 342) auf der Fahrbahn aufgebracht werden.
Für den aus dem Bergweg in den Altmutterweg einbiegenden Verkehr soll weiterhin Vorfahrt gewähren gelten (Zeichen 205).
Basierend auf dem künftigen Straßenausbauzustand werden vonseiten der Verwaltung im Übrigen die nachfolgenden Regelungen und Verkehrsbeschilderungen vorgeschlagen.
- Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Borngasse bis zur Einmündung Bergweg
- Tempo 30-Zone
- Das Parken ist nur auf der Straßenseite mit dem Seitenstreifen zulässig (ungerade Hausnummern); der befestigte Seitenstreifen ist beim Parken zwingend mit zu verwenden (§ 12 StVO).
- Auf der Seite mit den geraden Hausnummern (Gehwegseite) wird durchgehend ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286
).
- Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Bergweg bis zur Einmündung Altmutterweg
- Tempo 30-Zone
- Regulierende Maßnahmen für den ruhenden Verkehr sind nach gegenwärtiger Einschätzung zunächst nicht geboten (Hinweis: bisher gab es in diesem Streckenabschnitt ebenfalls keine Beschränkungen).
- Am Geisberg – östliche Stichstraße
- Der geringe Fahrbahnquerschnitt lässt ein Parken nicht zu.
- Das Parken im Wendehammer sollte nach Möglichkeit unterbunden werden.
- Es wäre sowohl die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (VBB) als auch die Anordnung einer Tempo 30-Zone vorstellbar. Ferner könnten auch keine „besonderen“ Regelungen getroffen werden.
- Um die Aufstellung zusätzlicher „Parkverbotsschilder“ im Wendehammer zu vermeiden, wird die Anordnung eines VBB (Zeichen 325
) vorgeschlagen.
- Am Geisberg – westliche Stichstraße
- Aufgrund des Ausbauzustands ist das Parken nur entlang der nördlichen Häuserzeile auf dem angelegten gepflasterten Seitenstreifen möglich.
- Entlang der südlichen Häuserzeile ist das Parken zu unterbinden.
- Prinzipiell wäre sowohl die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (VBB) als auch die Anordnung einer Tempo 30-Zone vorstellbar. Ferner könnten auch keine „besonderen“ Regelungen getroffen werden.
- Gemäß beschlossener Ausführungsplanung werden auf dem gepflasterten Seitenstreifen lediglich 3 Parkstände durch eigenständige farbliche Absetzung gekennzeichnet.
- Aufgrund der ohnehin bereits feststehenden Art der baulichen Ausführung mit den drei gekennzeichneten Stellflächen und um die Aufstellung zusätzlicher „Parkverbotsschilder“ zu vermeiden, wird die Anordnung eines VBB (Zeichen 325
) vorgeschlagen.
- Bergweg – gesamter Abschnitt
- Tempo 30-Zone
- Das Parken ist nur auf der Straßenseite mit dem Seitenstreifen zulässig (gerade Hausnummern); der befestigte Seitenstreifen ist beim Parken zwingend mit zu verwenden (§ 12 StVO).
- Auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern (Gehwegseite) wird durchgehend ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286
)
In einem verkehrsberuhigten Bereich gelten für das Parken von Fahrzeugen zwei wichtige Besonderheiten:
- Das Parken ist ausschließlich innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig. (Hinweis: Es ist davon auszugehen, dass aus verkehrsrechtlicher Sicht die für die westliche Stichstraße gewählte dreifache Farbabsetzung für Fahrbahn, Seitenstreifen und Parkstand diesem Kennzeichnungsgrundsatz genügen.)
- Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten ist das Parken vor der eigenen Zufahrt nicht gestattet.
Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschlussvorschlag
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden in den Ortsstraßen „Am Geisberg“ und „Bergweg“ die folgenden Regelungen für den fließenden und ruhenden Verkehr getroffen.
Beschluss „Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Borngasse bis zur Einmündung Bergweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. An der Einmündung Am Geisberg aus der Borngasse kommend ist der Beginn der Zone beidseitig der Verkehrsfläche durch Verkehrszeichen 274.1 und aus Gegenrichtung das Ende der Tempo 30-Zone durch Zeichen 274.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen).
Entlang der Straßenseite mit den geraden Hausnummern (Gehwegseite) ist das Parken von Fahrzeugen zu unterbinden; in diesem Bereich wird ein durchgängiges eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286).
Beschluss „Bergweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. Eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 hat nicht zu erfolgen, da der Bergweg zu allen Seiten in eine Tempo 30-Zone mündet.
An der Einmündung Bergweg/Am Geisberg gilt die Vorfahrtregel Rechts-vor-links. Zur Verdeutlichung wird auf der Fahrbahn das Zeichen 342 (Haifischzähne) aufgebracht.
An der Einmündung Bergweg/Altmutterweg ist dem Verkehr im Altmutterweg Vorfahrt zu gewähren (Zeichen 205).
Entlang der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern (Gehwegseite) ist das Parken zu unterbinden; es wird ein durchgängiges eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286).
Beschluss „Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Bergweg bis zur Einmündung Altmutterweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. Eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 hat nicht zu erfolgen, da dieser Streckenabschnitt zu allen Seiten in eine Tempo 30-Zone mündet.
An der Einmündung Am Geisberg/Bergweg gilt für den talwärts fahrenden Verkehr die Vorfahrtregel Rechts-vor-links. Zur Verdeutlichung wird auf der Fahrbahn das Zeichen 342 (Haifischzähne) aufgebracht. Gleiche Regelung gilt für die Einmündung Am Geisberg/Altmutterweg.
Beschluss „Am Geisberg – östliche Stichstraße“
Dieser Straßenabschnitt wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Beginn und Ende des verkehrsberuhigten Bereichs sind durch Zeichen 325.1 und 325.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen).
Es werden keine Parkflächen gekennzeichnet.
Beschluss „Am Geisberg – westliche Stichstraße“
Dieser Straßenabschnitt wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Beginn und Ende des verkehrsberuhigten Bereichs sind durch Zeichen 325.1 und 325.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen).
Im Straßenabschnitt werden auf der nördlichen Seite auf dem befahrbaren Seitenstreifen insgesamt drei Parkstände gekennzeichnet; zwei Parkstände Höhe H-Nr. 39 und ein Parkstand Höhe H-Nr. 45.
Fahrbahn, Seitenstreifen und Parkstände sind jeweils farblich voneinander abgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand.
MGRin Elke Brandl könne sich den Empfehlungen der Verwaltung anschließen. Trotz Reduzierung der Stellplätze, seien die geplanten Parkmöglichkeiten ausreichend.
MGR Michael Schmerbauch könne sich ebenfalls den Empfehlungen der Verwaltung anschließen. Grundsätzlich hätte er sich aber gewünscht, dass die Gehwege über die Einmündungen hinaus durchgepflastert werden würden. Somit wäre ersichtlicher, dass in diesen Einmündungen kein rechts-vor-links gelte und die ausfahrende Fahrzeuge warten müssen. In der aktuellen Planung/Umsetzung werde nur ein abgerundeter Bordstein verbaut und das sei seiner Meinung nach zu wenig.
Herr Knobloch von der Verwaltung ergänzte, dass mit dem Bauamt gesprochen werde. Wo noch keine abgerundeten Bordsteine gesetzt wurden, könne angeregt werden, dass diese in der gleichen Höhe wie der gesamte Gehweg verbaut werden. Der östliche Stich des Geisbergs ist allerdings schon baulich fertigstellt und könne nicht mehr verändert werden.
Weiter müssen die Anwohner auch sensibilisiert werden, dass sie nicht auf den Seitenstreifen parken dürfen. Der entsprechende Hinweis erfolge über das Mitteilungsblatt und Social Media. Sollte dennoch auf den Seitenstreifen geparkt werden, könne zunächst ein Informationsbrief durch das Bürger- und Ordnungsamt an die Anwohner verteilt werden. Sollte dies kein Erfolg zeigen, werde der ZVAU das Gebiet vermehrt kontrollieren.
MGR Eric Zang sprach sich gegen den geplanten verkehrsberuhigten Bereich aus. An die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 7 km/h halten sich die meisten Verkehrsteilnehmer nicht.
Die Vorsitzende erwiderte, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich zwar meist nicht die 7 km/h eingehalten werden, aber eine kürzlich durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle in der Ringofenstraße ergab, eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 17 km/h. Das sei zwar immer noch schneller als zulässig, aber deutlich geringer als Tempo 30.
In der Ringofenstraße gab es auch einen Informationsbrief des Bürger- und Ordnungsamts mit der Bitte, sich an die rechtlichen Vorgaben eines verkehrsberuhigten Bereichs zu halten.
Diese Vorgehensweise sei auch für das Gebiet Geisberg/Bergweg denkbar.
MGR Peter Bieber sprach sich für den verkehrsberuhigten Bereich aus, da auch nur wenige Anwohner davon betroffen seien. Hinsichtlich den erhöhten Bordsteinen bei Ausfahrten aus den verkehrsberuhigten Bereichen stimmte er MGR Michael Schmerbauch zu. Vor allem für ortsfremde Verkehrsteilnehmer wäre die Vorfahrtsregelung dadurch eindeutiger.
Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss 1
Beschluss „Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Borngasse bis zur Einmündung Bergweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. An der Einmündung Am Geisberg aus der Borngasse kommend ist der Beginn der Zone beidseitig der Verkehrsfläche durch Verkehrszeichen 274.1 und aus Gegenrichtung das Ende der Tempo 30-Zone durch Zeichen 274.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen).
Entlang der Straßenseite mit den geraden Hausnummern (Gehwegseite) ist das Parken von Fahrzeugen zu unterbinden; in diesem Bereich wird ein durchgängiges eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss „Bergweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. Eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 hat nicht zu erfolgen, da der Bergweg zu allen Seiten in eine Tempo 30-Zone mündet.
An der Einmündung Bergweg/Am Geisberg gilt die Vorfahrtregel Rechts-vor-links. Zur Verdeutlichung wird auf der Fahrbahn das Zeichen 342 (Haifischzähne) aufgebracht.
An der Einmündung Bergweg/Altmutterweg ist dem Verkehr im Altmutterweg Vorfahrt zu gewähren (Zeichen 205).
Entlang der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern (Gehwegseite) ist das Parken zu unterbinden; es wird ein durchgängiges eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 3
Beschluss „Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Bergweg bis zur Einmündung Altmutterweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. Eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 hat nicht zu erfolgen, da dieser Streckenabschnitt zu allen Seiten in eine Tempo 30-Zone mündet.
An der Einmündung Am Geisberg/Bergweg gilt für den talwärts fahrenden Verkehr die Vorfahrtregel Rechts-vor-links. Zur Verdeutlichung wird auf der Fahrbahn das Zeichen 342 (Haifischzähne) aufgebracht. Gleiche Regelung gilt für die Einmündung Am Geisberg/Altmutterweg.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Beschluss 4
Beschluss „Am Geisberg – östliche Stichstraße“
Dieser Straßenabschnitt wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Beginn und Ende des verkehrsberuhigten Bereichs sind durch Zeichen 325.1 und 325.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen).
Es werden keine Parkflächen gekennzeichnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 5
Beschluss „Am Geisberg – westliche Stichstraße“
Dieser Straßenabschnitt wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Beginn und Ende des verkehrsberuhigten Bereichs sind durch Zeichen 325.1 und 325.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen).
Im Straßenabschnitt werden auf der nördlichen Seite auf dem befahrbaren Seitenstreifen insgesamt drei Parkstände gekennzeichnet; zwei Parkstände Höhe H-Nr. 39 und ein Parkstand Höhe H-Nr. 45.
Fahrbahn, Seitenstreifen und Parkstände sind jeweils farblich voneinander abgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.07.2024 17:23 Uhr