Daten angezeigt aus Sitzung:
50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 26.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung wurden Mitte der 2010er-Jahre im Rahmen der Bauabschnitte 1 und 2 weite Teile des Rathausumfeldes neu gestaltet. Im Rahmen der beiden Bauabschnitte wurden Fahrbahn und Gehwege der
- Ortsstraße Sachsenhausen im Abschnitt zwischen Einmündung Aschaffenburger Straße und der neu geschaffenen Hofgasse
- Ortsstraße Altmutterweg im Abschnitt zwischen den Eimündungen Borngasse und Sachsenhausen (niveaugleicher Ausbau ohne separate Gehwege)
umfassend erneuert.
Die Fahrbahnoberflächen im betreffenden Abschnitt des Altmutterwegs sowie im Sachsenhausen zwischen Hausnummer 11 und der Einmündung Hofgasse sind gepflastert.
Der Unterbau und der gepflasterte Fahrbahnbelag sind für ein regelmäßiges Befahren mit schweren Fahrzeugen nicht geeignet, eine derartige Beanspruchung der Fahrbahn war im Übrigen seinerzeit auch nicht beabsichtigt.
Aufgrund des erhöhten Fußgängeraufkommens im Rathausquartier, der erhöhten Aufenthaltsfunktion sowie dem geringen Durchgangsverkehr wurde für die Straße Sachsenhausen sowie den betreffenden Abschnitt des Altmutterwegs eine Zonengeschwindigkeit von weniger als 30 km/ angeordnet, d. h. ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Seit mehreren Monaten wird die Ortsstraße Sachsenhausen vermehrt von schweren Lkws durchfahren (z. B. Kipper, Tieflader). Bei den Fahrzeugen handelt es sich stets um sogenannten Schleichverkehr. Dieses Benutzungsverhalten entspricht nicht dem Sinn und Zweck des verkehrsbehördlich angeordneten Geschäftsbereichs. Nach Einschätzung der Verwaltung ist nicht davon auszugehen, dass sich das geschilderte Benutzungsverhalten ohne Gegenmaßnahmen ändern wird. Um daraus resultierenden Schäden am Unter- und Oberbau vorzubeugen und der Anordnung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs gerecht zu werden, sollte ein Streckenverbot für schwere Fahrzeuge angeordnet werden.
Aus Sicht der Verwaltung stellt die Anordnung eines Streckenverbots für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel zum Schutz der straßenbaulichen Infrastruktur dar.
Ein derartiges Streckenverbot müsste überdies auch auf den betreffenden Streckenabschnitt des Altmutterwegs gelten.
Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschlussvorschlag
Für die Ortsstraße Sachsenhausen wird ein Streckenverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen angeordnet. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Der betreffende Streckenabschnitt ist mit VZ 253
und ZZ 1053-33
zu beschildern. In der Hauptstraße und Aschaffenburger Straße hat als Vorankündigung eine Beschilderung mit VZ 253
, ZZ 1053-33
und ZZ 1000‑11
bzw. 1000‑21
zu erfolgen.
Für die Ortsstraße Altmutterweg im Abschnitt zwischen den Einmündungen Borngasse und Sachsenhausen (Einrichtungsverkehr) ist gleichermaßen zu verfahren.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
§§ 44 und 45 StVO, Abschnitt 6 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 (Vorschriftzeichen)
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand.
MGR Peter Bieber äußerte, dass das die richtige Entscheidung der Verwaltung sei. Allerdings äußerte er Bedenken hinsichtlich des Anlieferverkehrs. Vor allem bei Festen befahren die Straße mehrere Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Somit müsste es eine Regelung für den Anliegerverkehr geben.
Herr Knobloch von der Verwaltung antwortete, dass das Verkehrsschild „Anlieger frei“ ergänzt werden könne.
Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Für die Ortsstraße Sachsenhausen wird ein Streckenverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen angeordnet. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Der betreffende Streckenabschnitt ist mit VZ 253
und ZZ 1053-33
zu beschildern. In der Hauptstraße und Aschaffenburger Straße hat als Vorankündigung eine Beschilderung mit VZ 253
, ZZ 1053-33
und ZZ 1000‑11
bzw. 1000‑21
zu erfolgen. Zusätzlich erfolgt die Beschilderung mit dem VZ 1020-30 „Anlieger frei“.
Für die Ortsstraße Altmutterweg im Abschnitt zwischen den Einmündungen Borngasse und Sachsenhausen (Einrichtungsverkehr) ist gleichermaßen zu verfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Datenstand vom 25.07.2024 17:23 Uhr