Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung eines Kurzzeitparkplatzes in der Bahnhofstraße auf Höhe der Hausnummer 23


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 54. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 23.10.2024 ö beschließend 3

Sachdarstellung

Der bisher in der Aschaffenburger Straße H-Nr. 98 ansässige Laubmeister-Fachhandel wird ab dem 02.01.2025 seine neuen Geschäftsräume in der Bahnhofstraße H-Nr. 24 beziehen. Damit einhergehend erfolgt auch ein Inhaberwechsel.

Am 22.08.2024 fand ein gemeinsamer Besprechungstermin mit der künftigen Inhaberin statt. Vonseiten der künftigen Inhaberin wurde erläutert, dass die auf dem Grundstück Bahnhofstraße H‑Nr. 24 befindlichen Kundenparkplätze fortan von der Kundschaft des Blumen-Schwind sowie des Laubmeister-Fachhandels genutzt werden. 

In den künftigen Geschäftsräumen wird es u. a. auch wieder einen Hermes Paket-Shop sowie die Lotto-Annahmestelle geben. 

Im Hinblick auf das wichtige Paket- und Lottogeschäft bat die künftige Inhaberin darum zu prüfen, ob zusätzlich im Nahbereich der Bahnhofstraße H-Nr. 24 ein oder zwei Kurzzeitparkplätze bereitgestellt werden könnten, welche der Paket-/Lottokundschaft einen kurzen Weg zum Geschäft ermöglichen würden. 

Aus Sicht der Verwaltung ist es unstrittig, dass insbesondere Paket-Shops in gewissem Maße zu einem erhöhten Ziel-/Quellverkehr führen. Die Schaffung von Kurzzeitparkplätzen wäre ein probates Mittel zur Vermeidung von erhöhtem Parksuchverkehr sowie zur Risikominimierung von illegalem Gehwegparken. 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ließe sich lediglich auf Höhe der Hausnummer 23 eine Aufstellfläche realisieren, wobei auch hier aus Platzgründen lediglich 1 Stellplatz ausgewiesen werden kann.

Vonseiten der Verwaltung wird empfohlen, vor Ort ein Kurzzeitparkplatz auszuweisen, auf dem werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr eine Höchstparkdauer von 30 Minuten gilt (Parkscheibenpflicht). 

Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Beschlussvorschlag

In der Bahnhofstraße auf Höhe der Hausnummer 23 wird ein Kurzzeitparkplatz eingerichtet. Auf dem Parkplatz gilt werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr eine Höchstparkdauer von 30 Minuten (Parkscheibenpflicht).

Zur besseren Verdeutlichung ist der Parkstand farblich zu markieren.

Ferner ist das vor der Einmündung Bahnhofstraße/Jahnstraße auf Höhe der H-Nr. 23 kraft Gesetz geltende Parkverbot (Fünfmeterbereich) geringfügig zu verlängern und durch eine Grenzmarkierung zu verdeutlichen.  

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte dem Gremium den Sachverhalt dar. 

Herr Knobloch von der Verwaltung fügte hinzu, dass die künftige Inhaberin darum bat, zwei Kurzzeitparkplätze anbringen zu lassen. Er teilte mit, dass aufgrund mangelnder Fläche lediglich ein Parkplatz eingerichtet werden könne. 

MGR Herbert Rettinger sprach sich positiv für den Beschlussvorschlag aus. Er befürchte jedoch, dass der Parkplatz auch von der Kundschaft des Blumen-Schwind-Geschäfts genutzt werden würde. 

MGR Eric Zang fragte nach, wieso der Zeitraum von 7 Uhr bis 19 Uhr und nicht wie in den umliegenden Straßen von 8 bis 19 Uhr festgelegt werden solle. 

Herr Knobloch gab an, dass man der neuen Inhaberin einen größeren Zeitrahmen für die Öffnungszeiten ihres Geschäftes zur Verfügung stellen möchte. 

Nachdem es keine weiteren Anmerkungen aus dem Gremium gab erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

In der Bahnhofstraße auf Höhe der Hausnummer 23 wird ein Kurzzeitparkplatz eingerichtet. Auf dem Parkplatz gilt werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr eine Höchstparkdauer von 30 Minuten (Parkscheibenpflicht).

Zur besseren Verdeutlichung ist der Parkstand farblich zu markieren.

Ferner ist das vor der Einmündung Bahnhofstraße/Jahnstraße auf Höhe der H-Nr. 23 kraft Gesetz geltende Parkverbot (Fünfmeterbereich) geringfügig zu verlängern und durch eine Grenzmarkierung zu verdeutlichen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 09:07 Uhr