Eingeschränkte Halteverbotszone mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden in der Winzerstraße im Abschnitt zwischen Einmündung Rebenweg und Einmündung Am Mattes; Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Höchstparkdauer (Parkscheibenpflicht)


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 54. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 23.10.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Seit einigen Jahren existiert in der Winzerstraße im Abschnitt von der Einmündung Rebenweg bis zur Einmündung Am Mattes eine eingeschränkte Halteverbotszone, innerhalb derer das Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Parkstände zulässig ist und darüber hinaus montags bis freitags eine Höchstparkdauer von 2 Stunden gilt (Parkscheibenpflicht). 

Ziel bei der Einrichtung einer Höchstparkdauer ist es, knappen öffentlichen Parkraum möglichst vielen Nutzern bereitstellen zu können. 

Aus Sicht der Verwaltung bedarf es in diesem Bereich jedoch keiner parkzeitregulierenden Maßnahmen, da der öffentliche Parkraum in diesem Gebiet ausschließlich durch Anwohner oder Betreuungskräfte des angrenzenden Schulkomplexes beansprucht wird. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die bisher angeordnete Höchstparkdauer von 2 Stunden und die damit verbundene Parkscheibenpflicht aufzuheben. Die angeordnete Halteverbotszone mit den Parkstandkennzeichnungen soll jedoch erhalten bleiben.

Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Beschlussvorschlag

Die in der Winzerstraße zwischen den Einmündungen Rebenweg und Am Mattes innerhalb der eingeschränkten Halteverbotszone bestehende Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht wird aufgehoben.

Innerhalb der eingeschränkten Halteverbotszone ist das Parken auch weiterhin nur innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt dar. Die Beschränkung auf zwei Stunden habe sich als kontraproduktiv erwiesen. Zudem habe man neue Kurzzeitparkplätze für die Schule unterhalb der Sporthalle am Weberborn errichtet, somit könne bei Bedarf auch auf diese ausgewichen werden. Sie denke, dass durch die Entfernung der Parkzeitbeschränkung keine weiteren Probleme entstehen würden

Die Vorsitzende und Herr Knobloch teilten mit, dass die Einrichtung einer Elterntaxi-Parkfläche im unteren Bereich der Winzerstraße angedacht und in Planung sei. 

Nachdem es keine weiteren Anmerkungen gab, erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Die in der Winzerstraße zwischen den Einmündungen Rebenweg und Am Mattes innerhalb der eingeschränkten Halteverbotszone bestehende Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht wird aufgehoben.

Innerhalb der eingeschränkten Halteverbotszone ist das Parken auch weiterhin nur innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 09:07 Uhr