Auf Grundlage des Hauptverwaltungs- und Personalausschussbeschlusses vom 18.12.2019 ließ der Markt Goldbach durch das Planungsbüro VAR+ aus Darmstadt ein Radverkehrskonzept erarbeiten zzgl. eines möglichen Maßnahmenkatalogs. Das Radverkehrskonzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Markt Hösbach als interkommunales Projekt realisiert.
Der mit dem Radverkehrskonzept im Zusammenhang stehende Maßnahmenkatalog wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 06.08.2021 gebilligt, über die Umsetzung der daraus resultierenden Einzelmaßnahmen hat jeweils eine prioritätenabhängige Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss zu erfolgen.
Der Maßnahmenkatalog sieht bezüglich der Rad-/Fußgängerfurten im Bereich der Südspange vor, dass
- die Blockmarkierungen an den Einmündungen und Zufahrten erneuert,
- Fahrradpiktogramme im Bereich der Furten markiert und
- an Einmündungen ohne Ampelsteuerung die Furten flächig rot markiert
werden sollten.
Die Erneuerung der Blockmarkierungen erfolgte im Sommer 2023, wobei der Markt Goldbach diese Arbeiten gegen Kostenerstattung durch den Vertragspartner des Staatlichen Bauamtes ausführen ließ (ausführende Firma war die HIMA GmbH).
Die Aufbringung von Fahrradpiktogrammen sowie eine Roteinfärbung der Furten wurde zunächst noch nicht vorgenommen.
Am 31.07.2024 fand eine Radverkehrsschau mit Vertretern der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Aschaffenburg sowie einem Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Aschaffenburg statt. Im Zuge der Radverkehrsschau wurde auch der Einmündungsbereich Südspange/Aschaffstraße thematisiert, da dieser Bereich gelegentlich Gegenstand von Beschwerden ist. Gemäß den bisherigen Beschwerden würden abbiegende Fahrzeuglenker nicht oder nur schwer wahrnehmen, dass der kreuzende Radverkehr vorfahrtsberechtigt sei. Überdies würden die aus Richtung Hösbach herannahenden Radfahrer erst relativ spät wahrgenommen werden, da der Rad-/Fußweg in diesem Bereich nicht niveaugleich mit der Straße verläuft.
Entsprechend den Erfahrungen der Vertreter von Polizei und Unterer Verkehrsbehörde kann eine flächige Roteinfärbung von Konfliktbereichen wie beispielsweise Radfurten die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker erhöhen. Allerdings sollte der Einsatz von Roteinfärbungen nur gezielt und bedarfsabhängig erfolgen, da andernfalls die optische Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer „abstumpft“. Aus Sicht der Vertreter von Polizei und Unterer Verkehrsbehörde sollte der Markt Goldbach jedoch in Bezug auf eine mögliche Roteinfärbung der Furten entlang der Südspange eine einheitliche Vorgehensweise anstreben, d. h. entweder die Furten entlang aller Einmündungen einfärben oder generell überhaupt nicht einfärben.
Abhängig von der jeweiligen Verkehrsbelastung sind die Roteinfärbungen und die Piktogramme in bestimmten Zeitintervallen zu erneuern – im konkreten Fall vermutlich alle 2 oder 3 Jahre bzw. nach Bedarf.
Derartige Markierungsarbeiten werden von entsprechenden Fachfirmen i. d. R. unter Verkehr durchgeführt.
Um den möglichen Kostenrahmen abschätzen zu können, setzte sich die Verwaltung mit dem Radverkehrsbeauftragten der Stadt Aschaffenburg und darüber hinaus auch mit der Markierungsfirma HIMA GmbH in Verbindung.
Die Stadt Aschaffenburg lässt diverse Markierungsarbeiten im Zuge eines Jahres-LV (!) ausführen, wobei der Stadt Aschaffenburg im Falle von Rotmarkierungen gegenwärtig folgende Kosten entstehen:
Einzelpreis Rotmarkierung mit Reibeplastik 33,00 €/m² netto
Einzelpreis Furtmarkierung (Blockmarkierung) 5,50 €/lfd. Meter netto
Einzelpreis Rad-Piktogramm auf Rotmarkierung 42,00 € netto
Auf Nachfrage der Verwaltung gab die Firma HIMA GmbH an, dass sich die Kosten für Roteinfärbungen auf ca. 70,00 € netto belaufen würden, zzgl. Kosten für Piktogramme etc.
Wie im Sachverhalt geschildert, sollte für die Furten an den Einmündungen entlang der Südspange eine einheitliche Vorgehensweise erfolgen. Ob die im Jahr 2023 entlang der Furten aufgebrachten Blockmarkierungen im Zuge einer Roteinfärbung ebenfalls erneuert werden müssten, wäre mit den entsprechenden Fachfirmen abzustimmen.
Das Gremium wird um Beratung und grundsätzliche Beschlussfassung gebeten.