Beratung und Beschlussfassung über die mögliche Erarbeitung eines Parkraumkonzepts durch ein externes Planungsbüro für die nördliche Hauptstraße im Abschnitt zwischen der Einmündung Eisertstraße und der Einmündung Am Sportplatz, als Voraussetzung für die mögliche Einführung einer Tempo-30-Regelung im Bereich der nördlichen Hauptstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 23.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 54. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 23.10.2024 ö beschließend 8

Sachdarstellung

Im Rahmen von Einzelanfragen oder Bürgerversammlungen wird an die Verwaltung bereits seit Jahren die Nachfrage nach einem innerörtlichen Tempolimit von 30 km/h gerichtet. 

Derartige Anfragen beziehen sich auch auf den nördlichen Bereich der Hauptstraße im Abschnitt zwischen der Einmündung Eisertstraße und der Einmündung Am Sportplatz. Im betreffenden Streckenabschnitt gilt derzeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 

Von Anwohnern der Hauptstraße sowie dem angrenzenden Quartier werden u. a. folgende Beweggründe vorgetragen:

  • die beengten Straßenverhältnisse durch parkende Fahrzeuge im Kurvenbereich führen teilweise zu verbotswidrigen Ausweichmanövern auf den Gehweg

  • im Kurvenbereich sei das Herausfahren aus der eigenen Hofeinfahrt bei zulässigem Tempo 30 weniger gefährlich, als bei zulässigem Tempo 50

  • Tempo 30 würde in diesem Bereich die Verkehrssicherheit für Kinder verbessern; Kinder müssen die Hauptstraße auf dem Schulweg kreuzen, durch die parkenden Fahrzeuge werden die Sichtverhältnisse eingeschränkt (schlechtere Reaktionszeit und längerer Bremsweg bei Tempo 50 als bei Tempo 30)


Bei der Thematik Einführung Tempo 30 gilt es zu bedenken, dass die Polizei gegenüber den Straßenbaulastträgern nur Empfehlungen und eine rechtliche Einschätzung ausspricht. Insofern kann Baulastträgern wie dem Markt Goldbach per se nicht untersagt werden, auf bestimmten innerörtlichen Abschnitten das Streckentempo zu reduzieren. Allerdings darf ein angeordnetes Tempolimit nur überwacht und diesbezügliche Verstöße geahndet werden, wenn das Tempolimit auch rechtlich zulässig angeordnet wurde. 

Im Rahmen der 2023er-Verkehrsschau wurde der Sachverhalt mit den zuständigen Verkehrssachbearbeitern der Polizeiinspektion Aschaffenburg erörtert. 

Nach damaliger Einschätzung der Polizeivertreter könnte im Bereich der Haltestellen „Waldschwimmbad“ eine streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit empfehlenswert sein, da in diesem Bereich Schwimmbadbesucher und Sportstättenbesucher die Straßenseite wechseln müssen und somit ein erhöhter Fußgängerquerungsverkehr besteht. 

Nach damaliger Einschätzung der Polizei ließe sich im verbleibenden Streckenabschnitt bis zur Einmündung Eisertstraße eine rechtlich zulässige Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 nur nach Durchführung folgender Maßnahmen in Aussicht stellen: 


  • die bisherigen Parkstände auf dem Gehweg bzw. halbseitig auf dem Gehweg sind aufzuheben und vollständig auf die Fahrbahn zu verlagern
Gründe:
    • durchgehend mehr Platz für Fußgänger
    • bessere Geschwindigkeitsdämpfung 
    • komplett auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge engen die Fahrbahn mehr ein als halbseitige Gehwegparker, wodurch das Risiko von zwei sich aneinander „vorbeiquetschenden“ Fahrzeugen und widerrechtlichen Gehwegüberfahrten minimiert wird

  • seitens der Verwaltung ist ein Parkkonzept zu erstellen


Für die Hauptstraße im Abschnitt von Hausnummer 1 bis 177 A gilt seit einigen Jahren eine eingeschränkte Halteverbotszone, wonach montags bis freitags in der Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr und samstags von 6 Uhr bis 17 Uhr ausschließlich innerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. Das hat beispielsweise zur Folge, dass in der Hauptstraße zwischen den Einmündungen Kirschenhain und Kapellenstraße während der vorgenannten Zeit nicht geparkt werden darf, da in diesem Bereich keine Parkmarkierungen existieren. 

Entlang der Hauptstraße zwischen Einmündung Eisertstraße und Einmündung Am Sportplatz sind an folgenden Stellen Gehwegparkplätze bzw. halbseitige Gehwegparkplätze ausgewiesen:

  • Hausnummer 118 bis Einmündung Linsengraben auf einer Länge von ca. 31 Metern (verbleibende Restgehwegbreite ca. 1,4 Meter)
  • Hausnummer 144 bis 158 auf einer Länge von ca. 62,5 Metern 
(verbleibende Restgehwegbreite ca. 1,4 bis 1,7 Meter)
  • Hausnummer 151 bis 149 auf einer Länge von ca. 11,5 Metern 
(verbleibende Restgehwegbreite ca. 1,4 Meter)
 
Bei der Erarbeitung eines Parkraumkonzepts sind diverse verkehrstechnische Parameter zu berücksichtigen, u. a. die Freihaltung von Sichtdreiecken an Ausfahrten und die Berechnung von Schleppkurven. Ferner lassen sich mithilfe eines qualifizierten Parkraumkonzepts sodann die mengenmäßigen Auswirkungen einer möglichen Parkraumneuordnung verlässlich gegenüberstellen. Aus diesen Gründen müsste ein solches Konzept durch einen Fachplaner erarbeitet werden.

Zur Bestimmung eines ungefähren Kostenrahmens für ein derartiges Konzept wurde das Büro Focht um Vorlage eines Angebotes gebeten. Für die Planungsleistungen (Stundenabrechnung) und die erforderliche Bestandseinmessung (externes Vermessungsbüro) ist mit Kosten von voraussichtlich ca. 10.500,00 EUR zu rechnen. Im Falle einer Umsetzung des Parkraumkonzepts kämen noch Kosten für Markierungsarbeiten hinzu (diese könnten ggf. auch vom Bauhof auf Basis der Planunterlagen durchgeführt werden).

Wie zuvor geschildert, ist gemäß den damaligen Einschätzungen der Polizei eine Neuordnung des Parkraums für die rechtssichere Einführung einer Tempo-30-Regelung in der nördlichen Hauptstraße unerlässlich. 

Inwieweit die neue Gesetzesnovelle der StVO die Einführung der Temporeduzierung in diesem konkreten Fall vereinfachen könnte ist nicht absehbar, da die Verwaltungs- und Vollzugsvorschriften noch nicht bekannt sind. Allerdings wird allein vor dem Hintergrund einer anzustrebenden Geschwindigkeitsüberwachung eine individuelle Einzelfallprüfung der Örtlichkeit unerlässlich sein (Stichwort Geschwindigkeitsverstöße lassen sich nur bei einer rechtlich zulässigen Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit ahnden). 

Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten, ob ein qualifiziertes Parkraumkonzept in Auftrag gegeben werden soll, welches als kommunale Entscheidungsgrundlage dient, ob vor Ort eine Neuordnung des Parkraums herbeigeführt werden soll.  

Beschlussvorschlag

Der Markt Goldbach wird für den nördlichen Bereich der Hauptstraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Eisertstraße und Am Sportplatz die Erarbeitung eines qualifizierten Parkraumkonzepts in Auftrag geben. 

Das zu erarbeitende Parkraumkonzept soll als Entscheidungsgrundlage dienen, ob vor Ort eine Parkraumneuordnung als Voraussetzung für eine Tempo-30-Regelung herbeizuführen ist. Hierüber hat nach Vorliegen des Konzepts eine erneute Beratung und Beschlussfassung zu erfolgen. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Sie sprach sich für die Erstellung des Parkraumkonzepts aus. Sie gab jedoch zu bedenken, dass dadurch Parkplätze verloren gehen könnten. Laut ihrer Meinung würden sich die Anwohner nicht über eine Zone-30 ärgern – vermutlich aber über die Parkplatzverluste. 

MGR Birgit Schneider vertritt die Meinung, dass die Streichung der Anordnung zum halbseitigen Parken auf dem Gehweg nicht sinnvoll sei, die Fahrer/innen würden auch bei einer Verlegung der Parkflächen auf die Fahrbahn weiterhin den gegenüberliegenden Gehweg befahren. Ihrer Meinung nach sollte das halbseitige Gehwegparken dort bestehen bleiben, wo die Mindestbreite für den Gehweg gegeben sei. 

Herr Knobloch von der Verwaltung teilte mit, dass das Verlagern der Parkstände auf die Fahrbahn eine Geschwindigkeitsdämpfung bewirken könne. Außerdem könne die Polizei die Errichtung einer Tempo-30-Zone nur dann zustimmen, wenn die aufgeführten Maßnahmen umgesetzt seien. Das Risiko der Gehsteigbefahrung könne bei allen Maßnahmen nie gänzlich ausgeschlossen werden. 

Weiter gab er an, dass sich das Parkraumkonzept positiv für den Streckenbereich zwischen Kirschenhain und Kappellenstraße auswirken könne. Hier könnten neue zusätzliche Parkplätze entstehen. 

MGRin Elke Brandl stehe einer Tempo-30-Zone positiv gegenüber. Sie bemerkte jedoch, dass die Umsetzung sehr kostenintensiv sei.

MGR Herbert Rettinger gab an, dass dies keine leichte Entscheidung sei, jedoch sprach er sich dafür aus, die Geldsumme für die Umsetzung einer Tempo-30-Beschränkung aufzuwenden. 

MGRin Karina Tippe fragte, ob man nach Erstellung und Umsetzung des Parkraumkonzepts im besagten Straßenabschnitt blitzen dürfte. 

Herr Knobloch teilte mit, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben seien, sei nach Umsetzung des Parkraumkonzepts eine Geschwindigkeitskontrolle möglich. Jedoch müsse es dann auch zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen. 

MGRin Karina Tippe führte weiter aus, dass sie sich grundsätzlich für ein sparsames Wirtschaften des Markt Goldbach ausspreche, die nördliche Hauptstraße sei allerdings ein großer Gefahrenbereich – vor allem in den Sommermonaten. Sie plädierte für eine Zustimmung des Beschlussvorschlages. 

MGR Paul und Marius Mann gaben zu bedenken, dass viele Parkstände – vor allem die durchgehenden – durch ein Parkraumkonzept vermutlich wegfallen würden und verärgerte Anwohner zur Folge haben könnte. 

MGRin Birgit Schneider fügte hinzu, dass durch eine beidseitige Beparkung der Verkehrsfluss gestört werden könne. 

Die Vorsitzende stimmte dem zu und gab an, dass zum jetzigen Zeitpunkt hierzu keine näheren Angaben gemacht werden könnten. Man müsse auf die Ergebnisse des Parkraumkonzepts warten. 

MGR Marius Mann ergänzte, dass man dem erarbeiteten Parkraumkonzept nicht zustimmen müsse, er stelle lediglich eine Beratungsgrundlage dar. 

Anschließend erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Markt Goldbach wird für den nördlichen Bereich der Hauptstraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Eisertstraße und Am Sportplatz die Erarbeitung eines qualifizierten Parkraumkonzepts in Auftrag geben. 

Das zu erarbeitende Parkraumkonzept soll als Entscheidungsgrundlage dienen, ob vor Ort eine Parkraumneuordnung als Voraussetzung für eine Tempo-30-Regelung herbeizuführen ist. Hierüber hat nach Vorliegen des Konzepts eine erneute Beratung und Beschlussfassung zu erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 09:07 Uhr