Anfragen und Anträge
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 23.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Behördlicher Datenschutzbeauftragter:
Der Markt Goldbach hat nach Art. 37 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten zu stellen. Die bisherige interne Datenschutzbeauftragte Frau Prößler hat den Dienst beim Markt Goldbach zum 31.08.2024 beendet. Somit ist der Datenschutzbeauftragte neu zu vergeben. Die Stellung eines internen Datenschutzbeauftragten ist laut den Personalverantwortlichen nicht sinnvoll. Zudem gebe es keine Stelle, die den Datenschutz vollumfänglich umsetzen könne - hier müsse viel aufgeholt werden.
Die Verwaltung hat drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Ein Angebot hat die Verwaltung von dem Dienstleistungsunternehmen Schneider & Zajontz Consult GmbH und ein weiteres von dem Unternehmen actago GmbH erhalten. Nach einem Angebotsvergleich wurde die Leistung an das kostengünstigere Angebot von Schneider & Zajontz vergeben.
Schneider & Zajontz Consult GmbH stellt dem Markt Goldbach zwei externe Datenschutzbeauftragte, welche nun für den Markt Goldbach tätig sind. Die beiden Datenschutzbeauftragten führen zunächst eine Datenschutz-Erstaufnahme durch, um den Markt Goldbach datenschutzrechtlich sicher aufzustellen. Hierfür wird demnächst bei einem Vor-Ort-Termin eine Bestandsaufnahme durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt zum behördlichen Datenschutzbeauftragten vor.
Erhöhung der Gebühren Fahrbahnsperrung der Sondernutzungsgebührensatzung:
MGRin Karina Tippe bat um Überprüfung der Gebühren für Fahrbahnsperrungen um ein langes Hinauszögern der Bauarbeiten durch Kostenerhöhung unattraktiv zu gestalten. Vor allem bei einem Überschreiten des im beantragten Zeitraums sollten die Kosten für eine erneute Verlängerung erhöht werden.
Herr Knobloch wies daraufhin, dass eine Erhöhung der Kosten alle Bauvorhaben betreffe, auch die des Marktes Goldbach, was zur Kostensteigerungen führen könne.
MGR Marius Mann ergänzte, dass die Gebühren bei einer Sondernutzungserlaubnis, die erheblich verlängert wurde und zu enormen Verkehrsbehinderungen führe, erhöht werden könne. Grundsätzlich sprach er sich für eine Überprüfung des Gebührenverzeichnisses zur Sondernutzungsgebührensatzung aus.
MGRin Elke Brandl bat um eine Vorberatung in einer Sitzung des HFA und einem anschließenden Beschluss in einer Marktgemeinderatssitzung.
Die Vorsitzende teilte mit, dies durch die Verwaltung vorbereiten zu lassen.
Datenstand vom 28.11.2024 09:07 Uhr