Parkplatz Borngasse Fl.Nr. 306/4 und 306/8, Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung eines Stellplatzes für Elektrofahrzeuge (öffentlicher Ladepunkt) und eines Carsharingstellplatzes für den Vertragspartner VCD


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 27.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 55. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.11.2024 ö beschließend 3

Sachdarstellung

Im März 2024 hat der Marktgemeinderat beschlossen, dass im Gemeindegebiet ein Carsharing‑Angebot in Kooperation mit dem VCD Aschaffenburg-Miltenberg bereitgestellt werden soll. Im Sommer 2024 fand eine Ortseinsicht mit Vertretern der Verwaltung und des VCD statt. 

Als geeigneter Standort für das Carsharing-Angebot wurde der neu geschaffene Parkplatz in der Borngasse (Fl.Nr. 306/4 und 306/8) bestimmt. Als Sharing-Fahrzeug soll ein batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) zum Einsatz kommen. Für die beiden unmittelbar an der Parkplatzzufahrt befindlichen Stellplätze wird das E-Werk eine Ladesäule installieren. Einer der beiden Ladepunkte steht als öffentliche Lademöglichkeit zur Verfügung, der andere Ladepunkt bleibt dem Sharing-Fahrzeug des VCD vorbehalten. 

Der als Standort für das Sharing-Fahrzeug freizuhaltende Stellplatz ist wie folgt zu beschildern:

Zeichen 314


Zeichen 1010-70

Zusatzzeichen mit Angabe Sharing-Unternehmen


Aufgrund dieser Beschilderung ist das Abstellen von anderen Fahrzeugen auf dem Stellplatz nicht zulässig – dies gilt auch für etwaige „Wechselfahrzeuge“ der Sharing-Kunden. Die Vorhaltung des Stellplatzes für ein festgelegtes Sharing-Unternehmen ist mit der Erteilung einer befristeten Sondernutzungserlaubnis gem. Art. 18a BayStrWG verbunden. 

Der Stellplatz mit dem öffentlichen Ladepunkt ist wie folgt zu beschildern:

Zeichen 314


Zeichen 1050-32



Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Beschlussvorschlag

Die beiden nördlichen Stellplätze auf dem Parkplatz Borngasse, Fl.Nrn. 306/4 und 306/8, werden einer Nutzungsbeschränkung unterworfen. 

Ein Stellplatz wird als öffentlicher Stellplatz zum Laden von Elektrofahrzeugen vorgehalten und der andere Stellplatz wird für ein stationsbasiertes Carsharing-Fahrzeug des VCD Aschaffenburg Miltenberg bereitgestellt. Der Stellplatz mit dem öffentlichen Ladepunkt ist mit Zeichen 314 und Zeichen 1050-32 zu beschildern. Für den Standort des Sharing-Fahrzeugs vom VCD ist eine Beschilderung mit Zeichen 314, Zeichen 1010-70 und einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift „VCD Aschaffenburg-Miltenberg“ vorzunehmen. 

Für die Bevorrechtigung des Stellplatzes für den VCD ist eine befristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand.

Herr Damm von der Verwaltung ergänzte, dass die Umsetzung der beiden E-Ladestationen noch dieses Jahr geplant sei. Nach Rücksprache mit dem E-Werk Goldbach-Hösbach sei der benötigte Schaltschrank mittlerweile geliefert worden.

Die Vorsitzende sagte, dass zu Beginn möglicherweise vom VCD erstmal ein gebrauchtes Auto gestellt werde. Dies sei aber kein Problem, dass sich wahrscheinlich das Angebot des VCD zunächst etablieren müsse.

MGRin Karina Tippe fragte, ob man länger als 4 Stunden an der öffentlichen Ladestation stehen könne, ohne das zusätzliche Gebühren anfallen. 

Herr Knobloch von der Verwaltung antwortete, dass es keine zeitliche Begrenzung der Parkplätze gebe. Beide Parkplätze werden auch nicht als reine E-Ladestationen gekennzeichnet, sodass auch Verbrenner-PKWs dort parken können.

MGR Eric Zang fragte, wie man das Fahrzeug von VCD erkenne. 

Herr Knobloch antwortete, dass das Fahrzeug beklebt sein werde und zusätzlich eine Plakette vom Ordnungsamt erhalten werde.

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Die beiden nördlichen Stellplätze auf dem Parkplatz Borngasse, Fl.Nrn. 306/4 und 306/8, werden einer Nutzungsbeschränkung unterworfen. 

Ein Stellplatz wird als öffentlicher Stellplatz zum Laden von Elektrofahrzeugen vorgehalten und der andere Stellplatz wird für ein stationsbasiertes Carsharing-Fahrzeug des VCD Aschaffenburg Miltenberg bereitgestellt. Der Stellplatz mit dem öffentlichen Ladepunkt ist mit Zeichen 314 und Zeichen 1050-32 zu beschildern. Für den Standort des Sharing-Fahrzeugs vom VCD ist eine Beschilderung mit Zeichen 314, Zeichen 1010-70 und einem Zusatzzeichen mit der Aufschrift „VCD Aschaffenburg-Miltenberg“ vorzunehmen. 

Für die Bevorrechtigung des Stellplatzes für den VCD ist eine befristete Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.01.2025 14:23 Uhr