Beratung und Beschlussfassung über eine mögliche zeitliche Ausweitung des bisher samstags ab 14 Uhr geltenden Durchfahrtsverbots in der Straße Steinertsweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 27.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Für den Steinertsweg im Abschnitt zwischen Edelweißkapelle und dem Parkplatz Pflanzenbeet gilt seit einigen Jahren an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Samstagen ab 14 Uhr ein Durchfahrtsverbot für mehrspurige Fahrzeuge sowie Krafträder, Mofas und Kleinräder. Von dem Durchfahrtsverbot ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Seit einigen Monaten mehren sich bei der Verwaltung die Beschwerden, dass das Durchfahrtsverbot von einer nicht unerheblichen Anzahl von Fahrzeuglenkern ignoriert werde.
Im Freistaat gilt eine strikte Zuständigkeitstrennung bei der Überwachung und Ahndung von Verstößen im ruhenden und fließenden Verkehr. Verstöße den fließenden Verkehr betreffend dürfen im Wesentlichen nur von der Polizei kontrolliert und geahndet werden. Aufgrund dessen ist es weder dem Markt Goldbach noch dem Zweckverband Verkehrsüberwachung (ZVAU) möglich, die Einhaltung des geltenden Durchfahrtsverbots eigenständig zu überwachen.
Da oftmals bereits eine sichtbare Präsenz zu einer Reduzierung des Fehlverhaltens von Fahrzeuglenkern führt, wurde bereits mit der Polizei Kontakt aufgenommen. Sofern möglich, wird bei Streifenfahrten auch der Steinertsweg mit einbezogen.
Um auch aus Gemeindesicht mögliche Verbesserungen herbeizuführen, wird vonseiten der Verwaltung vorgeschlagen, dass bisher samstäglich erst ab 14 Uhr geltende Durchfahrtsverbot ebenfalls ganztägig auszuweiten. Hierdurch würde die örtliche Beschilderung und deren Regelungsgehalt klarer und unstrittiger werden.
Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschlussvorschlag
Im Steinertsweg gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ein ganztägiges Durchfahrtsverbot für Krafträder – auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (Zeichen 260). Davon ausgenommen ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr (Zeichen 1026-38). Das Streckenverbot beginnt unmittelbar im Anschluss an den Parkplatz Pflanzenbeet und endet auf Höhe Edelweißkapelle.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die 1. Bürgermeisterin legte den Sachstand dar.
MGRin Elke Brandl sprach sich für eine ganztägige Sperrung am Samstag aus. Man müsse beobachten wie sich die Verkehrszahlen entwickeln und ob sich an das Verbot gehalten werde.
MGR Marius Mann bemängelte, dass es ohne feste Kontrollen wenig Sinn machen werde, dass Fahrverbot auszuweiten. Aufgrund der fehlende Kontrolle, halten sich zu wenige Verkehrsteilnehmer an die Sperrung am Wochenende. Sollten die Fahrzeuge das vorgeschriebene Tempo 30 einhalten, sei es auch für Fußgänger nicht problematisch, wenn auf dem Steinertsweg Fahrzeuge fahren. Somit sollte die aktuelle Regelung belassen werden.
Auch MGRin Karina Tippe und MGR Eric Zang glauben nicht, dass eine ganztägige Sperrung zu einer Verbesserung führen werde.
Herr Knobloch ergänzte, dass falls die Regelung geändert werde, auch das Schild angepasst werden könnte, da Samstag auf den vorhandenen Schildern mit „Sam.“ abgekürzt sei. Dies sei nicht korrekt und könnte entsprechend geändert werden.
Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Im Steinertsweg gilt an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ein ganztägiges Durchfahrtsverbot für Krafträder – auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge (Zeichen 260). Davon ausgenommen ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr (Zeichen 1026-38). Das Streckenverbot beginnt unmittelbar im Anschluss an den Parkplatz Pflanzenbeet und endet auf Höhe Edelweißkapelle.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4
Datenstand vom 09.01.2025 14:23 Uhr