Parkbuchten vor dem Anwesen Aschaffenburger Straße 121A, Antrag der Grundstückseigentümer auf Entfernung und/oder Einkürzung eines Parkstands zur Verbesserung des Ein-/Ausfahrens aus der Grundstückszufahrt


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 27.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 55. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.11.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Entlang der Aschaffenburger Straße befinden sich abschnittweise befestigte Seitenstreifen, welche als Parkbuchten ausgebildet sind. Auf den befestigten Seitenstreifen werden die freizuhaltenden Hof-/Grundstückszufahrten durch hellgraues Pflaster und die beparkbaren Flächen durch dunkleres Pflaster gekennzeichnet. In Einzelfällen wurde zur besseren optischen Wahrnehmung der unterschiedlichen Pflasterarten der Übergang vom hellen zum dunklen Pflaster durch eine weiße Markierung hervorgehoben. 

Westlich der Grundstückszufahrt zum Anwesen Aschaffenburger Str. 121 A befindet sich ein ca. 11 Meter langer Parkstreifen. Der beparkbare Bereich endet ca. 1,1 Meter vor der Grundstückszufahrt. 

     

Mit E-Mail vom 12.11.2024 beantragten die Eigentümer des Grundstücks Aschaffenburger Str. 121 A die Entfernung bzw. Einkürzung des westlich unmittelbar vor der Grundstücksausfahrt befindlichen Parkstands. Der Antrag wurde wie folgt begründet:

  • Die Hofausfahrt ist baulich bedingt schmal. Zum Herausfahren in Fahrtrichtung Aschaffenburg wurde daher bisher immer teilweise die Ausfahrt des Nachbargrundstücks Hausnummer 123 zur Hilfe genommen. Nunmehr wurde jedoch auf dem Nachbargrundstück ein Zaun errichtet, sodass die dortige Ausfahrt fortan nicht mehr zur Hilfe genommen werden kann.

  • Das eigene Fahrzeug hat eine Länge von ca. 5,3 Meter. Beim Herausfahren aus der eigenen Hofeinfahrt in Fahrtrichtung Aschaffenburg müsse nunmehr wegen der Anordnung des Parkstands und dort parkender Fahrzeuge die komplette Fahrspur des Gegenverkehrs zur Hilfe genommen werden. Dadurch werde das Herausfahren erheblich erschwert und der Verkehrsfluss gestört.

Der Sachverhalt wurde vonseiten der Verwaltung geprüft. Das Anwesen H-Nr. 121 A wurde im Jahr 2020 errichtet. Vor Ort wurde festgestellt, dass die Grundstückszufahrt vom Anwesen H-Nr. 121 A eine Breite von ca. 2,8 Metern hat. Die Schilderungen der Eigentümer, dass beim Herausfahren aus dem Grundstück Teile der Gegenspur zur Hilfe genommen werden müssen (Schleppkurve des Fahrzeugs) scheinen aufgrund der Fahrzeuglänge plausibel. Allerdings gibt es vergleichbare bauliche Fallkonstellationen auch an anderen Stellen entlang der Aschaffenburger Straße. Insofern wird aus Sicht der Verwaltung eine Entfernung eines kompletten Parkstands oder eine erhebliche Einkürzung des Parkstands als nicht zielführend angesehen, da in Zukunft durchaus auch mit vergleichbaren Anfragen anderer Eigentümer gerechnet werden muss. Aus Sicht der Verwaltung sollte bereits eine geringfügige Einkürzung des Parkstands um ca. 60 cm zu einer Verbesserung der Situation beitragen und der Eingriff in den Parkraum wäre in diesem Fall überschaubar. 

Die Entscheidung über den vorliegenden Antrag sollte sodann auch als Grundsatzentscheidung für die Verwaltung dienen um vergleichbaren Anfragen bearbeiten zu können.      

Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. 

Beschlussvorschlag

Der Parkstand vor der Hofzufahrt des Anwesens Aschaffenburger Straße 121 A wird um ca. 60 cm eingekürzt. Um eine Verwechslung des freizuhaltenden Bereichs (Parkverbot) und des zu beparkenden Bereichs zu verhindern, soll der freizuhaltende Bereich markiert werden („X-Markierung“ gem. Ziff. 4.2 der geltenden RMS-2).

In vergleichbar gelagerten Fällen soll bei Vorliegen entsprechender Anträge ebenso verfahren werden.  

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand. 

MGR Eric Zang sagte, dass seiner Meinung nach genug Platz zum Ausparken sei. Es sei nicht Aufgabe der Gemeinde, die öffentlichen Stellplätze so einzuschränken, dass Grundstückseigentümer besser aus ihrer Ausfahrt herausfahren können.

Auch MGR Marius Mann könne das Ganze nicht nachvollziehen. Im gesamten Ortsgebiet gebe es viele solcher Ausfahrten und diese müsste dann auch bei diesen angepasst werden. Es würde somit ein Präzedenzfall geschaffen werden und ein einzelner bevorzugt werden. Deshalb sollte definitiv der Beschlussvorschlag abgelehnt werden.

MGRin Elke Brandl sprach sich zusätzlich auch gegen eine Zick-Zack-Linie vor dem Grundstück aus. Sollte dies bewilligt werden, könnten viele Eigentümer eine Zick-Zack-Linie vor ihrem Grundstück beanspruchen. 

MGR Eric Zang ergänzte, dass dem Eigentümer der Aschaffenburger Straße 145 eine Zick-Zack-Linie auf Kosten der Gemeinde abgelehnt wurde. Somit müsste es in diesem Fall auch abgelehnt werden.

Herr Knobloch sagte, dass über den Antrag bzw. dessen Umsetzung diskutiert werden könne. Grundsätzlich sei er aber auch für eine Ablehnung um einen Präzedenzfall zu vermeiden.

Auch MGR Herbert Rettinger sprach sich gegen eine Umsetzung des Antrages aus. Des Weiteren sagte er, dass in der Aschaffenburger Straße die Unterscheidung zwischen Parken und nicht Parken aufgrund des fast gleichen Pflasters schwierig sei. 

Herr Knobloch äußerte, dass das verlegte Pflaster tatsächlich nicht ideal bzw. zweckmäßig sei. Diesbezüglich gab es allerdings noch keine größeren Beschwerden bei der Verwaltung.

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Der Parkstand vor der Hofzufahrt des Anwesens Aschaffenburger Straße 121 A wird um ca. 60 cm eingekürzt. Um eine Verwechslung des freizuhaltenden Bereichs (Parkverbot) und des zu beparkenden Bereichs zu verhindern, soll der freizuhaltende Bereich markiert werden („X-Markierung“ gem. Ziff. 4.2 der geltenden RMS-2).

In vergleichbar gelagerten Fällen soll bei Vorliegen entsprechender Anträge ebenso verfahren werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 09.01.2025 14:23 Uhr