Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 17.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.06.2024 ö beschließend 3.1

Sachdarstellung

Gemäß Art. 58 BayBO kann die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, genehmigungsfrei gestellt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 und 2, § 12 BauGB) liegt und die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften (Art. 81 Abs. 1 BayBO) sowie des Art. 58 BayBO gewahrt sind. 

Folgende Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden bei der Marktgemeinde Goldbach eingereicht und abschließend bearbeitet:

  • Nutzungsänderung Büro- und Geschäftsgebäude;
    Am Sägewerk 10, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 3300/4

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Es bedarf keiner Beschlussfassung. 

Datenstand vom 17.07.2024 08:25 Uhr