Bauantrag: Nutzungsänderung Wohnraum zu Büro, Dr.-Leißner-Str. 1, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 17.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.06.2024 ö beschließend 3.2

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist demnach gem. § 34 BauGB zu bewerten.

Geplant ist die Nutzungsänderung von Wohnraum zu Büro. 

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den Festlegungen des Flächennutzungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO zugeordnet werden. 

Das Vorhaben verursacht keine Änderung der GRZ und GFZ. 

Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach ist für die Nutzung als Bürofläche 1 Stellplatz nachzuweisen.
Der bestehenden Wohneinheit wird ebenfalls 1 Stellplatz zugeordnet. 
Insgesamt sind 2 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten. 

Der Bauherr weist 2 Stellplätze auf dem Grundstück nach. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§ 34 BauGB

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.

MGR Oliver Binz erkundigt sich nach der tatsächlichen Verfügbarkeit der Garage als Stellfläche.

Frau Becker entgegnet, dass die Garage vorhanden und anfahrbar sei. Eine derzeitige sowie zukünftige Nutzung könne im Rahmen des Bauantragsverfahrens nicht geprüft werden.  

Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2024 08:25 Uhr