Bauantrag: Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen, Eisertstraße 1, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 6617/5


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 17.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.06.2024 ö beschließend 3.3

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Bobenhäuser-Ningesberg-Hilpernstein“.

Geplant ist der Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen.

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO zugeordnet werden.

Der Bebauungsplan „Bobenhäuser-Ningesberg-Hilpernstein“ setzt eine GRZ von 0,40 und eine GFZ von 1,20 fest. Die zulässige Grundfläche darf gem. § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,60.

Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,28, eine GRZ 2 von 0,52 und eine GFZ von 0,57 auf.

Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach sind für dieses Vorhaben 2 Stellplätze vorzuweisen. 

Der Bauherr weist 5 Stellplätze auf dem o. g. Grundstück nach. 

Für dieses Bauvorhaben beantragt der Bauherr folgenden Abweichungsantrag:

Abweichung vom Art. 31 BayBO „Rettungswege“ für den zweiten baulichen Rettungsweg aus dem Dachgeschoss.

Die Prüfung dieses Abweichungsantrages obliegt dem Landratsamt Aschaffenburg. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§ 30 BauGB

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Anschließend folgt die Beschlussfassung

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2024 08:25 Uhr