Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus, Lorenz-Heim-Str. 57, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 2455/35 u. 2455/8
Daten angezeigt aus Sitzung: 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 05.08.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss | 05.08.2024 | ö | beschließend | 3.1 |
Sachdarstellung
Die beantragte Befreiung berührt nicht die Grundzüge der Bauleitplanung, ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Des Weiteren wurde angeführt, dass aufgrund der Verschmelzung der Flurstücke die Festsetzung der zwingenden Grenzbebauung bei Doppelhäusern entfällt.
Nach telefonischer Auskunft des Grundbuchamtes an den Bauherren vom 30.07.2024, wurde die Verschmelzung am 03.07.2024 vollzogen.
Die städtebaulichen Anforderungen des Bebauungsplans sind gewahrt.
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
§ 31 Abs. 2 BauGB
Diskussionsverlauf
Anschließend folgt die Beschlussfassung.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0