Städtebauförderung: Bedarfsmitteilung 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 05.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 05.08.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Im Rahmen der Städtebauförderung ist jährlich die entsprechende Bedarfsmitteilung (Mittelanmeldung) für das folgende Haushaltsjahr aufzustellen.
Die Bedarfsmitteilung ist der Regierung von Unterfranken sowie dem örtlichen Landratsamt vorzulegen. 

Die Bedarfsmitteilung soll verdeutlichen, welche Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ / Zusatzprogramm „Innen statt Außen“ im kommenden Jahr beantragt und ggf. bewilligt werden sollen.

Der Entwurf der Bedarfsmitteilung 2025 wurde der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen für 2025 zu berücksichtigen:

-        Fortschreibung Rahmenplan „Rathausquartier/ Keltereiviertel“; als Grundlage soll dabei die Machbarkeitsstudie zum Rathausplatz / Altes FFW Haus dienen; MGR Beschluss vom 12.04.2024
-        Fortschreibung ISEK und VU
-        Kommunales Förderprogramm 2025 - 2026
-        Stadtumbaumanagement 2025 - 2026
-        Sanierungsberatung 2025 - 2026

Beschlussvorschlag

Die Bedarfsmitteilung 2025 wird in der vorliegenden Fassung vom 17.07.2024 festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung 2025 der Regierung von Unterfranken sowie dem Landratsamt Aschaffenburg vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Städtebauförderungsrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt. 
Sie informiert, dass sich die Förderung in Kombination mit dem Projekt „Innen statt Außen“ auf bis zu 90 % erhöht hat. 
Sie erläutert die für das Haushaltsjahr 2025 in den Haushaltsplan eingestellten Fördermittel. 

MGR Heinrich Schwind erkundigt sich, ob der vor dem MGH geplante Trinkwasserbrunnen in dieses Förderprogramm aufgenommen werden könne.

Herr Brückner verneint dies. Die Kosten des Trinkwasserbrunnens fallen unter die Bagatellgrenze. 

Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Die Bedarfsmitteilung 2025 wird in der vorliegenden Fassung vom 17.07.2024 festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung 2025 der Regierung von Unterfranken sowie dem Landratsamt Aschaffenburg vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2024 09:38 Uhr