Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 3.1

Sachdarstellung

Sachdarstellung:
Gemäß Art. 58 BayBO kann die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, genehmigungsfrei gestellt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 und 2, § 12 BauGB) liegt und die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften (Art. 81 Abs. 1 BayBO) sowie des Art. 58 BayBO gewahrt sind. 

Folgende Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden bei der Marktgemeinde Goldbach eingereicht und abschließend bearbeitet:

  • Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Stellplätzen;
    Emanuel-Krebs-Str. 19, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 2455/38

  • Neubau Einfamilienhaus mit Carport;
    Lorenz-Heim-Straße 58, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 2455/15

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Es bedarf keiner Beschlussfassung. 

Datenstand vom 31.10.2024 11:28 Uhr