Bauantrag: Umbau der Spitzgauben durch Errichtung Zwerchgiebel u. Gaube m. Flachdach, Aufdach-/ Außenwanddämmung, Am Geisberg 57 b, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 6500/235


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 16.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 3.3

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Mattes-Geisberg-Altmutterweg“.

Geplant ist der Umbau der Spitzgauben durch die Errichtung eines Zwerchgiebels und einer Gaube mit Flachdach sowie die Aufdach-/ Außenwanddämmung.

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO zugeordnet werden.

Der Bebauungsplan „Mattes-Geisberg-Altmutterweg“ setzt eine GRZ von 0,40 und eine GFZ von 1,20 fest. Die zulässige Grundfläche darf gem. § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,60.

Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,25, eine GRZ 2 von 0,51 und eine GFZ von 0,70 auf.

Für dieses Bauvorhaben sind keine weiteren Stellplätze nachzuweisen.

Die Bauherren beantragen folgende Befreiung von o. g. rechtsverbindlichem Bebauungsplan:

  1. Breite der Gaube ca. 2,80 m statt max. 1/3 der Trauflänge

Diesen Antrag begründen die Bauherren wie folgt:

  1. Die Breite der Gaube von 2,80 m ist größer als 1/3 der Trauflänge, jedoch kleiner als die bisherige Breite der Spitzgaube von 3,60 m und fügt sich in das Gesamtbild der Dachfläche ein. 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

  1. Die Überschreitung der Festsetzung „Gaubenlänge insgesamt höchstens 1/3 der Trauflänge“ wird befürwortet. Die Errichtung eines Giebels ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro aufgrund der Leitungsstruktur der Entwässerung nicht umsetzbar. Die Breite der Gaube orientiert sich an der Größe des an der gegenüberliegenden Gebäudeseite befindlichen Zwerchgiebels. In neueren bzw. zukünftigen Bebauungsplänen erfolgt die Festsetzung „Gaubenlänge ½ der Gebäudelänge“. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Befreiung wird befürwortet. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Bebauungsplan „Mattes-Geisberg-Altmutterweg“
§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende und Frau Becker geben den Sachverhalt bekannt.
Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Befreiung wird befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.10.2024 11:28 Uhr