Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 21.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 21.10.2024 ö beschließend 3.1

Sachdarstellung

Gemäß Art. 58 BayBO kann die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, genehmigungsfrei gestellt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 und 2, § 12 BauGB) liegt und die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften (Art. 81 Abs. 1 BayBO) sowie des Art. 58 BayBO gewahrt sind. 

Folgende Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden bei der Marktgemeinde Goldbach eingereicht und abschließend bearbeitet:

  • Nutzungsänderung von Reparaturwerkstatt zu Praxis für Physiotherapie;
    Aschaffenburger Str. 21a, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 5930

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Es bedarf keiner Beschlussfassung. 

Datenstand vom 20.11.2024 16:20 Uhr