Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 18.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 55. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 18.11.2024 ö beschließend 3.1

Sachdarstellung

Gemäß Art. 58 BayBO kann die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, genehmigungsfrei gestellt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 und 2, § 12 BauGB) liegt und die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften (Art. 81 Abs. 1 BayBO) sowie des Art. 58 BayBO gewahrt sind. 

Folgende Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden bei der Marktgemeinde Goldbach eingereicht und abschließend bearbeitet:

  • Herstellung einer Einliegerwohnung;
    Sätzweg 15, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 1455/9 u. 1455/10

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gab das Vorhaben im Rahmen der Genehmigungsfreistellung bekannt. Eine Beschlussfassung war nicht notwendig. 

Datenstand vom 19.12.2024 16:09 Uhr