Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Anschlussförderung der Quartierskonzepte aus dem Programm "Selbstbestimmt Leben im Alter"
Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales, 02.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Das StMAS hat eine Neufassung der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ erlassen. Die Neufassung ist zum 1. Juni 2024 in Kraft getreten und beinhaltet eine wesentliche Änderung zur Förderung seniorengerechter Quartierskonzepte:
Finanz- und strukturschwache Gemeinden haben künftig die Möglichkeit, nach Ablauf der vierjährigen Anschubfinanzierung eine Anschlussförderung zu beantragen.
Die Anschlussförderung beträgt bis zu 20.000 Euro pro Jahr und kann (jährlich) beantragt werden, solange die Zuwendungsvoraussetzungen fortbestehen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Antragsberechtigt sind sowohl neue Projekte, als auch bereits im Rahmen der SeLA geförderte Quartierskonzepte, die sich zum 1. Januar 2024 noch in der Förderphase befanden und die in einer finanzschwachen Gemeinde umgesetzt werden.
Als finanzschwach gilt eine Gemeinde dann, wenn:
- die durchschnittliche Finanzkraft je Einwohner nach den aktuellsten veröffentlichten Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik unter dem Landesdurchschnitt der jeweiligen Gemeindegrößenklasse UND
sie im Raum mit besonderem Handlungsbedarf gemäß der jeweils geltenden Fassung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) liegt,
ODER
- sie Empfängerin von Stabilisierungshilfen gemäß Art. 11 BayFAG ist.
Nach derzeitigem Stand erfüllt der Markt Goldbach die o.g. Kriterien.
Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung vor, die neue Anschlussförderung zu beantragen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Das Projekt „Erstellung eines Quartierskonzeptes und Aufbau eines Quartiersmanagements für den Markt Goldbach“ soll über den 4-jährigen Projektzeitraum (01.07.2021 – 30.06.2025) hinaus fortgesetzt werden.
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das im Rahmen der SeLA-Richtlinie geförderte Quartierskonzept, im 1. Quartal 2025 eine Anschlussförderung zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Frau Rußmann erläuterte den Sachverhalt. Sie hob hervor, wie wichtig die Unterstützung durch das Programm für die Kommunen ist.
Frau Rußmann lobte zudem die engagierte Arbeit der Quartiersmanagerin, die maßgeblich zur Umsetzung des Quartierskonzepts beigetragen hat. Ihre Tätigkeit sei von großer Bedeutung für die Integration älterer Menschen in die Gemeinschaft und für die Schaffung eines lebenswerten Umfelds.
Danach erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Das Projekt „Erstellung eines Quartierskonzeptes und Aufbau eines Quartiersmanagements für den Markt Goldbach“ soll über den 4-jährigen Projektzeitraum (01.07.2021 – 30.06.2025) hinaus fortgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das im Rahmen der SeLA-Richtlinie geförderte Quartierskonzept, im 1. Quartal 2025 eine Anschlussförderung zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2024 16:01 Uhr