Zuschussantrag der KjG Unterafferbach für Zeltlager 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales, 02.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö beschließend 7

Sachdarstellung

Mit Schreiben vom 13.09.2024 stellte die Katholische junge Gemeinde (KjG) Unterafferbach einen Antrag auf Bezuschussung des Jugendzeltlagers in Mömlingen 2024.

Nach § 18 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 18 Förderung von Jugendfreizeiten
  1. Durch die Förderung von Jugendfreizeiten sollen die örtlichen Vereine gestärkt und motiviert werden, spezielle Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
  2. Voraussetzung ist die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Zeltlagern oder ähnlichen Veranstaltungen (z. B. Firm-, Ministranten-Wochenenden) von Sportvereinen, kirchlichen Organisationen wie KJG mit einer Mindestdauer von 3 Tagen und einer Höchstdauer von 10 Tagen. Die Kinder und Jugendlichen müssen mit Hauptwohnsitz in Goldbach gemeldet sein.
  3. Die Zuschusshöhe beträgt für Goldbacher Kinder/Jugendliche zwischen 6-26 Jahre 3,50 € je Teilnehmer und Tag. Pro angefangene 6 Teilnehmer wird ein Betreuer mit 3,50€/Tag bezuschusst. Der An- und Abreisetag gilt jeweils als ein Tag. Die Altersbeschränkung gilt nicht für Betreuer und Menschen mit Behinderung. Teilnehmer mit Behinderung werden mit 5,00 € bezuschusst; bei Mehraufwendungen entscheidet der Marktgemeinderat auf besonderen Antrag. Für jeden Teilnehmer mit Behinderung ist die Bezuschussung eines Betreuers möglich.
  4. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der Maßnahme gestellt sein. Dabei ist auch eine von den Teilnehmern eigenhändig unterschriebene Teilnehmerliste und ein Kurzbericht über die Maßnahme vorzulegen.


Laut Antrag haben am Jugendzeltlager in Mömlingen zwischen dem 11.08. und dem 17.08.2024 insgesamt 72 Kinder/Jugendliche und 12 Betreuer teilgenommen.

Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:

72 Kinder/Jugendliche
3,50 € x 7 Tage
1.764,00 €
12 Betreuer
3,50 € x 7 Tage
   294,00 €
Gesamt

2.058,00 €

Beschlussvorschlag

Der KjG Unterafferbach wird ein Zuschuss in Höhe von 2.058,00 € gewährt.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Buchst. D § 18 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.

Diskussionsverlauf

Frau Rußmann stellte den Sachverhalt vor. Danach erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der KjG Unterafferbach wird ein Zuschuss in Höhe von 2.058,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2024 16:01 Uhr