Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales, 02.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 05.03.2024 stellte der AC Bavaria Goldbach 1902 e. V. einen Antrag auf Grund- und Übungsleiterförderung, sowie einen Zuschuss zur Teilnahme/Erringung von Meisterschaften 2024.
1. Grundförderung 2024
Nach § 5 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 5 Grundförderung
- Die Grundförderung soll sicherstellen, dass möglichst alle förderungsberechtigten Vereine und Organisationen, insbesondere aber Vereine mit geringer Mitgliederzahl, die keine zweckgebundenen Zuschussmittel erhalten können, in ihrer allgemeinen Vereinsarbeit durch eine finanzielle Zuwendung ohne besondere Zweckbindung gefördert und unterstützt werden.
- Jeder förderungsberechtigte Verein bzw. jede förderberechtigte Organisation erhält auf Antrag als jährliche Grundförderung für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 5,50 € für Jugendliche bis 26 Jahre; 1,10 € für Erwachsene ab 27 Jahre; mind. aber 100,00 €.
- Die Antragstellung der Grundförderung hat bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.
- Grundlage dieser Förderung ist u. a. der jeweilige Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Aschaffenburg über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr (Stand 31.01. des Jahres). Ansonsten hat eine entsprechende Meldung von Seiten des jeweiligen Vereins bzw. Organisation zu erfolgen. Die Grundförderung gem. § 5 gilt auch für die Jugendarbeit.
Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der AC Bavaria Goldbach über 121 Jugendliche bis 26 Jahre sowie über 185 Mitglieder ab 27 Jahren.
Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:
Jugendliche bis 26 Jahre
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121 x 5,50 € =
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665,50 €
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Erwachsene ab 27 Jahre
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185 x 1,10 € =
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203,50 €
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Grundförderung 2024
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869,00 €
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2.) Übungsleiterförderung 2024
Nach § 13 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 13 Förderung für staatlich anerkannte Übungsleiter
- Der Markt Goldbach gewährt allen förderungsberechtigten Vereinen und Organisationen einen Zuschuss zu den Kosten für staatlich anerkannte Übungsleiter mit Lizenz einen Zuschuss.
- Die Förderzusage erfolgt nach der Anerkennung der Lizenz durch das Landratsamt Aschaffenburg nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr.
- Die Höhe der Förderung beträgt:
- pauschal 400,00 € pro Übungsleiterlizenz oder
- je Übungsstunde 2,00 €, max. für 250 Übungsstunden.
- Zuschussanträge für ein Kalenderjahr sind bis zum 30.06.des Folgejahres einzureichen.
Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der AC Bavaria Goldbach über 3 Übungsleiterlizenzen.
Es ist somit eine Förderung in Höhe von 1.200,00 € (= 3 Übungsleiterlizenzen x
400,00 €) möglich.
3.) Teilnahme von jugendlichen Sportlern an Meisterschaften
Nach § 15 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 15 Teilnahme von jugendlichen Sportlern, Künstlern und Musikern an Einzel- bzw. Mannschaftsmeisterschaften
- Förderfähig sind die Teilnahmen von Sportlern, Künstlern und Musikern an Einzel- bzw. Mannschaftsmeisterschaften ab Landesebene und Wettbewerben im Ausland ohne Mindestdauer; hierunter fallen u. a. nicht: Ranglisten-Wettbewerbe, sowie sonstige Turniere und Wettbewerbe
- Die Zuschusshöhe beträgt für Goldbacher Kinder/Jugendliche bis 26 Jahre 3,50 € je Teilnehmer und Tag. Pro angefangene 6 Teilnehmer wird ein Betreuer mit 3,50 €/Tag bezuschusst. Der An- und Abreisetag gilt jeweils als ein Tag.
- Die Antragstellung für Teilnehmer an o. g. Meisterschaften/Wettbewerben muss spätestens bis zum Ablauf von 2 Monaten nach der Maßnahme gestellt sein.
Laut Antrag und Ergebnisübersicht nahm der AC Bavaria Goldbach an der Landesmeisterschaft am 25.02.2024 in Arheilgen teil und es wäre somit folgende Zuschussgewährung möglich:
Landesmeisterschaft am 25.02.2024 in Arheilgen
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4 Teilnehmer
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x 3,50 € x 1 Tag
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14,00 €
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Landesmeisterschaft am 25.02.204 in Arheilgen
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1 Betreuer
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x 3,50 € x 1 Tag
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3,50 €
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Gesamt
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17,50 €
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4. Erringung von Meisterschaften
Nach § 16 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 16 Erringung von Meisterschaften
- Förderfähig sind folgende sportliche, kulturelle oder wissenschaftliche Leistungen Goldbacher Bürger
Bezirksentscheide:
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Schüler (bis 13 J.)
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Jugendliche (14 – 26 J.)
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1. Platz
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20,00 €
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25,00 €
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2. Platz
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-
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-
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3. Platz
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-
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-
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Landesentscheide:
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Schüler (bis 13 J.)
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Jugendliche (14 – 26 J.)
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1. Platz
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35,00 €
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50,00 €
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2. Platz
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25,00 €
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40,00 €
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3. Platz
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20,00 €
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25,00 €
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Bundesentscheide:
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Schüler (bis 13 J.)
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Jugendliche (14 – 26 J.)
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1. Platz
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50,00 €
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65,00 €
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2. Platz
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40,00 €
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50,00 €
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3. Platz
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25,00 €
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35,00 €
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Internationale Ebene:
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Schüler (bis 13 J.)
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Jugendliche (14 – 26 J.)
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1. Platz
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75,00 €
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100,00 €
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2. Platz
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60,00 €
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75,00 €
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3. Platz
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40,00 €
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50,00 €
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- Die Beantragung der Prämie erfolgt durch den Verein oder den Platzierten selbst.
- Die Antragstellung für Teilnehmer an o. g. Meisterschaften/Wettbewerben muss spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der Maßnahme gestellt sein.
Folgendes Mitglied des AC Bavaria Goldbach wurde 2. Landesmeister am 25.02.2024 in Arheilgen und könnte folgende Prämie erhalten:
Vincent Göldner, 11 Jahre
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Freistil U12, 31 kg
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25,00 €
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Die Prämie in Höhe von 25,00 € würde am Sonntag, 5. Januar 2025 am Neujahrsempfang in Goldbach an Vincent Göldner und/oder Trainer in bar übergeben werden.
Gesamtzuschuss:
1.) Grundförderung 2024
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869,00 €
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2.) Übungsleiterförderung 2024
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1.200,00 €
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3.) Teilnahme an Meisterschaften
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17,50 €
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4.) Erringung von Meisterschaften
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25,00 €
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Gesamt
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2.111,50 €
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Beschlussvorschlag
Der AC Bavaria Goldbach 1902 e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 2.111,50 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Buchstabe B § 5, Buchstabe C § 13, 15 und 16 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte die Beschlussvorlage vor und bat um Beschlussfassung.
Beschluss
Der AC Bavaria Goldbach 1902 e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 2.111,50 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2024 16:01 Uhr