Bauantrag: Erweiterung der ALDI-Filiale, Erlengrund 3, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 3274
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 17.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Sägewerk-Erlengrund 1. Änderung“.
Geplant ist die Erweiterung der ALDI-Filiale.
Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einem Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO zugeordnet werden.
Der Bebauungsplan „Sägewerk-Erlengrund 1. Änderung“ setzt eine GRZ von 0,70 und eine GFZ von 1,80 fest. Die zulässige Grundfläche darf gem. § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,80.
Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,24, eine GRZ 2 von 0,79 und eine GFZ von 0,24 auf.
Für dieses Bauvorhaben sind 10 zusätzliche Stellplätze bzw. insgesamt 57 Stellplätze nachzuweisen.
Der Bauherr weißt 131 Stellplätze auf dem Grundstück nach.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Bebauungsplan Sägewerk-Erlengrund 1. Änderung
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
MGRin Cindy Reißing merkt an, dass im Bereich der Parkflächen eine Fällung der dortigen Bäume vorgenommen wurde.
MGRin Katja Bieber bittet um Prüfung des Grünordnungsplans sowie ggf. Weiterleitung des Sachverhalts an die Bauaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg.
Anschließend folgt die Beschlussfassung.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 13:58 Uhr