Bauantrag: Nutzungsänderung zu einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung, Dammer Weg 47, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 5656
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 17.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Südlich des Dammer Weges“.
Geplant ist die Nutzungsänderung zu einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung.
Das Nutzungskonzept sieht die Betreuung und Förderung von Grundschulkindern außerhalb der Unterrichtszeiten vor. Die maximale Kapazität umfasst 75 Kinder bei einer Gruppenstärke von ca. 25 Kindern. Zur Betreuung sind ca. 10 pädagogische Fachkräfte vorgesehen.
Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einem Gewerbegebiet, § 8 BauNVO zugeordnet werden.
Der Bebauungsplan „Südlich des Dammer Weges“ setzt eine GRZ von 0,80 fest.
Auf die Festsetzung einer GFZ wird verzichtet.
Das Vorhaben weist eine unveränderte GRZ 1 von 0,26 sowie GRZ 2 von 0,80 auf.
Für dieses Bauvorhaben sind 3 Stellplätze vorzuhalten.
Aus vorherigen Nutzungen befinden sich bereits 14 Stellplätze auf diesem Grundstück.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Bebauungsplan Südlich des Dammer Weges
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Anschließend folgt die Beschlussfassung.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 13:58 Uhr