Feuerwehrhaus Goldbach: Vorstellung und ggf. Billigung der Entwurfsplanung samt Kostenberechnung für die Erneuerung des Heizungssystems


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 17.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.02.2025 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.11.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Variante 2 zur Installation einer PV-Anlage auf dem Carport sowie den Austausch eines Gaskessels durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Auf Grundlage des vorliegenden Konzepts wird die Verwaltung ermächtigt einen Fachplaner zu beauftragen, um die weitere Planung fortzuführen.
Die Verpachtung der Dachfläche an ein Privatunternehmen, mit der Empfehlung zur Realisierung einer PV-Anlage, wird befürwortet. Die erste Anfrage erfolgt gegenüber der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG.

Im Weiteren wurden zur dieser Thematik folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Beschluss vom 23.11.2023; Billigung Heizungskonzept 

Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Variante 2 zur Installation einer PV-Anlage auf dem Carport sowie den Austausch eines Gaskessels durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Auf Grundlage des vorliegenden Konzepts wird die Verwaltung ermächtigt einen Fachplaner zu beauftragen, um die weitere Planung fortzuführen.
Die Verpachtung der Dachfläche an ein Privatunternehmen, mit der Empfehlung zur Realisierung einer PV-Anlage, wird befürwortet. 
Die erste Anfrage erfolgt gegenüber der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG.

Die entsprechende Präsentation aus der Sitzung vom 23.11.2023 wurde der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

  1. Beschluss vom 15.07.2024; Vergabe Ingenieurleistung zur Erneuerung des Heizungssystems

Der Bau- und Umweltausschuss billigt auf Basis der Variante 2 zur Erneuerung des Heizungssystems die Vergabe der Ingenieurleistung „Technische Ausrüstung“ an das Ingenieurbüro Sommer + Staab aus Goldbach zu den genannten Parametern.

Die Planungsleistung wurde vergeben. Die Entwurfsplanung samt Kostenberechnung soll im Rahmen der heutigen Sitzung vorgestellt werden. 

  1. Beschluss vom 05.08.2024; Vergabe PV- Dach zur Realisierung der PV Anlage:

Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 4087, Jahnstraße 6 -10 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. PVDach aus Rottenburg zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 76.135,40 €. Die Fundamente sollen durch den Bauhof hergestellt werden. 

Die Vergabe des Auftrags ist erfolgt. Die Arbeiten sollen ab März/April 2025 ausgeführt werden.

  1. Das E- Werk erklärte, dass kein Interesse an der Pacht zur Errichtung einer PV Anlage auf dem FFW Haus besteht. Die Fläche wurde im weiteren Verfahren einem örtlichen Dienstleister angeboten. Dieser nahm das Angebot an und wird zeitnah eine PV Anlage zur Volleinspeisung realisieren.

Im Weiteren Verfahren der Planung, wurde durch das Büro Sommer & Staab für das komplette Gebäude die Heizlast neu berechnet und eine Wärmebilanz erstellt. Die aktuelle Heizlast wurde für eine Norm-Außentemperatur von - 10,6°C und eine Soll-Raumtemperatur von durchschnittlich 20°C (Lager und Fahrzeughallen 18°C, Waschräume/Duschen 24°C) berechnet. Diese Schritte dienten als Grundlage zur Fortschreibung der beschlossenen Variante/ Planung. 

Die Ergebnisse stellen sich dem Grunde nach wie folgt dar:

Heizlast
57 kW, mit Aufheizleistung 113 kW
Lüftungsanlage
19 kW
Schlauchtrocknung
Stillgelegt
Warmwassererwärmung
Keine Berücksichtigung
Erforderliche Erzeugerleistung
76 kW

Entgegen der bisherigen Annahme, kann die Wärmepumpe bei tiefster Außentemperatur nicht das Manko von ca. 16 kW in Verbindung mit dem bestehenden 60 kW Gaskessel; Erhalt angedacht, abdecken. Dies wäre nur möglich, wenn das komplette Gebäude einschließlich der Lüftungsanlage dem heutigen energetischen Standard entsprechen würde. Da aber auch noch Hochtemperaturverbraucher vorhanden sind, die 70°C Vorlauftemperatur benötigten, kann die vorgesehene Wärmepumpe dies nicht erbringen. Nach Rücksprache mit der Feuerwehr, würden bereits jetzt schon bei einer Außentemperatur von -4°C die Flure nicht mehr richtig warm und ein Manko spürbar. Auch muss die Lüftungsanlage immer betrieben werden, auch bei -11°C.
 
Im Zuge dessen wird vorgeschlagen, beide alten Gaskessel zu entfernen und dafür einen neuen Kessel mit 76 kW Heizleistung einzubauen. Dies stellt nach hiesiger Ansicht, die kostengünstigste Variante sowie auch im Betrieb eine sichere und effiziente Lösung dar. Die Wärmepumpe ist üblicher Weise als Grundlastdeckung in Übergangszeiten ab einer Außentemperatur wärmer als +3°C vorgesehen. Sollte die Wärmepumpe jedoch auch die Spitzenlast übernehmen, so wären zwei gleichgroße Maschinen in Hochtemperaturausführung erforderlich. Dies bedeutet, dass sich die Kosten verdoppeln und der Wirkungsgrad/Effizienz der Wärmepumpe wäre schlechter. Dennoch stellt auch dies eine technisch umsetzbare Lösung dar.

Der seitens der Verwaltung vorgesehene Zeitplan stellt sich wie folgt dar:
  • Vorstellung Entwurfsplanung mit Kostenberechnung im BUA, 17.02.2025
  • Einreichung Förderantrag, März 2025
  • Start Ausschreibung, April 2025
  • Vergabe Mai 2025
  • Umbau im Sommer 2025 mit Abschluss im Herbst 2025

Das Büro Sommer & Staab aus Goldbach wird im Rahmen der heutigen Sitzung die Entwurfsplanung samt Kostenberechnung für die fortgeschriebene Variante 2, Austausch beider Gaskessel und Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gepaart mit einem neuen Gaskessel, vorstellen.

Beschlussvorschlag

Alternative 1:
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die vorgestellte Entwurfsplanung samt Kostenberechnung in der Fassung vom 15.01.2025 und trägt den präsentierten Zeitplan mit. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis den Förderantrag vorzubereiten und einzureichen.

Alternative 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Ausarbeitung einer alternativen Planung zum Austausch beider Gaskessel in Verbindung mit einem Konzept zur Übernahme der Wärmeversorgung durch zwei Wärmepumpen in Hochtemperaturausführung. Die Ergebnisse sollen ein einer künftigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses präsentiert werden.  

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt und begrüßt Herrn Sommer vom Planungsbüro Sommer und Staab. 

Herr Sommer berichtet, dass seine Planung auf die Vorprüfung des Büro BfT aufbaue. 
Die derzeitige Heizung bestehe aus zwei Heizkesseln, wovon einer defekt und auszutauschen sei. Der zweite Kessel sei vor einiger Zeit umfassend repariert worden.

Wie im Sachverhalt erläutert, sei entgegen der bisherigen Annahme des Erhalts des instandgesetzten Kessels, der Austausch beider Kessel notwendig. Dagegen solle ein neuer Kessel mit einer Leistung von 76 kW eingebaut werden. Dieser sei zur Abdeckung der Spitzenlast notwendig. Die Grundlast werde durch die geplante Wärmepumpe abgedeckt. 

Der Austausch beider Kessel führe zu Mehrkosten in Höhe von ca. 15.000 €. 

Der vollständige Betrieb durch die Heizungsmöglichkeit einer Luftwärmepumpe wäre technisch umsetzbar. Dies setze jedoch den Einbau von zwei gleichgroßen Maschinen mit Hochtemperaturausführung voraus. Es sei mit erheblichen Mehrkosten von voraussichtlich mind. 50.000 € zu kalkulieren, zudem weise diese Möglichkeit einen geringeren Wirkungsgrad auf. 

Die gesetzliche Grenze zur Verwendung von 65 % erneuerbaren Energien werde durch den Einsatz der Luft-Wärmepumpe garantiert. 

MGR Heinrich Schwind fragt, wie häufig im Jahr eine Spitzentemperatur von – 11 Grad erreicht werde. 

Herr Sommer informiert, dass diese Temperaturen laut Statistik an ca. 3 Tagen auftreten. Es sei jedoch unabhängig der Häufigkeit vorgegeben, Heizungssysteme vorzuhalten, welche zur Abdeckung dieser Spitzentemperaturen fähig seien. 
Derzeit liege der Strompreis bei ca. 30 ct/ kWh, Gas dagegen bei ca. 9 – 10 ct/ kWh. 
Die Zuschaltung der Gasheizung werde ab einer Außentemperatur von 5 Grad benötigt. 

MGR Heinrich Schwind entgegnet, dass der Gaspreis aktuell günstiger sei als Strom. Auf die Zukunft gesehen steige der Gaspreis aufgrund der Verfügbarkeit sowie der CO2-Abgabe. 

Herr Sommer stimmt dieser Aussage grundsätzlich zu. Im Rahmen eines Neubaus sei selbstverständlich, dass kein Gas benötigt werde. 
Bei diesem Bestandsgebäude sei der Einbau des Gaskessels für Spitzenlasten jedoch notwendig. Andernfalls sei eine so große Wärmepumpe einzubauen, welche bei Temperaturen über 5 Grad in diesem Umfang nicht benötigt werde. Im Winter dagegen würde ausschließlich mit Strom geheizt werden, was zu erheblichen Kosten führe. 

Die technische Ausstattung sowie den Standort der Wärmepumpe erläutert Herr Sommer anhand beigefügter Planung. 

MGR Oliver Binz erkundigt sich, weshalb die Wärmepumpe in Richtung der Straße und demnach der Anwohner, statt in den Hof der Feuerwehr ausgerichtet sei. 

Herr Sommer antwortet, dass in der Regel aufgrund des Verkehrslärms sowie der Immissionen in Richtung Straße geplant werde. Im vorliegenden Fall sei auch eine Aufstellung in Richtung des Feuerwehrhofes denkbar. 

Die Vorsitzende möchte diese Entscheidung der Feuerwehr Goldbach überlassen. 

Herr Sommer fasst zusammen, dass die Kostenschätzung inkl. des neu geplanten Heizkessels, lediglich ca. 2.300 € über der Kostenschätzung des Energieberaters liege. 

Die Vorsitzende merkt an, dass ein Großteil des benötigten Stroms durch die 30 kW-PV-Anlage auf dem Carport sowie die 30 kW-Anlage auf dem Dach der Fahrzeughalle erzeugt werde. 
Bei der Rechnung unberücksichtigt, jedoch nicht vollständig unbeachtet ist die 40 kW-PV-Anlage auf dem Hauptgebäude des Feuerwehrhauses, von welcher der Markt Goldbach bei Bedarf Strom über das mit dem Betreiber vereinbarte Strompreismodell beziehen könne. 

Herr Simon Sauer informiert, dass eine KfW-Förderung in Höhe von ca. 30 % für den Einbau der Wärmepumpe beantragt werden könne.

MGRin Katja Bieber bittet um Prüfung des zusätzlichen Erhalts des Effizienzbonus in Höhe von 5%. 

Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Alternative 1:
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die vorgestellte Entwurfsplanung samt Kostenberechnung in der Fassung vom 15.01.2025 und trägt den präsentierten Zeitplan mit. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis den Förderantrag vorzubereiten und einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2025 09:06 Uhr