Mit Schreiben vom 12.12.2024 stellte das Partnerschaftskomitee einen Zuschussantrag anlässlich der Fahrt nach Courseulles zum 30-jährigen Jubiläum mit Bürgerinnen und Bürgern vom 04.09.-09.09.2024.
Nach § 25 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 25 Partnerschaft mit der Gemeinde Courseulles sur Mer/Frankreich
- Der Markt Goldbach gewährt Goldbacher Gruppen für Besuche in der Gemeinde
Courseulles und für französische Gegenbesuche im Markt Goldbach Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Die Besuche müssen der Völkerverständigung dienen. Sie sollen zum Verstehen der sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Fragen Frankreichs und Deutschlands allgemein und der Partnerschaftsregionen Calvados/Unterfranken im Besonderen, beitragen. Touristische oder private Reise- und Ferienfahrten werden nicht bezuschusst. Gefördert werden Gruppen bestehend aus Goldbacher Einwohnern und aktiven
Mitgliedschaften in Goldbacher Vereinen. Die Reisedauer soll bei Besuchen und Gegenbesuchen drei Tage nicht unterschreiten.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich:
- für Fahrten von Goldbacher Gruppen nach Courseulles pro Teilnehmer pauschal 38,00 €,
für Personen ab vollendetem 25. Lebensjahr pauschal 28,00 €.
- für Besuche von französischen Gruppen aus der Gemeinde Courseulles erhält der Goldbacher Gastgeber, der Verein oder die gastgebende Gruppe pauschal 18,00 € pro französischem Teilnehmer.
Vorrangig sind andere Förderungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen (z. B. Bezirk, Kreis, Dachverbände, Bay. Jugendring, deutsch-französisches Jugendwerk). Der Zuschuss des Marktes Goldbach wird nur insoweit gewährt als die förderfähigen Ausgaben nicht durch andere Mittel gedeckt sind. Nicht verbrauchte oder nicht bestimmungsgemäß verwendete Fördermittel werden zurückgefordert. Dies gilt nicht für Beträge unter 50,00 €. Teilnehmer mit Anspruch auf Reisekostenvergütung nach öffentlichem Reisekostenrecht werden nicht gefördert.
- Der Zuschuss soll beim Markt Goldbach spätestens zwei Monate vor Reiseantritt angezeigt
werden.
Der Antrag muss nähere Angaben enthalten über:
a) Reisedauer, Programm
b) französische Partner
c) Zahl, Alter und Wohnort der Teilnehmer, Goldbacher Vereinszugehörigkeit
d) Kosten und Finanzierung
e) den verantwortlichen Leiter und Veranstalter
Über die Zuschussgewährung nach diesen Richtlinien entscheidet der Ausschuss für
Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales. Über Maßnahmen zur Förderung der
Partnerschaft, die nicht mit diesen Richtlinien abgedeckt sind, entscheidet der
Marktgemeinderat.
- Dem Markt Goldbach ist möglichst innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Reise ein
Verwendungsnachweis vorzulegen.
Er muss enthalten:
a) Teilnehmerliste mit Altersangabe
b) detaillierte Kostenaufstellung und Nachweis über anderweitige Förderung
c) einen kurzen Erfahrungsbericht
Der Zuschuss wird nach Eingang des vollständigen Verwendungsnachweises vom Markt
Goldbach ausgezahlt. Vorherige Abschlagszahlungen sind möglich.
Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:
Jugendliche bis 25 Jahre
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26 x 38,00 €
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988,00 €
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Erwachsene ab 26 Jahre
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86 x 28,00 €
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2.408,00 €
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Gesamtzuschuss
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3.396,00 €
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