Im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.11.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Variante 2 zur Installation einer PV-Anlage auf dem Carport sowie den Austausch eines Gaskessels durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Auf Grundlage des vorliegenden Konzepts wird die Verwaltung ermächtigt einen Fachplaner zu beauftragen, um die weitere Planung fortzuführen.
Die Verpachtung der Dachfläche an ein Privatunternehmen, mit der Empfehlung zur Realisierung einer PV-Anlage, wird befürwortet. Die erste Anfrage erfolgt gegenüber der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG.
Im Weiteren wurden zur dieser Thematik folgende Beschlüsse gefasst:
- Beschluss vom 23.11.2023; Billigung Heizungskonzept
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Variante 2 zur Installation einer PV-Anlage auf dem Carport sowie den Austausch eines Gaskessels durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Auf Grundlage des vorliegenden Konzepts wird die Verwaltung ermächtigt einen Fachplaner zu beauftragen, um die weitere Planung fortzuführen.
Die Verpachtung der Dachfläche an ein Privatunternehmen, mit der Empfehlung zur Realisierung einer PV-Anlage, wird befürwortet.
Die erste Anfrage erfolgt gegenüber der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG.
Die entsprechende Präsentation aus der Sitzung vom 23.11.2023 wurde der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
- Beschluss vom 15.07.2024; Vergabe Ingenieurleistung zur Erneuerung des Heizungssystems
Der Bau- und Umweltausschuss billigt auf Basis der Variante 2 zur Erneuerung des Heizungssystems die Vergabe der Ingenieurleistung „Technische Ausrüstung“ an das Ingenieurbüro Sommer + Staab aus Goldbach zu den genannten Parametern.
Die Planungsleistung wurde vergeben. Die Entwurfsplanung samt Kostenberechnung soll im Rahmen der heutigen Sitzung vorgestellt werden.
- Beschluss vom 05.08.2024; Vergabe PV- Dach zur Realisierung der PV Anlage:
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 4087, Jahnstraße 6 -10 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. PVDach aus Rottenburg zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 76.135,40 €. Die Fundamente sollen durch den Bauhof hergestellt werden.
Die Vergabe des Auftrags ist erfolgt. Die Arbeiten sollen ab März/April 2025 ausgeführt werden.
- Das E- Werk erklärte, dass kein Interesse an der Pacht zur Errichtung einer PV Anlage auf dem FFW Haus besteht. Die Fläche wurde im weiteren Verfahren einem örtlichen Dienstleister angeboten. Dieser nahm das Angebot an und wird zeitnah eine PV Anlage zur Volleinspeisung realisieren.
Im Weiteren Verfahren der Planung, wurde durch das Büro Sommer & Staab für das komplette Gebäude die Heizlast neu berechnet und eine Wärmebilanz erstellt. Die aktuelle Heizlast wurde für eine Norm-Außentemperatur von - 10,6°C und eine Soll-Raumtemperatur von durchschnittlich 20°C (Lager und Fahrzeughallen 18°C, Waschräume/Duschen 24°C) berechnet. Diese Schritte dienten als Grundlage zur Fortschreibung der beschlossenen Variante/ Planung.
Die Ergebnisse stellen sich dem Grunde nach wie folgt dar:
Heizlast
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57 kW, mit Aufheizleistung 113 kW
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Lüftungsanlage
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19 kW
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Schlauchtrocknung
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Stillgelegt
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Warmwassererwärmung
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Keine Berücksichtigung
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Erforderliche Erzeugerleistung
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76 kW
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Entgegen der bisherigen Annahme, kann die Wärmepumpe bei tiefster Außentemperatur nicht das Manko von ca. 16 kW in Verbindung mit dem bestehenden 60 kW Gaskessel; Erhalt angedacht, abdecken. Dies wäre nur möglich, wenn das komplette Gebäude einschließlich der Lüftungsanlage dem heutigen energetischen Standard entsprechen würde. Da aber auch noch Hochtemperaturverbraucher vorhanden sind, die 70°C Vorlauftemperatur benötigten, kann die vorgesehene Wärmepumpe dies nicht erbringen. Nach Rücksprache mit der Feuerwehr, würden bereits jetzt schon bei einer Außentemperatur von -4°C die Flure nicht mehr richtig warm und ein Manko spürbar. Auch muss die Lüftungsanlage immer betrieben werden, auch bei -11°C.
Im Zuge dessen wird vorgeschlagen, beide alten Gaskessel zu entfernen und dafür einen neuen Kessel mit 76 kW Heizleistung einzubauen. Dies stellt nach hiesiger Ansicht, die kostengünstigste Variante sowie auch im Betrieb eine sichere und effiziente Lösung dar. Die Wärmepumpe ist üblicher Weise als Grundlastdeckung in Übergangszeiten ab einer Außentemperatur wärmer als +3°C vorgesehen. Sollte die Wärmepumpe jedoch auch die Spitzenlast übernehmen, so wären zwei gleichgroße Maschinen in Hochtemperaturausführung erforderlich. Dies bedeutet, dass sich die Kosten verdoppeln und der Wirkungsgrad/Effizienz der Wärmepumpe wäre schlechter. Dennoch stellt auch dies eine technisch umsetzbare Lösung dar.
Der seitens der Verwaltung vorgesehene Zeitplan stellt sich wie folgt dar:
- Vorstellung Entwurfsplanung mit Kostenberechnung im BUA, 17.02.2025
- Einreichung Förderantrag, März 2025
- Start Ausschreibung, April 2025
- Vergabe Mai 2025
- Umbau im Sommer 2025 mit Abschluss im Herbst 2025
Das Büro Sommer & Staab aus Goldbach wird im Rahmen der heutigen Sitzung die Entwurfsplanung samt Kostenberechnung für die fortgeschriebene Variante 2, Austausch beider Gaskessel und Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gepaart mit einem neuen Gaskessel, vorstellen.